Von Claus Hulverscheidt

Runter mit den Sätzen, weg mit den Schlupflöchern: Der Bund senkt die Steuern - und holt sich gleich einen Teil wieder zurück.

Für Bundesfinanzminister Peer Steinbrück ist es eine Selbstverständlichkeit: Er senkt die Steuersätze für Unternehmen - aber holt sich einen Teil dessen, was dies den Fiskus kostet, wieder zurück.

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Die Steuersenkungen, die der Bundestag an diesem Freitag endgültig beschließt, würden für sich genommen etwa 30 Milliarden Euro kosten. Das ist Steinbrück, aber auch Ländern und Kommunen zu viel.

Deshalb wird die Große Koalition zu Beginn des nächsten Jahres auch zahlreiche Steuervergünstigungen und Schlupflöcher schließen. Damit wird das Minus, wie von der SPD verlangt, auf fünf Milliarden Euro begrenzt.

Allerdings: Die niedrigeren Sätze wirken sofort, viele Gegenfinanzierungsmaßnahmen jedoch erst nach und nach. Deshalb werden die Ausfälle nach Schätzungen des Finanzministeriums im nächsten Jahr, wenn Steinbrücks wichtigste Reform in Kraft tritt, zunächst rund 6,5 Milliarden Euro betragen, erst in den Jahren danach schrumpft die Lücke auf fünf Milliarden Euro. Langfristig soll die Reform allerdings sogar Mehreinnahmen bringen, weil sie das Wachstum ankurbelt.

Entlastungen, die auf Unternehmen ab 2008 zukommen

Körperschaft- und Gewerbesteuer: Für Aktiengesellschaften und GmbHs sinkt die Gesamtbelastung vom kommenden Jahr an von durchschnittlich 38,7 auf 29,8 Prozent. Damit rückt Deutschland innerhalb Europas vom Tabellenende ins Mittelfeld vor. Konkret sieht das Gesetz eine Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 15 Prozent und eine Senkung der Gewerbesteuermesszahl von 5,0 auf 3,5 Prozent vor.

Thesaurierungsrücklage: Auch für Personengesellschaften soll die Steuerlast verringert werden: Große und ertragsstarke Firmen profitieren davon, dass nur noch bei ausgeschütteten Gewinnen der persönliche Einkommensteuersatz des Eigentümers von bis zu 45 Prozent greift.

Dagegen werden im Unternehmen verbleibende Erträge nur noch mit 28,3 Prozent belastet. Damit soll die Eigenkapitalbasis der Betriebe gestärkt werden. Löst das Unternehmen diese sogenannte "Thesaurierungsrücklage" später ganz oder teilweise auf und schüttet das Geld an die Eigentümer aus, werden noch einmal 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig.

Investitionsabzugsbetrag: Kleine und mittlere Personengesellschaften, die das Gros der Wirtschaft bilden, profitieren von einer verbesserten Ansparabschreibung: Ab 2008 können für künftige Investitionen bis zu 235.000 Euro steuermindernd zurückgestellt werden. Experten bezweifeln allerdings, dass die Unternehmen in großem Stil davon Gebrauch machen werden.

Gewerbesteuerschuld: Personengesellschaften können ihre Gewerbesteuerzahlungen in größerem Umfang als bisher auf die Einkommensteuerschuld anrechnen. Dafür kann die Gewerbesteuerschuld nicht mehr von der eigenen Bemessungsgrundlage abgezogen werden.

Belastungen, die auf Unternehmen ab 2008 zukommen

Zinsschranke: Sie soll verhindern, dass über konzerninterne Verschiebereien Kosten nach Deutschland und Gewinne in ausländische Steueroasen verlagert werden. Deshalb wird der Fiskus Zinsaufwendungen nur noch teilweise anerkennen.

So darf der Saldo aus Zinszahlungen und -erträgen den Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen nur um maximal 30 Prozent schmälern. Um nicht die Falschen zu treffen, gibt es einen Freibetrag von einer Million Euro. Zudem greift die Schranke nicht, wenn der gesamte Konzern viel investiert und daher hohe Zinskosten zu schultern hat.

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