Steuerregeln:Fiskus sponsert Party

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Griller im Garten: Die Kosten sind steuerlich absetzbar, wenn der Veranstalter des Festes einen Profi engagiert. (Foto: imago)

Wer eine Fete schmeißt, kann Steuern sparen: Der Fiskus beteiligt sich am Lohn für Dienstleister.

Von Berrit Gräber, München

Das ist mal ein Steuertipp, den man auf der nächsten Party weitererzählen kann: Wer Dienstleister für sein Gartenfest, die Geburtstagsfeier oder die Taufe daheim engagiert, kann einen Teil der Kosten bei der Steuer absetzen. Ob Privatkoch, Häppchen-Reicher, Barmixer, Putzfrau oder Parkettabschleifer zum Aufräumen danach: Arbeiten die Helfer offiziell und nicht schwarz, muss das Finanzamt einen Steuerbonus für ihre Entlohnung herausrücken. Nur weiß kaum ein Bürger von diesem Vorteil, wie Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine (BDL)

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