Stiftungen:Viele Wege - ein Ziel

Ob stiften oder spenden, keine gute Tat ist besser als die andere. Doch man sollte sich genau überlegen, welcher Art die finanzielle Zuwendung sein soll - ein Patentrezept gibt es nicht.

Ulrich Brömmling

Stiften ist in Mode gekommen. Doch es ist nicht die einzige Möglichkeit, Vermögen oder Einkommen guten Zwecken zukommen zu lassen. Allerdings gilt es genau zu unterscheiden, ob man spenden oder stiften will. Die Spende wird - nach Abzug der Verwaltungskosten - unmittelbar für die Projekte verwendet und ist spätestens im Folgejahr aufzubrauchen.

Nur für größere Projekte dürfen Rücklagen gebildet werden. Spenden sind unverzichtbarer Bestandteil des gemeinnützigen Sektors. Die meisten Vereine und viele Stiftungen sind darauf angewiesen. 3000 Organisationen sammeln hierzulande sogar überregional.

Die einmalige Spende ist schnell verbraucht. Wer langfristig fördern will, kann das Geld auch dem Kapital einer Stiftung zuführen und dieses dauerhaft erhöhen. Jedes Jahr werden dann die Erträge der Zustiftung zugunsten des Stiftungszwecks genutzt.

Die Annahme, Stiftungsvermögen sei totes Kapital, das besser direkt auszugeben wäre, ist kaum haltbar. Das beste Beispiel liefert die Volkswagen-Stiftung: Sie hat in den vergangenen 45 Jahren 28.373 Projekte mit insgesamt 3,35 Milliarden Euro gefördert. Ihr Kapital beträgt aber immer noch 2,4 Milliarden Euro.

Gesetzlich festgeschriebenes "Recht auf Stiftung"

Natürlich kann jeder auch seine eigene Stiftung errichten: Das "Recht auf Stiftung" ist seit 2002 gesetzlich festgeschrieben. Schon von 50.000 Euro Stiftungskapital an sind die staatlichen Behörden zu einer Anerkennung von neuen Stiftungen bereit.

Besonders schlagkräftig ist so eine Stiftung allerdings nicht - denn auch bei der eigenen Stiftung können nur die Erträge aus dem Kapital und Spenden für die guten Projekte verwandt werden, nicht aber das Stiftungskapital selbst. Inzwischen lässt man in Einzelfällen auch die Verbrauchsstiftung zu; der Verbrauch des Kapitals über eine gewisse Dauer muss vom Stifter ausdrücklich formuliert sein.

Die Hürden für die Errichtung einer Stiftung sind niedrig. Der Stiftungszweck darf nicht wider gute Sitten oder Grundgesetz verstoßen. Mit dem schriftlichen Willen zur Errichtung, dem "Stiftungsgeschäft", und der Stiftungssatzung sind die wichtigsten Schritte gemacht.

Viele Wege - ein Ziel

Diese Satzung muss unter anderem Angaben über Stiftungszweck und Gremienstruktur enthalten. Die Unterlagen reicht der Stifter bei der Stiftungsbehörde ein, die - Stiftungsrecht ist Landesrecht - in der Regel im Innenministerium, in Berlin und Hamburg bei der Justizbehörde angesiedelt ist.

Damit der Stifter sein Vermögen steuerfrei in die Stiftung geben kann, bedarf es einer Bescheinigung des Finanzamts. Rund 97 Prozent aller neu errichteten Stiftungen erfüllen die Voraussetzungen für die Behandlung als gemeinnützige Körperschaft. Bereits seit 2000 gibt es besondere Steuererleichterungen für Stiftungen.

Mit dem Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom Sommer 2007 haben sich die Rahmenbedingungen noch einmal deutlich verbessert. Eine Million Euro kann nun jeder Bürger alle zehn Jahre ins Kapital einer gemeinnützigen Stiftung geben. Das sind Bedingungen, von denen Stifter in vielen anderen Staaten träumen.

Auch sonst ist das Gemeinnützigkeitsrecht großzügig: 20 Prozent des zu versteuernden Einkommens kann man für Zuwendungen an Stiftungen und Vereine steuerlich geltend machen.

Spenden oder Stiften? Eine Geschmacksfrage

Es gibt gute Gründe fürs Spenden wie fürs Stiften. Unternehmen haben noch weitere Möglichkeiten, etwas für die Gesellschaft zu tun. Im Rahmen ihrer sogenannten Corporate Social Responsibility (CSR)-Aktivitäten können sie ebenfalls spenden oder eine Stiftung errichten. Sie können aber auch das Engagement ihrer Beschäftigten fördern.

Die häufigste Form der CSR bildet das Sponsoring. Hier verpflichtet sich die gesponserte Institution zu Gegenleistungen, etwa der namentlichen Nennung des Sponsors. Die Aufwendung kann in der Regel als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

Ihre gesellschaftliche Verantwortung haben die meisten Unternehmer inzwischen erkannt. Bei ihrer Strategie, ob sie sponsern, spenden oder stiften, kommen die Unternehmen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Viele haben überhaupt keine Stiftung, sind aber gesellschaftlich durchaus stark engagiert. Die Beiersdorf AG in Hamburg etwa half zum 100. Firmengeburtstag bei der Vermögensausstattung der Claussen-Simon-Stiftung, die aber nicht vom Unternehmen selbst errichtet wurde.

Auch bei Bombardier oder der Bahn wird mehr gesponsert und gespendet als gestiftet. Ein Patentrezept findet sich nicht. Erfolgreiche Unternehmensstiftungen können aber darauf verweisen, dass sie nachhaltig und langfristig fördern. Und sie retten zuweilen den Namen. Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung und die Thyssen Stiftung sind zum Beispiel auch nach der Fusion beider Unternehmen noch selbständig tätig. Spenden, Stiftung, Ehrenamt und Sponsoring stehen jedem zur Auswahl, der sich für die Gesellschaft engagieren will; kaum jemand mag sich ein Urteil erlauben, ob das eine besser ist als das andere.

Und doch: Eine Stiftung - wenn sie denn mit nennenswertem Vermögen ausgestattet ist - ist der verlässlichste Weg, nicht nur kurz zu helfen, sondern auch noch Jahrzehnte später Gutes zu tun.

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