Von Cerstin Gammelin

Die EU gibt nach: Europas Energiekonzerne dürfen ihre Strom- und Gasnetze nun doch behalten - allerdings nur unter gewissen Auflagen.

Europäische Energiekonzerne dürfen ihre Strom- und Gasleitungen weiterhin selbst kontrollieren. Im Gegenzug dazu bekommen die Verbraucher mehr Rechte. So sollen sie schneller von sinkenden Preisen profitieren. Auf diesen Kompromissvorschlag der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft einigten sich die Unterhändler des Europischen Parlaments und der EU-Kommission in der Nacht zum Dienstag.

Stromnetz, AP

Sieg für die deutschen Stromkonzerne: Die EU sieht von einer Zerschlagung ab - allerdings nur unter gewissen Auflagen. (© Foto: AP)

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Nach einem 18 Monate dauernden Streit ist damit eine Zerschlagung der Energiekonzerne vom Tisch. "Wir sorgen jetzt dafür, dass der Wettbewerb intensiver wird, dass wieder investiert wird und die Verbraucher mehr Rechte haben", sagte die Verhandlungsführerin des EU-Parlaments, Angelika Niebler (CSU).

Ursprünglich wollte die EU-Kommission die großen Versorger aufspalten. Die Sparten Erzeugung einerseits sowie Netz und Vertrieb andererseits sollten komplett getrennt werden, um Konkurrenten den Zugang zum Netz zu erleichtern und die Netzkosten zu reduzieren.

Aufseher in den Konzernen

Die Bundesregierung hatte einen Sonderweg für deutsche Energieversorger gefordert und wurde dabei von den Mitgliedsländern unterstützt. Das EU-Parlament hatte das Vorhaben jedoch blockiert. Erst nach massiven Zugeständnissen bei Verbraucherrechten gaben die parlamentarischen Unterhändler ihren Widerstand nun auf. "Eine Zerschlagung der Konzerne wird es nicht mehr geben", sagte Niebler. Die Vorsitzende des Industrieausschusses wertete den Kompromiss als "klaren deutschen Sieg". Der Chef der deutschen Sozialisten im EU-Parlament, Bernhard Rapkay, sprach von einem "Erfolg für Deutschland".

Entsprechend des EU-Kompromisses dürfen Konzerne ihre Leitungen nun unter Auflagen weiter innerhalb des Unternehmens betreiben. Sie müssen zusichern, dass jeder Netzbetreiber unabhängig arbeitet und Konkurrenten, die Strom oder Gas durch die Leitungen schicken wollen, nicht benachteiligt. Eine Art Aufseher soll in jedem Unternehmen darüber wachen, dass die Regeln eingehalten werden. Der Konzern darf diese Person aussuchen, sie muss aber von der nationalen Regulierungsbehörde bestätigt werden.

Für Manager, die aus dem Erzeugungsbereich zur Netzgesellschaft oder in die andere Richtung wechseln wollen, gelten strenge Karenzzeiten. Wer seinen Job im Netzmanagement mit einem in der Erzeugungssparte tauschen will, muss vor dem Wechsel vier Jahre pausieren. Manager, die von der Konzernholding in den Netzbetrieb wechseln, müssen sechs Monate aussetzen. Mit diesen Zeiten sollen illegale Absprachen oder Manipulationen verhindert werden.

"Mehr Preistransparenz"

Nationale Regulierungsbehörden werden durch den Kompromiss gestärkt. "In Deutschland wird die Bundesnetzagentur den Energieunternehmen stärker auf die Finger schauen. "Ich erwarte mir dadurch für die Zukunft mehr Preistransparenz und Preisstabilität für die Bürgerinnen und Bürger", erklärte Rapkay.

Die Bundesnetzagentur soll die Unternehmen zwingen, ihre Preiskalkulationen offenzulegen und Einkaufspreise von Strom und Gas auf Verlangen zu dokumentieren. Künftig sollen beispielsweise sinkende Einkaufspreise schneller und umfassend an Kunden weitergereicht werden. Auch Vorauszahlungen sollen zügig an sinkende Preise angepasst werden. "Bisher geben die Unternehmen steigende Preise sofort an Kunden weiter, sinkende Kosten jedoch nicht", sagte Rapkay. Der Wechsel des Anbieters muss künftig innerhalb von drei Wochen vollzogen werden. Am Freitag sollen die Mitgliedstaaten die Einigung billigen.

Die vier großen deutschen Versorger hatten sich lange gegen den Verkauf ihrer Leitungen gewehrt. Eon hatte unter dem Druck der EU-Kommission angekündigt, sein Höchstspannungsnetz zu verkaufen; allerdings stockt das Vorhaben. Die Gründung einer gemeinsamen deutschen Netzgesellschaft werde durch den EU-Kompromiss "nicht befördert", sagte ein Konzernvorstand.

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(SZ vom 25.03.2009/tob)