Steuersätze für Bücher:Gipfel des Mehrwertsteuer-Wahnsinns

Authors And Celebrities At Frankfurt Book Fair 2014

Unterschiedliche Bücher, unterschiedliche Mehrwertsteuer-Sätze: Nur gedruckte Bücher gelten als Kulturgut.

(Foto: Getty Images)

Gedruckte Bücher gelten als Kulturgut, E-Books nicht, daher greifen auch verschiedene Mehrwertsteuer-Sätze: der ermäßigte Satz für Papierbücher, ansonsten die vollen 19 Prozent. Aber wehe, im Gedruckten steht ein Zugangscode für die elektronische Ausgabe. Dann nimmt die Logik bizarre Züge an.

Von Guido Bohsem, Berlin

Politiker gehören in der Regel zu den Menschen, die gute Bücher schätzen. Der ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) ist als Mann bekannt, der großen Lesehunger hat und deshalb wenig schläft. Auch der Finanzstaatssekretär Steffen Kampeter (CDU) ist der Lektüre verfallen und verpasst die Frankfurter Buchmesse nur ungern und selten. In diesem Jahr will er wieder vorbeischauen - der Finanzpolitiker darf davon ausgehen, dass er diesmal ein besonders gern gesehener Gast an den Ständen sein wird.

Denn die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern haben dieser Tage eine Erleichterung für die Branche beschlossen: Sie sollen noch gut ein Jahr Zeit bekommen, bevor sie für unterschiedliche Bücher unterschiedliche Mehrwertsteuersätze abführen müssen - was ihr bisheriges Abrechnungssystem gründlich über den Haufen werfen wird.

Fragwürdige Logik mit bizarren Zügen

Kaum ein Thema hat die Buchbranche in den vergangenen Monaten so sehr beschäftigt; der Konkurrenzkampf mit Amazon einmal ausgenommen. Es geht um sogenannte E-Bundles, das sind Bücher, in denen sich auch ein Zugangscode für eine elektronische Ausgabe des Buches findet, die man auf einen Tabletcomputer oder Smartphone laden kann.

Um das Problem der Branche zu verstehen, muss man wissen, dass das gedruckte Buch hierzulande als Kulturgut gilt, auch steuerlich. Die elektronische Ausgabe desselben Werkes genießt diese Wertschätzung des Fiskus nicht. Deshalb gilt für Papierbücher der ermäßigte und für E-Bücher der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.

Und was gilt für ein Bündel aus beidem? Durch das E-Bundle nimmt die ohnehin fragwürdige Logik geradezu bizarre Züge an. Denn für diese Pakete sollten Verlage und Buchhändler von Juli an zwei Mehrwertsteuersätze gleichzeitig abführen - den ermäßigten für das eigentliche Buch und den vollen für den Link zur elektronischen Ausgabe. Grundlage dafür ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs, der den Fast-Food-Riesen McDonald's dazu verdonnert hatte, unterschiedliche Mehrwertsteuersätze für die verschiedenen Teile seiner Sparmenüs abzuführen.

Und was für Pommes und Limo gilt, sollte erst recht für Bücher und E-Bücher gelten, fanden die Steuerbehörden. Damit begann der Mehrwertsteuer-Wahnsinn, wie es der Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Christian Sprang, nennt. "Jeder Großhändler oder Händler müsste ein neues Scannersystem kaufen, um diese Abrechnung vornehmen zu können." Kosten: bis zu 100 000 Euro für die Großen der Branche.

Die kleinen Händler verdienten meist so wenig, dass sie sich eine Umrüstung ihrer Kassen erst gar nicht leisten könnten. Einzelne Großhändler hätten sogar schon damit begonnen, E-Bundles aus ihrem Sortiment zu streichen, um dem Problem zu entgehen. "Dieser Aufwand steht in keinem Verhältnis zu den Einnahmen, mit denen der Fiskus rechnen kann", meint Sprang.

Der Linken-Finanzpolitiker Richard Pitterle begrüßte deshalb die nun beschlossene Verlängerung der Gnadenfrist. Die Finanzbehörden zögen Konsequenzen aus dem von ihnen angerichteten Chaos. Dieses kommt auf die Buchhändler weiterhin zu - aber nun eben ein paar Monate später.

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