Steuern:Wenn Kinder Multimillionäre werden

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Hier mischt sich Jung und Alt: Reges Treiben auf dem Deck einer Yacht.

(Foto: picture alliance / AP Photo)
  • Viele Familienunternehmer übertragen ihr Betriebsvermögen frühzeitig auf ihre Kinder - auch, um strengeren Regeln bei der Erbschaftsteuer zuvorzukommen.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat die Steuer wegen vieler Privilegien für verfassungswidrig erklärt.
  • Bund und Länder konnten sich bislang aber nicht auf eine Reform einigen. Am Donnerstag beginnt deshalb ein Vermittlungsausschuss.

Von Jan Schmidbauer

Viele Familienunternehmer übertragen ihr Vermögen frühzeitig an die Nachkommen - auch, um strengeren Regeln bei der Erbschaftsteuer zuvorzukommen. Und manch ein Kind wird dadurch mal eben zum Multimillionär. Das zeigt eine Studie des Deutschen Institus für Wirtschaftsforschung (DIW).

Der Studie zufolge gab es zwischen 2011 und 2014 steuerfreie Unternehmensübertragungen in Höhe von 144 Milliarden Euro, von denen allein 37,3 Milliarden an minderjährige Erben flossen. Einen Großteil der Summe, insgesamt 29,4 Milliarden Euro, teilten sich 90 Kinder unter 14 Jahren. Jeder von ihnen erbte im Schnitt eine Summe, mit der sich schon jetzt über einen vorzeitigen Ruhestand nachdenken lässt: 327 Millionen Euro. 1199 weitere Kinder unter 14 erbten kleinere Millionenvermögen. Mädchen sind bei den Begünstigten in der Minderheit. Sie bekamen nur halb so viel steuerfreie Unternehmensvermögen vermacht wie die Jungen.

Bis September muss eine Einigung her

Grundlage für die Studie ist die jüngste Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik. Dass die Summe der steuerfreien Erbschaften zuletzt deutlich gestiegen ist, hat laut DIW auch mit sogenannten Vorzieheffekten zu tun. Viele Firmeninhaber übertragen ihr Betriebsvermögen lieber frühzeitig an ihre Kinder. Der Grund: Durch eine Reform der Erbschaftsteuer könnte die Steuerlast auf Firmenerbschaften in Zukunft steigen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die jetzige Form der Erbschaftsteuer im Jahr 2014 gekippt, weil ihm die Privilegien für Firmenerben zu weit gingen. Durch die vielen Ausnahmeregelungen müssen viele Firmenerben zurzeit nur sehr wenig oder gar keine Steuern zahlen. Die Verfassungsrichter hatten die Regierung deshalb aufgefordert, bis Ende Juni einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Erbschaftsteuer neu regelt. Nachdem CSU-Chef Horst Seehofer auf weiteren Änderungen bestand, verzögerte sich die Reform lange. Erst kurz vor Ablauf der Frist einigten sich Union und SPD auf einen Gesetzesentwurf.

Doch kurz darauf stoppten die Länder den Entwurf der Regierung im Bundesrat. Den Mitgliedern von SPD, Grünen und Linken in der Länderkammer gingen die Privilegien für Firmenerben erneut zu weit. Am Donnerstag beginnen Bund und Länder nun in einem Vermittlungsausschuss über die Reform zu verhandeln.

Gelingt bis Ende September keine Einigung, will sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit der Steuer befassen. Dann könnte das Gericht die bisherigen Privilegien für Firmenerben sogar endgültig kippen oder selbst neue Vorgaben machen.

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