Der ehemalige Post-Chef Klaus Zumwinkel muss sich vor Gericht verantworten - er soll mit Hilfe einer Liechtensteiner Stiftung den Staat um 1,2 Millionen Euro geprellt haben.
Die Bochumer Staatsanwaltschaft klagt den früheren Post-Chef Klaus Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung an. Dem 64-Jährigen wird vorgeworfen, 1,2 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Der Anklage zufolge, die bei der Zwölften Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bochum eingereicht wurde, soll Zumwinkel von 2002 bis 2007 mit Hilfe der Stiftung "Devotion Family Foundation" bei der Liechtensteinischen LGT-Bank Kapitalerträge von etwa 2,5 Millionen Euro erzielt haben, die er dem Finanzamt verschwieg.
Klaus Zumwinkel: Mitte Februar hatte er Besuch von der Steuerfahndung. (© Foto: AP)
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Zumwinkel hatte seine Familienstiftung schon 1986 in der Alpenrepublik gegründet. Er und sein Bruder hatten in den Jahren zuvor die Lebensmittelkette der Eltern verkauft. Den Ermittlungen zufolge soll Zumwinkel von Anfang an den Millionenschatz in seinen Steuererklärungen verschwiegen haben. Wegen der Verjährung richtet sich die Anklage jedoch nur auf den Zeitraum von fünf Jahren. Beim Fiskus muss Zumwinkel allerdings die anfallenden Steuern plus Zinsen für die letzten zehn Jahre begleichen. Nach den Feststellungen der Fahnder hatte Zumwinkel alles getan, um seine Beziehungen zur LGT-Bank, die maßgeblich im Besitz der Fürstenfamilie ist, zu verschleiern. So soll er bei Telefonaten mit dem Geldhaus Codewörter benutzt haben. Die Kontoauszüge sollen in Zumwinkels Villa am Gardasee deponiert worden sein.
Haftstrafe von bis zu fünf Jahren möglich
Dem ehemaligen Top-Manager, der im Zuge der Affäre fast alle Ämter aufgegeben hat, droht nach dem Gesetz eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Die Staatsanwaltschaft Bochum soll allerdings in Gesprächen mit der Verteidigung signalisiert haben, dass sie in der Hauptverhandlung vermutlich zwei Jahre Haft mit Bewährung beantragen wird. Zudem könnte zusätzlich eine Geldstrafe sowie eine Bewährungsauflage in Millionenhöhe verhängt werden.
Zumwinkels Anwalt Hanns Feigen hatte in den vergangenen Monaten versucht, eine öffentliche Hauptverhandlung zu verhindern. In einem Brief an das Düsseldorfer Justizministerium hatte er darauf hingewiesen, dass sein Mandant "weltweit" am Pranger gestanden habe und öffentlich vorverurteilt worden sei. Ein Strafbefehl ohne öffentliche Hauptverhandlung sei Strafe genug.
Von der Hausdurchsuchung bei Zumwinkel in Köln-Marienburg hatte im Februar live das ZDF berichtet. Am Ende der Durchsuchung war der Manager festgenommen und zum Haftrichter nach Bochum gebracht worden. Der Richter setzte den Haftbefehl nach Zahlung einer Kaution von vier Millionen Euro außer Vollzug.
Der Fall war durch einen untreuen ehemaligen Bankangestellten ausgelöst worden, der im vorigen Jahr vier DVDs mit den Daten deutscher Kunden der Steuerfahndung Wuppertal übergeben hatte. Der Bundesnachrichtendienst war in den Fall eingeschaltet. Der ehemalige Mitarbeiter des Geldhauses erhielt für seinen Datenschatz mehr als vier Millionen Euro. Die Bochumer Strafverfolger müssen in diesem Komplex bundesweit in den nächsten Jahren etwa 800 Verfahren bewältigen. Mehr als 150 Millionen Euro Steuern wurden bereits nachgezahlt. Über 300 Selbstanzeigen von Kunden der LGT-Bank liegen vor.
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(SZ vom 07.11.2008/mel)
Vor der EM in Polen und der Ukraine
Prinzipiell haben Sie sicher recht! Aber genau der Fall Zumwinkel wäre doch ausgezeichnet geeignet, mal einen Anfang damit zu machen, dass jeder, der durch Steuerhinterziehung - sagen wir mal - das dreifache von dem erbeutet, was der durchschnittliche Bankräuber mitnimmt, dann tatsächlich Bekanntschaft mit dem Gefängnis macht.
Diese Grenze läge dann bei ca. 100.000 EUR und würde wohl dann auch nur noch von einem eher geringen Teil der Steuerhinterzieher erreicht. Soviel Platz sollten wir in den von uns finanzierten "Hotels mit Gittern" doch haben, zumal gerade dieser Klientel Geldstrafen in der Regel nicht weh tun und deswegen auch praktisch keine Abschreckungswirkung entfalten.
Dagegen merken in der Regel diejenigen, die da um geringere Beträge betrügen, Geldstrafen deutlich mehr, so dass dort die notwendige Abschreckungswirkung auf jeden Fall gegeben sein dürfte und diese dann auch eher angemessen sind.
Steuerhinterziehung machen in Deutschland leider sehr viele. So viele Gefängnisse haben wir nicht um alle einzusprerren.
Bankräuber erbeuten in Deutschland im Durchschnitt einen mittleren fünstelligen Betrag - und gehen dafür für Jahre ins Gefängnis.
Herr Zumwinkel hat mit erheblicher krimineller Energie über Jahre hinweg dem deutschen Volk Millionen geklaut - und soll dafür dann auch in Zukunft frei rumlaufen dürfen. Die vorgesehene Geldstrafe bezahlt er dann locker mit dem, was er in den Jahren, die inzwischen verjährt sind, auf kriminelle Art an sich gerafft hat.
Und da er gemäß des statistischen Durchschnitts halt auch nur noch rund 15 Jahre vor sich hat, wird ihn dies angesichts der verbleibenden Millionen kaum interessieren und auch andere Kriminelle dieser Kategorie, die insgesamt eine höchst zerstörerische Wirkung für das Gemeinwesen entfalten, wohl kaum abschrecken.
Das was wirklich relevant ist, ist das, was so vielen passiert, die deutlich weniger Schaden angerichtet haben: Der Entzug der Freiheit durch einen Gefängnisaufenthalt. Da würde Herr Zumwinkel und seinesgleichen Kriminelle dann tatsächlich ins Überlegen kommen, aber vermutlich bauen da Richter und Anwälte schon mal vor: Man weiß ja nie, nicht dass man selber dann vielleicht auch mal auffliegt!
P.S.: Es wird wahrlich Zeit, dass die Verjährungsfristen für Betrug deutlich verlängert bzw. ganz abgeschafft werden. Diese amnestieren indirekt den findigen Betrüger. Ich wüsste nicht, dass ein solcher Steuerungsmechanismus einer prosperierenden fairen Gesellschaft zuträglich wäre.
Ich hoffe auf ein gerechtes Urteil und Verfahren. Wieso sollte Herr Zumwinkel eine Extrawurst bekommen?