Von Nina Bovensiepen, Kathrin Werner

Die Erregung über extrem hohe Managergehälter hält an. Nahezu täglich werden Rezepte zur Begrenzung der Millioneneinkommen formuliert. Diese Pläne kranken daran, dass sie wohl gegen geltendes Recht verstoßen.

Die Kanzlerin hat die Debatte über zu hohe Manager-Gehälter auf dem CDU-Parteitag neu entfacht. "Was ich aber nicht verstehe: Warum wird mit Geld überschüttet, wer auf ganzer Linie versagt?", so Angela Merkel vor den Delegierten. Den starken Worten sollen aus Sicht der Regierungschefin aber vermutlich keine Taten folgen.

Wendelin Wiedeking; RTR

Wendelin Wiedeking: Der Porsche-Chef ist mit rund 60 Millionen Euro der Spitzenverdiener in der deutschen Wirtschaft. (© Foto: RTR)

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"Es gibt keine Initiativen in der Bundesregierung für gesetzliche Regelungen in diesem Bereich", ließ Merkel am Montag erklären. Die SPD hat trotzdem eine Arbeitsgruppe berufen, die Eingriffe prüfen soll.

Ein Überblick über die diskutierten Ideen.

Obergrenzen einführen: Besonders populistische Teilnehmer der Debatte fordern Mindestlöhne für Niedrigverdiener und Höchstgrenzen für Spitzenmanager. Oskar Lafontaine von der Linken zum Beispiel möchte Managerbezüge auf das 20-Fache des niedrigsten Lohnes im jeweiligen Betrieb begrenzen. Auch bei Abfindungen möchte mancher eine Grenze. Solche Ideen kommen bei vielen Menschen gut an - sie sind aber nicht umsetzbar.

Ein Maximal-Lohn widerspricht nach Auffassung von Juristen der in den Grundgesetz-Artikeln 2, 12 und 14 geregelten Vertrags-, Berufs- und Eigentumsfreiheit. Heribert Hirte, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg, sieht weitere Probleme: "Eine solche Obergrenze wäre verfassungswidrig, weil es sie in anderen Branchen nicht gibt."

Wer Manager-Gehälter regulieren wolle, müsse auch über Fußballer-Verdienste nachdenken. "Sonst läge ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor", sagt Hirte. Zudem bestehe die Gefahr, dass die Firmen ihre Konzernspitze ins Ausland verlegen, wenn sie Managern mehr bezahlen wollen. "Dann hätten wir in Deutschland irgendwann nur noch Tochterfirmen", warnt Hirte. Ohnehin ist SPD wie Union klar, dass es eine Obergrenze nicht geben kann.

Absetzbarkeit erschweren: Die von Fraktionsvize Joachim Poß geleitete SPD-Arbeitsgruppe soll untersuchen, ob die steuerliche Absetzbarkeit von Abfindungen begrenzt werden kann. Nach geltendem Recht sind Abfindungen Betriebsausgaben und von der Steuer absetzbar.

Die Grünen fordern, die Absetzbarkeit pro Manager und Kopf auf eine Million Euro zu begrenzen. Laut Thorsten Albig, dem Sprecher von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD), sind solche Ideen aber ebenfalls schwierig umzusetzen. Betriebsausgaben ließen sich nicht in gute oder schlechte unterscheiden.

Wirtschaftsrechtler Hirte sieht das anders. Es würde zwar einen Bruch in der Systematik des deutschen Steuerrechts bedeuten. Zudem drohe auch in diesem Fall ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Hirte verweist aber auf die USA, wo es ebenfalls Grenzen für absetzbare Beträge bei Abfindungen gebe. "Wenn das dort mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar ist, muss das auch hier gehen", meint er.

Dies wird wohl jetzt die SPD-Arbeitsgruppe untersuchen. In Steinbrücks Haus gibt es dazu hingegen laut Aussage von dessen Sprecher keine Prüfungen.

Transparenz erhöhen: Eine gern erhobene, wenn auch schwammige Forderung in der Gehälter-Debatte ist der Ruf nach mehr Transparenz. Früher zählte dazu insbesondere die Offenlegung der Vorstandsgehälter. Obwohl diese für börsennotierte Unternehmen inzwischen gesetzlich vorgeschrieben ist, sieht Hirte noch Handlungsbedarf. "Es gibt Lücken im Gesetz, die gestopft werden müssen." Vor allem bei Abfindungen und Renten gebe es noch Wege, die Offenlegungspflicht zu umgehen.

Für mehr Transparenz könnte nach Ansicht mancher Sozialdemokraten auch eine Präzisierung von Paragraph 87 im Aktienrecht sorgen. Er schreibt dem Aufsichtsrat in Betrieben die Aufgabe zu, für Vorstände "die Gesamtbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und zur Lage der Gesellschaft" festzusetzen.

Hier könnte man das Wort "angemessen" genauer fassen. Dies könnte aber ebenfalls an rechtliche Grenzen stoßen. Gleiches gilt für die Idee, die in vielen Konzernen übliche Koppelung von Manager-Einkünften an den Aktienkurs oder den Gewinn des Unternehmens strenger zu regeln.

Debatten führen: Die SPD würde die Union gerne dazu bringen, in der Gehälter-Debatte Worten auch Taten folgen zu lassen. Man solle Ankündigungen nur machen, wenn man bereit sei, Konsequenzen zu tragen, hat Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) bereits in Richtung Merkel erklärt.

Die Kanzlerin indes sieht nach Aussage des stellvertretenden Regierungssprechers Thomas Steg schon in der Diskussion an sich einen Wert. Sie könne dazu beitragen, auf dem "Weg der Einsicht und der Selbstreinigung" weiterzukommen.

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(SZ vom 11.12.2007/ckn)