Streit um Reimporte:Gericht bestätigt Millionen-Bußgeld gegen VW

VW muss endgültig 90 Millionen Euro an die EU-Kommission überweisen. Der Autokonzern hatte seine Fahrzeuge in Italien billiger angeboten, den Vertragshändlern aber den Verkauf an deutsche Kunden untersagt.

Der Volkswagen-Konzern muss wegen unzulässiger Beschränkungen von Reimporten aus Italien ein Bußgeld von 90 Millionen Euro bezahlen. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

In oberster Instanz bestätigte das Gericht weitgehend eine Strafe, die die Europäische Kommission im Januar 1998 gegen VW verhängt hatte. (Az: C-338/00) Die EU-Kommission hatte VW dafür bestraft, rechtswidrig Autokäufe deutscher Kunden in Italien unterbunden zu haben.

Strafe abgemildert

Brüssel hatte damals sogar ein Bußgeld von 102 Millionen Euro verhängt. Das europäische Gericht Erster Instanz bestätigte im Juli 2000 inhaltlich die Position der Kommission, setzte aber das Bußgeld von 102 auf 90 Millionen Euro herab, weil die Verstöße nach 1996 von Brüssel nicht mehr ausreichend belegt worden seien. Die Beschwerde der Volkswagen AG gegen dieses Urteil wies nun der EuGH in oberster Instanz "in vollem Umfang" zurück.

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