Steuern:Der Soli muss weg

Solidaritätszuschlag laut Gericht verfassungswidrig

2002 wurde der Soli für die neuen Bundesländer für verfassungswidrig erklärt: ein aus der Wendezeit stammendes Wandbild 2002 in Magdeburg

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Bürger haben Anspruch auf Klarheit: Viele denken noch immer, sie würden mit dem "Soli" gezielt für den Aufbau Ost zahlen. Dabei fließt das Geld komplett an den Bund und in den allgemeinen Etat. Der Solidaritätszuschlag ist also mittlerweile eine allgemeine Steuer - und sollte auch so genannt werden.

Ein Kommentar von Marc Beise

Wundenlecken am Tag danach. Angela Merkel habe "unverständlicherweise einen Fehler gemacht", bekümmerte sich die Bundes-FDP am Montag, Bezug nehmend auf ein Interview der Bundeskanzlerin vom Sonntag. Dort hatte Merkel die Meinung vertreten, dass zwar die spezifische Förderung Ostdeutschland ("Solidarpakt II") wie geplant mit dem Jahr 2019 beendet werden, der Solidaritätszuschlag aber beibehalten werden solle: Das Geld werde anderswo gebraucht, befand Merkel kurz und knapp: "Ich sehe nicht, wie wir einen Beitrag in dieser Höhe an anderer Stelle einsparen könnten."

Das konnte der FDP natürlich nicht gefallen, die sich nach langer emotionaler Durststrecke schon wieder im nächsten Bundestag sieht und am liebsten auch wieder auf der Regierungsbank. Die FDP will den Solidaritätszuschlag erklärtermaßen binnen vier Jahren abschaffen - womit Streit in dieser und einer möglichen nächsten Koalition programmiert ist.

Bei Lichte betrachtet, ist der "Fehler" der Kanzlerin eher ein wahltaktischer: Er zwingt die FDP zum Widerspruch und stiftet also Unfrieden. In der Sache dagegen hat sich die Kanzlerin, der man gerne (und häufig zurecht) das Einnehmen nebulöser Positionen vorwirft, um etwas mehr Klarheit in der Politik bemüht. Denn Merkel erkennt an, dass man im Jahr 2019 nicht mehr ernsthaft einen Solidaritätsbeitrag für Ostdeutschland erheben kann. Nicht, weil im Osten alles glänzende würde, sondern weil dort manches glänzt und anderes nicht - genau so wie im Westen.

Merkel will die Schuldenlast des Bundes verringern

Nicht von ungefähr läuft der Solidarpakt II mit dem Jahr 2019 aus. Stattdessen wird man bedürftige Länder und Regionen weiter unterstützen müssen, in Deutschland genauso wie übrigens auch in Europa. Dafür aber gibt es innendeutsch den Länderfinanzausgleich, der allerdings ebenfalls umstritten ist und dringend neu geregelt werden muss.

Merkel sieht stattdessen länderübergreifend Investitionsbedarf in Straße und Schiene und will die Schuldenlast des Bundes verringern. Und schon ist es mit der Klarheit der Kanzlerposition vorbei: Denn mit dem Solidaritätszuschlag haben solche Projekte nichts zu tun.

Man kann über die Frage lange streiten, wie viel Geld der Staat heutzutage braucht und ob es eher mehr (so die Wahlprogramme von SPD, Grünen und Linkspartei), genauso viel (Union) oder weniger sein sollte (so FDP) - man sollte aber den Solidaritätszuschlag aus dem Spiel lassen. Tatsächlich wurde der Aufschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer nach der Einheit im Juli 1991 eingeführt, ausdrücklich um den Aufbau Ost mitzufinanzieren, in Höhe von 3,75 Prozent und übrigens nur auf ein Jahr.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese seitdem langlebige Konstruktion wiederholt abgesegnet, aber lange geht das nicht mehr gut: Der Gesetzgeber darf nach dem Grundgesetz nicht auf alle Ewigkeit eine chronische Finanzierungslücke stopfen, indem er eine verkappte Steuererhöhung als Ergänzungsabgabe tarnt. Genau dies tut er aber - parteiübergreifend - seit beinahe 20 Jahren.

Die Parteien sollten sich auf eines einigen: Der Soli kommt weg

Viele Bürger denken noch immer, sie würden gezielt für den Aufbau Ost zahlen, nennen das Ganze zärtlich "Soli" - und merken gar nicht, wie sie irregeführt werden. Denn nach dem programmgemäßen Auslaufen der Ein-Jahres-Abgabe führte die schwarz-gelbe Regierung unter Helmut Kohl den Zuschlag schon 1995 wieder ein, diesmal mit einem Satz von 7,5 Prozent, nun unbefristet und kaum noch bemäntelt mit dem Ziel, Löcher im Bundeshaushalt zu stopfen; seit 1998 liegt der "Soli" bundeseinheitlich bei 5,5 Prozent.

Das Geld von heute jährlich bis zu 13 Milliarden Euro fließt komplett an den Bund und in den allgemeinen Etat. Es ist also mittlerweile eine allgemeine Steuer, die von allen Steuerzahlern in Ost und West entrichtet werden muss. Wenn man das Geld für außergewöhnliche Aufgaben braucht, wie es Merkel ankündigt, dann soll es auch so benannt werden, dann bitte über die allgemeinen Steuern. Dann muss die Einkommen- und Körperschaftsteuer entsprechend angehoben werden, oder die Mehrwertsteuer.

In jedem Fall braucht es Klarheit, die der Bürger im Wahlkampf erleben soll und nach der Wahl bei den entsprechenden Koalitionsverhandlungen. Und was noch viel besser wäre: in der Politik der kommenden vier Jahre. Also sollten sich die Parteien auf eine schlichte Entscheidung einigen: Der Soli kommt weg. Anschließend mag man dann diskutieren, ob und um wie viele Prozentpunkte Einkommen-, Körperschaft und Mehrwertsteuer erhöht werden. Auf diese Klarheit hat der Bürger einen Anspruch.

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