Stromverbrauch bei Nacht:Zweifelhafte Rabatte für Golfplätze

Niedersachsen aus der Luft

Strompreisprivilegien für Golfplätze sind seit jeher umstritten, viele würden diese gerne abschaffen.

(Foto: Julian Stratenschulte/dpa)
  • Private Haushalte zahlen 300 Millionen Euro, um Strom-Großverbraucher zu entlasten.
  • Von diesen millionenschweren Rabatten profitieren auch Golfplätze.
  • Die Bundesnetzagentur äußert in einem Bericht nun Zweifel an dieser Sonderregelung - und schlägt eine "deutliche Modifizierung" der Praxis vor.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Warum ein Golfplatz gut für das Stromnetz sein soll, ist seit jeher schwer zu begreifen. Golfplätze brauchen Strom wie andere auch - für Flutlicht etwa, oder für Bewässerungsanlagen. Aber wenn diese Bewässerung nachts läuft, dann wird aus einem Golfplatz ein "atypischer" Stromverbraucher. Wenn typische Stromverbraucher inklusive der Golfer längst im Bett liegen, läuft bei atypischen die Stromuhr. Und dafür kriegen letztere von ersteren Geld. So will es das Gesetz.

Mit dem Atomausstieg 2011 wurde die Sonderregel in aller Hektik geschaffen, sie sollte helfen, Stromleitungen besser auszulasten. Große Verbraucher sollten so animiert werden, auf die Nacht auszuweichen - durch Rabatte beim "Netzentgelt". Supermärkte etwa, die nachts Gefriertruhen laufen ließen, wurden so atypische Verbraucher, ebenso Tiermäster und Krankenhäuser. Auch für den stetigen Stromfluss schuf der Gesetzgeber Anreize: Wer rund um die Uhr Strom verbraucht, muss seither weniger für den Transport des Stroms zahlen.

Die Folge: Allein für die "atypische Nutzung" einiger Unternehmen zahlten die übrigen Stromkunden im vorigen Jahr 300 Millionen Euro drauf, für den Rund-um-die-Uhr-Betrieb in Fabriken weitere 378 Millionen Euro. Im laufenden Jahr macht das für einen durchschnittlichen Haushalt 9,78 Euro extra, zu entrichten über die Stromrechnung. Nachzulesen steht das alles in einem Bericht der Bundesnetzagentur, er liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Die Bonner Behörde versucht darin, Kosten und Nutzen der Rabatte gegeneinander aufzuwiegen. Die Golfplätze kommen darin nicht gut weg. Unter anderem.

Golfplätze und Kühlhäuser nehmen Strompreis-Privileg dankbar an

Zwar gebe es eine Reihe Betriebe, die tatsächlich nachts helfen können, das Stromnetz zu stabilisieren, etwa große Energiespeicher. Die meisten Begünstigten aber nähmen das Privileg einfach nur dankbar mit. Ihr Verbrauchsverhalten erfülle "eher zufällig und den üblichen betrieblichen bzw. saisonalen Abläufen entsprechend die Kriterien der atypischen Netznutzung", schreiben die Beamten. Als Beispiel nennen sie Golfplätze, Bäckereibetriebe und Kühlhäuser. Die Netzdienlichkeit sei hier "eher fragwürdig", die Regelung müsse "deutlich modifiziert" werden. Mehrere hundert Netzbetreiber hatte die Behörde nach ihren Erfahrungen befragt.

Bundesnetzagentur: Sonderregelung setzt falsche Anreize

Auch am Rabatt für steten Strombedarf lässt sie kaum ein gutes Haar. Schließlich diene eine stete Nachfrage vor allem dazu, ein stetes Angebot abzunehmen - etwa aus Großkraftwerken. Wenn aber zunehmend schwankender Ökostrom durch die Leitungen fließe, sei Flexibilität wichtiger als Stetigkeit. Mehr noch: Die Regelung setze genau die falschen Anreize. Denn die größten Rabatte gibt es für Firmen, die 8000 Stunden im Jahr Strom beziehen, also quasi immer. Damit sei es für sie lohnend, "sich besonders unflexibel zu verhalten (. . .) um eine noch höhere Benutzungsstundenzahl zu erzielen". Es drohten sogar Nachteile für die Netzstabilität. Künftig müsse Flexibilität "zwingende Voraussetzung für einen Begünstigungsanspruch sein".

Vor allem die Grünen fühlen sich nun bestätigt, sie schimpfen schon lange über die Sonderregeln für Golfplätze und Co. Die Ausweitung dieser Ausnahmen, sagt die Grünen-Umweltpolitikerin Bärbel Höhn, "war letztlich eine komplett unnötige Aktion".

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