Steuern auf Kapitalerträge:Die Abgeltungssteuer gehört abgeschafft

Warum sollte Arbeit höher besteuert werden als Kapital? Der Vorstoß von Finanzminister Schäuble ist richtig.

Kommentar von Cerstin Gammelin, Berlin

Es ist so erfreulich wie bemerkenswert, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erwägt, die pauschale Steuer auf Kapitalerträge abzuschaffen. Die unterschiedliche Besteuerung von Arbeit und Kapital gehört zu den großen Ungerechtigkeiten in der Steuerpolitik. Es gibt kein Argument, um zu begründen, warum Bürger, die ihr Kapital arbeiten lassen, die Erträge daraus deutlich geringer versteuern müssen als diejenigen, die 40 Stunden wöchentlich arbeiten, ihre Löhne.

Sicher, die Abgeltungssteuer war nie ganz ungerecht, weil sie trotz des geringen Steuersatzes half, Unternehmer und Private, die ihr Vermögen am Fiskus vorbei zu schleusen suchten, wenigstens ein wenig zur Kasse zu bitten. Legendär ist die Begründung von Schäubles Vorgänger Peer Steinbrück, der 2009 die Abgeltungssteuer einführte: er habe lieber 25 Prozent von X als 42 Prozent von Null.

Das war vor sechs Jahren, seither haben sich die Zeiten geändert. Den Staaten ist das Geld ausgegangen, sie haben sich ernsthaft daran gemacht, Steuerschlupflöcher zu schließen. Ein Resultat ist der ab 2016 vereinbarte automatische Austausch von Informationen über Kapitalerträge. Weil der Fiskus also künftig weiß, wie viel Zinsen jeder Anleger bekommt, gibt es keinen Grund mehr, an der Abgeltungssteuer festzuhalten.

Soweit ist Schäubles Vorstoß logisch. Bemerkenswert allerdings ist der Zeitpunkt. Die Regierungskoalition hat in ihrem Regierungsprogramm ausgeschlossen, während der Legislaturperiode Steuern und Abgaben zu erhöhen. Eine solche aber wäre die Abschaffung der Abgeltungssteuer zugunsten des Einkommenstarifs. Denn die pauschale Steuer liegt bei 25 Prozent, der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent.

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