Eine Außenansicht von Harald Bösch

Steuerberater sprechen unverblümt von "Hinterziehungsstiftungen". Denn das Stiftungswesen in Liechtenstein ist so organisiert, dass es zum illegalen Transfer von Vermögen geradezu einlädt.

Das Fürstentum Liechtenstein und seine Stiftungen sind derzeit in aller Munde. Ein betriebsinterner Datenklau bei der liechtensteinischen LGT Treuhand AG dürfte einen der größten Steuerskandale nach sich ziehen, der Deutschland je erschüttert hat.

Harald Bösch ist Rechtsanwalt mit Niederlassungen in Bregenz und Vaduz. Zu seinen Spezialgebieten gehört das liechtensteinische Stiftungsrecht. (© Foto: oH)

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Es sind vor allem zwei Umstände, die der Affäre besondere Brisanz verleihen: Zum einen sind offenbar auch Vertreter des Topsegments deutscher Wirtschaftsmanager darin involviert, zum andern handelt es sich bei der LGT Treuhand AG nicht um irgendein Treuhandunternehmen, sondern um jenes der landesfürstlichen LGT-Bank.

Als Steueroase lebt Liechtenstein vom Zustrom ausländischen Kapitals. Sofern es sich beim ausländischen Kunden nicht gerade um ein finanzielles Leichtgewicht handelt, begnügen sich liechtensteinische Banken schon lange nicht mehr damit, ihm bloß Konto und Vermögensverwaltung anzubieten, sondern sie offerieren auch eine passende "Struktur".

Schließlich verspricht sie dem Kunden erheblichen Zusatznutzen und der im Fürstentum extrem einflussreichen Treuhändergilde zusätzliches Geschäft. Der Zusatznutzen für den Kunden liegt in der juristischen Separierung seines Vermögens, und zwar, indem zwischen ihn und sein Geld ein eigener Rechtsträger zwischengeschaltet wird. Damit einher geht die moderate liechtensteinische Pauschalbesteuerung dieses Vermögens.

Als solcher Rechtsträger ist die Form der liechtensteinischen Stiftung vor allem innerhalb der letzten dreißig Jahre sehr beliebt geworden. Eine Stiftungsaufsicht durch den liechtensteinischen Staat ist zwar gesetzlich vorgesehen, in der Praxis aber so gut wie nicht existent. Bei den meisten Stiftungstypen besteht darüber hinaus von vornherein keine Publizität, zum Beispiel dadurch, dass ein Register öffentlich einsehbar wäre. Wer der tatsächliche Geldgeber einer Stiftung ist, weiß nicht einmal die Registerbehörde.

Mit dem Wort "stiften" verbinden viele Menschen gemeinhin etwas Wohltätiges, Gönnerhaftes und Endgültiges. Die positive Besetzung und allgemeine Bekanntheit des Begriffs Stiftung wusste man sich in Liechtenstein marketingmäßig schon früh zunutze zu machen. Gleichwohl stehen bei der klassischen liechtensteinischen Stiftung eigennützige Stiftermotive völlig im Vordergrund.

Auf der nächsten Seite: Was bei einer liechtensteinischen Stiftung anders ist als bei einer deutschen - und was nach dem Tod des Stifters passiert.

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