Streitfrage vor dem Bundessozialgericht:Kinder bekommen - weniger Rentenbeiträge zahlen?

Von Kindergeld bis Babysitter - Steuertipps für Familien

Wer mehrere Kinder großzieht, tut mehr für die Sozialversicherung als nur einzuzahlen, so die Argumentation der Kläger.

(Foto: Patrick Pleul/dpa)
  • Ein Familienvater hält es für ungerecht, dass er genauso viel Sozialversicherung einzahlen muss wie Kinderlose.
  • Sollte er nun vorm Bundesozialgericht gewinnen, könnte dieser Musterprozess Auswirkungen auf 14 Millionen Eltern haben.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Markus Essig, 50, hat nicht aufgegeben. Jetzt ist er fast am Ziel: 2006 hat der Freiburger Diakon einen Antrag gestellt, dass seine Beiträge für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung reduziert werden. Er und seine Frau, die Teilzeit arbeitet, würden ja drei Kinder großziehen und so schon eine Menge tun, um der Sozialversicherung auch in Zukunft neue Beitragszahler zu bescheren. Das sei "nicht weniger wert als Geldbeiträge", sagt Essig.

Danach brauchte der Familienvater erst einmal viel Geduld: Es ging durch mehrere Instanzen. Sein Sohn arbeitet längst, seine Töchter studieren. Aber nun ist Essig da, wo er vor fast zehn Jahren hin wollte: Am 30. September verhandelt der 12. Senat des Bundessozialgerichts in Kassel seinen Fall. Es geht dabei um viele Milliarden Euro, um 14 Millionen Eltern - und um den vielleicht weit reichendsten Musterprozess, der jemals vor einem deutschen Sozialgericht ausgetragen wurde. Die Erfolgschancen für den Musterkläger scheinen dabei, auch wenn er in den Vorinstanzen verlor, gar nicht so schlecht zu sein.

Zumindest das Bundesverfassungsgericht ist in der Frage, wie gerecht die Beiträge für die Sozialversicherung verteilt sind, schon recht deutlich geworden. Bereits 2001 stellte das höchste deutsche Gericht fest: Es verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz, "dass Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden". Ein gleicher Versicherungsbeitrag führe somit zu einem Ungleichgewicht zwischen dem Gesamtbetrag der Eltern und dem reinen Geldbeitrag der Kinderlosen.

Die Anwälte fordern einen Freibetrag

Geschehen ist seitdem jedoch nicht viel, obwohl das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtete, die Bedeutung des Urteils für andere Zweige der Sozialversicherung zu prüfen. So argumentieren zumindest die Prozessbevollmächtigten von Familie Essig, Thorsten Kingreen, Rechtsprofessor an der Universität Regensburg, und Rechtsanwalt Jürgen Borchert, früher Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Darmstadt. Dass der Beitragssatz für Kinderlose in der Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte erhöht wurde, reicht ihnen nicht aus, weil bei der Bemessung des Beitragssatzes nicht die Zahl der Kinder berücksichtigt wurde. Sie fordern - wie im Steuerrecht - einen Freibetrag, um Versicherte mit Kindern zu entlasten. Gäbe es einen solchen Betrag müssten die Essigs 600 Euro weniger an Sozialbeiträgen im Monat bezahlen. "Es hätte erheblich geholfen", sagt der Diakon.

Die Kläger berufen sich auch auf eine Studie des Bochumer Sozialwissenschaftlers Martin Werding, der im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung die finanzielle Benachteiligung von Familien in der Rentenversicherung untersuchte. Danach zahlt ein im Jahr 2000 geborenes Kind bei einem lebenslangen Durchschnittseinkommen etwa 77 000 Euro mehr in die Rentenversicherung ein, als es selbst an Rente erhalten wird. Seine Mutter erhält für die Anrechnung der Kindererziehungszeiten aber nur höchstens 8300 Euro.

Essig, den bei seiner Musterklage der Familienbund der Katholiken unterstützt, muss sich allerdings weiter gedulden. Das Bundessozialgericht hatte ähnliche Klagen bereits abgewiesen. Nun muss es sich erneut mit dem Thema befassen, weil das Landessozialgericht Stuttgart "wegen grundsätzlicher Bedeutung" die Revision zuließ. Bestenfalls wird Essig daher von den Kasseler Richtern ans Bundesverfassungsgericht weiterverwiesen. Das könnte dann seine familienfreundliche Rechtsprechung fortsetzen.

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