Von K. Läsker

In Deutschland gibt es Medikamente letztlich nur vom Apotheker. Doch auch Supermärkte, Drogerien und Ketten wie Doc Morris wollen mitverdienen - nun entscheidet der Europäische Gerichtshof.

Wer in Deutschland ein Medikament braucht, kann es sich auf verschiedenen Wegen besorgen. Er kann es in der Apotheke und im Internet kaufen oder in ausgewählten Drogerien bestellen. Dabei gilt jedoch immer: Für die Abgabe muss am Ende ein Pharmazeut mit eigener Apotheke verantwortlich sein.

Der Europäische Gerichtshof entscheidet am Dienstag über die Zukunft der deutschen Apotheken. (© Foto: dpa)

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Ein Blick über die Grenzen zeigt, das es auch anders geht. Aspirin an der Tankstelle? In Norwegen kein Problem. Antibabypille im Supermarkt? In Polen erlaubt. Cholesterinsenker direkt in der Drogerie? In Großbritannien normal. Viele EU-Staaten haben ihre Spielregeln erweitert - nicht so Deutschland, wo Apotheker seit 800 Jahren ihre Hand über die Arznei-Abgabe halten.

An diesem Dienstag entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Zukunft einer kleinen Apotheke im Saarland und über die Zukunft der anderen 21500 hiesigen Apotheken. Dann will die Große Kammer des Luxemburger Gerichts verkünden, ob nicht nur Apotheker, sondern auch Konzerne mit angestellten Pharmazeuten fortan Apotheken betreiben und Arzneien verkaufen dürfen - und damit das sogenannte Fremdbesitzverbot für Apotheker fällt.

Vorerst sieht es nicht danach aus. Im Dezember schon hatte der EuGH-Generalanwalt Yves Bot ein Rechtsgutachten vorgelegt, in dem er den höchsten EU-Richtern empfahl, in Deutschland alles beim Alten zu lassen. Bot berief sich auf den "Schutz der Gesundheit der Bevölkerung".

So schränkten die deutschen Vorschriften zwar die EU-weite Niederlassungsfreiheit ein, weil sie den Marktzugang für Konzerne behinderten. Dies sei aber gerechtfertigt, weil damit "eine Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sichergestellt werden kann, die eine hinreichende Gewähr für Qualität und Auswahl bietet". Viele Experten erwarten daher keine Änderung: Die Meinung des Generalanwalts ist zwar für die Richter nicht bindend, aber in den allermeisten Fällen folgen sie seiner Empfehlung.

Pläne in der Schublade

Im Zentrum des Rechtsstreits steht der niederländische Pharmavertrieb Doc Morris. Dieser hatte im Juli 2006 in Saarbrücken eine Apotheke eröffnet und dort rezeptfreie Arzneien zu Billigpreisen angeboten. Obwohl die Preise dafür seit langem freigegeben sind, fehlen solche Angebote in der Branche bislang.

Deutschland gilt - auch wegen der faktischen Monopolstellung der Apotheker - als Hochpreisland. Auch um das zu ändern, hatte das Bundesland Saarland der Firma Doc Morris die Zulassung erteilt. Dabei berief es sich auf die in der EU garantierte Niederlassungsfreiheit.

Der Fall hatte bei vielen Firmen Erwartungen geweckt. Ob Großhändler, Drogeriekette oder Supermarkt: Sie alle haben inzwischen detaillierte Konzepte für die Öffnung des Marktes in der Schublade liegen.

So hatten die Unternehmen auch gehofft, dass mit dem Fremdbesitzverbot auch gleich das sogenannte Mehrbesitzverbot abgeschafft wird. Danach darf ein Pharmazeut maximal vier Apotheken betreiben, was die Gründung von Apothekenketten ausschließt.

In ihrem Unmut über das zu erwartende Votum haben sich einige Befürworter der Marktöffnung zuletzt sogar auf Generalanwalt Bot eingeschossen. Der Franzose sei befangen, hieß es von Seiten der FDP und der Grünen, schließlich seien dessen Frau und Tochter selbst Apothekerinnen.

Doch der Vorwurf dürfte ins Leere gehen. So hat der Generalanwalt aus den Berufen seiner Lieben nie ein Geheimnis gemacht - und schließlich steht es den EuGH-Richtern frei, ob sie seiner Einschätzung folgen.

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(SZ vom 19.05.2009/lauc/mel)