Hat der Bundesnachrichtendienst mit der Übergabe der Steuerdaten-DVD richtig gehandelt? Während die Regierung rechtlich keine Probleme sieht, streiten Strafrechtler noch um die Antwort.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, hält die Informationen des Bundesnachrichtendienstes (BND) über deutsche Steuerhinterzieher in Liechtenstein für juristisch verwertbar. Er sehe rechtlich kein Problem damit, sagte Wiefelspütz dem Kölner Stadt-Anzeiger.

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"Wenn die Informationen echt sind, werden sie auch verwertet." Allerdings reichten die Informationen nicht aus, sie seien nur ein "erster Hinweis". Das Vorgehen des BND begrüßte Wiefelspütz: "Der BND muss gelobt werden", sagte er. "Ich finde es großartig, dass er solche Quellen hat anzapfen können".

Auch der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Kontrolle der Geheimdienste, Thomas Oppermann (SPD), findet, der BND habe rechtmäßig gehandelt. Im ARD-Morgenmagazin sagte er, es sei "einigermaßen abwegig", in Frage zu stellen, ob Informationen in die Hände der Steuerfahnder hätten gelangen dürfen. Der BND sei zwar nicht für Steuerhinterziehung zuständig. Im Rahmen der Amtshilfe habe der Geheimdienst die ihm angebotenen Informationen über Steuersünder jedoch weiterleiten müssen.

Bereits am Montag hatte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) betont, dass sich der BND völlig korrekt verhalten habe.

Zweifel aus der Opposition

Politiker der Opposition melden an der Korrektheit dieser Vorgänge Zweifel an. Max Stadler von der FDP und Wolfgang Neskovic von der Linken forderten erneut Aufklärung. Es müsse geprüft werden, ob der BND rechtmäßig gehandelt habe.

Unter Strafrechtlern ist die juristische Verwertbarkeit der BND-Informationen im Fall Zumwinkel umstritten. Der Frankfurter Strafverteidiger Eberhard Kempf sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dies sei "außerordentlich problematisch". Sollten die Informationen zur späteren Veräußerung entwendet worden sein, "entsteht das Beweismittel durch eine Straftat". Straftaten dürften "nicht belohnt werden."

Der Frankfurter Rechtsanwalt Rainer Hamm sagte, er habe dabei kein "gutes rechtsstaatliches Gefühl". "Falls das Material mit Hilfe einer Straftat erlangt wurde, stellt sich die Frage eines Verwertungsverbots". Der Strafrechtswissenschaftler Klaus Lüderssen sagte: "Ich neige dazu, dass man das nicht verwerten darf".

Nach Einschätzung des Staatsrechtlers Jörn Ipsen wird die vom BND vorgelegte CD-Rom mit Daten über Steuerhinterziehung vor Gericht als Beweis zulässig sein. "Sie wurde in einem zwar anrüchigen, aber akzeptablen Geschäft gekauft" sagte der Osnabrücker Professor der Leipziger Volkszeitung. "Der hohe Preis steht nicht in einem Missverhältnis zum Nutzen für den Staat."

Die Gerichte bewegten sich bei einer Entscheidung darüber "auf juristischem Neuland". Ipsen zufolge darf der BND beim Kampf gegen Wirtschaftskriminalität mitwirken. Der BND-Auftrag schließe "die Beschaffung von Informationen über Wirtschaftskriminalität ein".

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(AFP/dpa/bavo/mah)