Daher muss es zumindest nicht weiter wundern, dass die Masse der deutschen Stifter den schwarzen Weg nach Liechtenstein klar zu bevorzugen scheint. Unter Steuerberatern spricht man unverblümt von "Hinterziehungsstiftungen". Angesichts deren Beliebtheit vermag auch die kolportierte Größenordnung des Coups der deutschen Finanzbehörden nicht wirklich zu überraschen.

Anzeige

Selbst wenn die jetzt an Land zu ziehende Steuerbeute noch so reichhaltig ausfallen mag, es wird sich dabei letztlich doch stets nur um den geringsten Teil des Schatzes handeln, der nach Liechtenstein verbracht wurde. Liechtenstein trifft die Affäre zu einer denkbar ungünstigen Zeit. Ausgerechnet Freitag dieser Woche ist in Vaduz die Vorstellung des Entwurfs eines neuen Stiftungsrechts vorgesehen. Dieser Entwurf trägt den Vorstellungen der Treuhänderlobby mit besonderer Einseitigkeit Rechnung.

Nachhaltige Ansätze zur Beseitigung des Missbrauchspotenzials einer liechtensteinischen Stiftung liegen dem Entwurf fern. Im Gegenteil: Unter dem Schlagwort "asset protection" (Vermögensschutz) soll nun - zumindest wenn es nach den Vorstellungen der liechtensteinischen Regierung und ihrer Hauptklientel geht - auch den Interessen des Gläubigerschutzes nachhaltig zu Leibe gerückt werden. Auch für deutsche Erben, die auf ihren Pflichtteil hoffen, wird der Entwurf eine böse Überraschung bereit halten. Sollte der Stifter ihnen den Pflichtteil vorenthalten wollen, so können die Erben dann Ansprüche geltend machen, wenn zwischen Transfer an die Stiftung und dem Tod des Stifters nicht mehr als zehn Jahre verstrichen sind. Künftig sollen es nur noch zwei Jahre sein.

Bis zum Ausbruch des Steuerskandals bestand aller Grund zur Annahme, dass das neue Stiftungsrecht gleichermaßen mühe- wie geräuschlos den liechtensteinischen Landtag passiert hätte. Ob das offizielle Liechtenstein in nächster Zeit einfach ohne weiteres zur Tagesordnung übergehen kann, wird angesichts der jüngsten Erschütterungen möglicherweise nicht nur in Vaduz, sondern auch in Berlin (mit-)beantwortet werden.

Sie sind jetzt auf Seite 3 von 3

  1. Missbrauch erbeten
  2. Missbrauch erbeten
  3. Sie lesen jetzt Missbrauch erbeten
Leser empfehlen 

(SZ vom 19.02.2008/jkr)