Streit über Besoldung:Minister will Gehalt des Ärztechefs deckeln

Auch das letzte Gespräch bringt keine Einigung. Ein Ultimatum ist abgelaufen, die Fronten sind verhärtet. Nun bereitet das Gesundheitsministerium einen Staatsbescheid gegen die hohen Bezüge des Chefs der Kassenärztlichen Vereinigung vor. Die KBV könnte im Gegenzug gegen das Vorhaben des Ressortchefs Daniel Bahr klagen.

Guido Bohsem, Berlin

Gesundheitsminister Daniel Bahr wird das Gehalt des obersten Ärztefunktionärs Andreas Köhler voraussichtlich mit einem Staatsbescheid deckeln. Im seit langem anhaltenden Streit über die Besoldung des KBV-Chefs verlief auch das letzte Gespräch ergebnislos.

"Leider hat das Ministerium unsere Vorschläge nicht aufgegriffen", sagte der Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Hans-Jochen Weidhaas. "Das bedauere ich sehr", fügte er hinzu. Seine Organisation sei den Forderungen der Politik durchaus entgegengekommen. Auch Bahr beharrte auf seiner Position. Sein Sprecher verwies auf das Ultimatum an die Ärzteschaft, das an diesem Freitag um Mitternacht auslaufen sollte.

Nach seiner Wiederwahl im März des vergangenen Jahres hatte Köhler seinen Arbeitsvertrag mit der Vertreterversammlung neu verhandelt. Dabei setzte er einen Anstieg seines Jahressalärs um 90.000 Euro auf 350.000 Euro durch - zum Verdruss Bahrs, der einen deutlich niedrigeren Verdienst für angemessen hält. Als Vergleichsgröße dient dabei das Gehalt der Vorsitzenden des Krankenkassen-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, die 2001 etwa 230.000 Euro erhielt.

Aber auch die Zusatzleistungen für Köhler halten Bahrs Experten für zu üppig. So steht ihm bei Ausscheiden aus dem Amt eine zusätzliche Leistung von 39.900 Euro im Jahr zu. Nach Berechnungen des Ministeriums würde Köhler damit Versorgungsbezüge erhalten, die 91 Prozent seiner Vergütung entsprechen.

Sollte Köhler die KBV vor Ablauf seiner Amtszeit 2015 verlassen, erhält er in dieser Zeit weiter sein volles Gehalt. Das gilt laut Ministerium auch, wenn eine grobe Pflichtverletzung vorliegt oder Köhler oder sein Stellvertreter sich entschließen sollten, freiwillig zurückzutreten. Von dieser Möglichkeit machte Köhlers bisheriger Stellvertreter Carl-Heinz Müller Anfang März Gebrauch.

Falls es nicht noch zu einer Einigung kommt, wird Bahrs Haus der KBV deshalb einen sogenannten Verpflichtungsbescheid zustellen. Dieses Dokument ähnelt von der Form und Wirkungsmächtigkeit den Steuerbescheiden der Finanzämter und ist rechtlich bindend. Das Ministerium dürfte darin Köhlers Gehalt deutlich absenken und auch die Vorsorgeregelungen einschränken. Allerdings hat Köhlers Arbeitgeber, also die Vertreterversammlung der KBV, die Möglichkeit gegen den Bescheid zu klagen.

Der Chef der KBV-Vertreterversammlung gab sich indes zuversichtlich, was seine Rechtsauffassung angeht. Weidhaas verwies auf ein Gutachten des Regensburger Sozialrechtlers Thorsten Kingreen, das seine Haltung bestätigt. "Die Regelung der Arbeitsverträge mit dem Vorstand ist eine Angelegenheit der Selbstverwaltung und steht in deren Entscheidungshoheit", sagte Weidhaas. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit sei nicht verletzt worden. Im Übrigen gehe es nicht um Beitragsgelder der Versicherten, sondern um die Mittel der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, die die Selbstverwaltung finanzieren.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: