Ob stiften oder spenden, keine gute Tat ist besser als die andere. Doch man sollte sich genau überlegen, welcher Art die finanzielle Zuwendung sein soll - ein Patentrezept gibt es nicht.
Stiften ist in Mode gekommen. Doch es ist nicht die einzige Möglichkeit, Vermögen oder Einkommen guten Zwecken zukommen zu lassen. Allerdings gilt es genau zu unterscheiden, ob man spenden oder stiften will. Die Spende wird - nach Abzug der Verwaltungskosten - unmittelbar für die Projekte verwendet und ist spätestens im Folgejahr aufzubrauchen.
Anzeige
Nur für größere Projekte dürfen Rücklagen gebildet werden. Spenden sind unverzichtbarer Bestandteil des gemeinnützigen Sektors. Die meisten Vereine und viele Stiftungen sind darauf angewiesen. 3000 Organisationen sammeln hierzulande sogar überregional.
Die einmalige Spende ist schnell verbraucht. Wer langfristig fördern will, kann das Geld auch dem Kapital einer Stiftung zuführen und dieses dauerhaft erhöhen. Jedes Jahr werden dann die Erträge der Zustiftung zugunsten des Stiftungszwecks genutzt.
Die Annahme, Stiftungsvermögen sei totes Kapital, das besser direkt auszugeben wäre, ist kaum haltbar. Das beste Beispiel liefert die Volkswagen-Stiftung: Sie hat in den vergangenen 45 Jahren 28.373 Projekte mit insgesamt 3,35 Milliarden Euro gefördert. Ihr Kapital beträgt aber immer noch 2,4 Milliarden Euro.
Gesetzlich festgeschriebenes "Recht auf Stiftung"
Natürlich kann jeder auch seine eigene Stiftung errichten: Das "Recht auf Stiftung" ist seit 2002 gesetzlich festgeschrieben. Schon von 50.000 Euro Stiftungskapital an sind die staatlichen Behörden zu einer Anerkennung von neuen Stiftungen bereit.
Besonders schlagkräftig ist so eine Stiftung allerdings nicht - denn auch bei der eigenen Stiftung können nur die Erträge aus dem Kapital und Spenden für die guten Projekte verwandt werden, nicht aber das Stiftungskapital selbst. Inzwischen lässt man in Einzelfällen auch die Verbrauchsstiftung zu; der Verbrauch des Kapitals über eine gewisse Dauer muss vom Stifter ausdrücklich formuliert sein.
Die Hürden für die Errichtung einer Stiftung sind niedrig. Der Stiftungszweck darf nicht wider gute Sitten oder Grundgesetz verstoßen. Mit dem schriftlichen Willen zur Errichtung, dem "Stiftungsgeschäft", und der Stiftungssatzung sind die wichtigsten Schritte gemacht.
Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2 nächste Seite
Großprojekte in Berlin