Strenge Anlegerschützer in Amerika:Schwarze Kassen bei Siemens alarmieren US-Börsenaufsicht

Der Korruptionsskandal bei Siemens hat globale Ausmaße, entsprechend weite Kreise zieht er inzwischen. Nun ist auch die US-Börsenaufsicht SEC alarmiert. Sollte der Fall vor einem US-Gericht landen, drohen hohe Strafgelder.

Andreas Oldag und Markus Balser

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung ist es nicht ausgeschlossen, dass die Behörde Ermittlungen aufnehmen wird. Bislang sei jedoch noch kein offizieller Beschluss gefallen, heißt es in der Behörde. Siemens könnten hohe Strafzahlungen in Millionenhöhe drohen.

Strenge Anlegerschützer in Amerika: Vor rund fünfeinhalb Jahren ging Siemens an die Wall Street. Nun beschäftigt sich die US-Börsenaufsicht mit dem deutschen Konzern.

Vor rund fünfeinhalb Jahren ging Siemens an die Wall Street. Nun beschäftigt sich die US-Börsenaufsicht mit dem deutschen Konzern.

(Foto: Foto: dpa)

Am Dienstag gab das Unternehmen zudem erste personelle Konsequenzen aus dem Finanzskandal bestätigt. Der Konzern habe mehrere Mitarbeiter wegen des der Vorwürfe von ihren Aufgaben entbunden und vorläufig suspendiert.

Der neu eingesetzte Ombudsmann des Unternehmens habe zuvor wie angekündigt geprüft, ob gegen die betreffenden Mitarbeiter ein "hinreichender Verdacht2 bestehe und dies bestätigt, sagte ein Unternehmenssprecher am Dienstag in München.

Erste Konsequenzen

Um wie viele Mitarbeiter es sich handelt, wollte der Sprecher nicht sagen, es sei aber eine "überschaubare Anzahl". Damit zieht das Unternehmen erste Konsequenzen aus der Affäre um schwarze Kassen, wegen der nach Angaben der Staatsanwaltschaft insgesamt sechs Beschuldigte in Untersuchungshaft sitzen.

Die SEC hat weitreichende Kompetenzen und Sanktionsmöglichkeiten. Im Fall von Bestechungen, Schmiergeldzahlungen und schwarzen Kassen kann die SEC sogar die Zulassung an der Börse entziehen.

Die Behörde beruft sich auf den sogenannten Foreign Corrupt Practices Act (FCPA). Das Gesetz wurde im Jahre 1977 nach zahlreichen Korruptionsfällen, in die US-Unternehmen verwickelt waren, verabschiedet und ermöglicht es US-Strafverfolgungsbehörden, auch gegen Bestechung von ausländischen Amtsträgern vorzugehen.

Auch allgemeine Regeln

In einem Paragraph heißt es allerdings, dass die Bestechung auf amerikanischem Boden stattgefunden haben muss. Andererseits enthält das FCPA-Gesetz eine allgemeine Regelung, dass sich börsennotierte Unternehmen in den USA an strenge Bilanzierungsstandards halten müssen.

Schwarze Kassen bei Siemens alarmieren US-Börsenaufsicht

Seit 2004 ermittelt die SEC gegen den deutsch-amerikanischen Autokonzern DaimlerChrysler, weil Manager angeblich in mehreren Ländern Schmiergelder gezahlt haben sollen. Anwaltskosten und Strafzahlungen könnten sich auf eine dreistellige Millionenhöhe belaufen, heißt es an der Wall Street.

Aus Sicht der SEC geht es in solchen Fällen immer um die zentrale Frage, inwieweit durch illegale Machenschaften die Interessen von Anlegern geschädigt worden sind. ,,Die SEC hat eine große Machtfülle. Die Amerikaner sind ohnehin nicht zimperlich, wenn es um Anklagen gegen Unternehmensvorstände geht'', meint ein Wall-Street-Banker.

Ein scharfes Schwert

Mit der Verabschiedung des Sarbanes-Oxley-Gesetzes im Jahre 2002 gegen Bilanzbetrug haben die amerikanischen Strafverfolger ein scharfes Schwert, das sie auch jederzeit gegen ausländische Aktiengesellschaften anwenden können, die an der Wall Street notiert sind. Dabei darf die SEC deren Vorstandsmitglieder vor US-Gerichten anklagen.

Für die Beschuldigten sind Ermittlungen von amerikanischen Strafverfolgungsbehörden dann immer mit erheblichen Risiken verbunden.

Ehrgeizige Staatsanwälte graben vorzugsweise jahrzehntealte Gesetze aus: Dies erhöht nicht nur den Überraschungseffekt, sondern macht auch die Verteidigung zu einem schwierigen Geschäft.

So erwarb sich der scheidende New Yorker Generalstaatsanwalt Eliot Spitzer, der jetzt zum Gouverneur des US-Bundesstaats New York gewählt wurde, einen geradezu legendären Ruf, als er wegen geschönter Aktienanalysen die großen Wall-Street-Banken zu einer Vergleichszahlung von 1,4 Milliarden Dollar zwang.

,,Atombombe'' in den Händen von Anklägern

Spitzer berief sich auf den sogenannten ,,Martin Act'' aus dem Jahre 1921. Das Gesetz sei eine ,,Atombombe'' in den Händen von Anklägern, heißt es in Juristenkreisen.

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