Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, hat sich dafür ausgesprochen, alkoholhaltige Limonaden mit einer Strafsteuer zu belegen, die den Flaschenpreis verdoppeln würde.
Unterstützung erhielt Caspers-Merk von Verbraucherministerin Renate Künast. Ärzte haben wiederholt gewarnt, dass immer mehr Kinder und Jugendliche die so genannten Alcopops auf der Basis von Rum, Wodka oder Whiskey bis zum Umfallen trinken.
Anzeige
Caspers-Merk sagte, die Alcopops sähen zwar harmlos aus, eine handelsübliche Flasche enthalte aber einen doppelten Schnaps. Auf Grund von Süßungsmitteln sei der Alkohol nicht zu spüren. Vor allem junge Frauen und jene Jugendlichen, die bisher keinen Alkohol mochten, würden so zum Trinken verführt. "Alcopops richten großen Schaden an und sind eine Einstiegsdroge", betonte die SPD-Politikerin.
Beispiel Frankreichs
Um den Vormarsch der Trendgetränke zu stoppen, solle Deutschland daher dem Beispiel Frankreichs folgen: Dort wurde 1997 eine Zusatzsteuer eingeführt, die den Endverkaufspreis im Schnitt verdoppelt hat. Danach sei dort der Markt für Alcopops praktisch zusammen gebrochen, erklärte die Drogenbeauftragte.
Nun werde geprüft, ob sich das Modell auch auf Deutschland übertragen lasse: "Ich halte den Weg Frankreichs für Erfolg versprechend und gangbar, weil er EU-konform ist." Noch in diesem Jahr solle eine Entscheidung getroffen werden.
Künast sagte, falls das Gesundheitsministerium eine Sonderabgabe vorschlage, könne es mit ihrer Unterstützung rechnen. Der Erlös einer Zusatzsteuer müsse dann aber zweckgebunden in Aufklärungskampagnen etwa der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder andere Drogenbekämpfungsmaßnahmen fließen.
"Große Sorge"
"Die Berichte über Kinder und minderjährige Jugendliche, die sich häufig mit Alcopops bis zum Vollrausch betrinken, machen mir große Sorge", betonte die Grünen-Politikerin.
Sie forderte die Hersteller auf, Flaschen mit solchen Getränken deutlicher zu kennzeichnen. Außerdem dürfe es keine Werbung geben, die auf Jugendliche unter 18 Jahre ziele.
Viele Jugendliche, Eltern und Händler wüssten offenbar nicht, dass Alcopops wegen ihrer großen Suchtgefahr erst ab 18 Jahren gekauft werden dürfen. "Wer Alcopops an Jugendliche oder gar Kinder verkauft, verstößt gegen das Jugendschutzgesetz", sagte Künast.
(sueddeutsche.de/AP)