Steuerhinterziehung:Deutsche verstecken Milliarden Euro im Ausland

Steuerhinterziehung: Die British Virgin Islands gelten als Steueroase.

Die British Virgin Islands gelten als Steueroase.

(Foto: Todd VanSickle/AP)
  • Trotz Fortschritten bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung liegt laut einer neuen Berechnung noch viel Schwarzgeld im Ausland.
  • Die Bundesrepublik fragt allerdings selten bei anderen Ländern nach wichtigen Kontodaten, die den Finanzämtern helfen könnten.

Von Jan Willmroth, Frankfurt

Es ist noch nicht lange her, da hatte der Kampf gegen Steuerflucht Konjunktur. Der Staat erwarb Steuer-CDs, große Enthüllungen wie die Panama Papers trieben Steuerhinterzieher zur Selbstanzeige, die Schweiz schloss sich nach langem Streit dem automatischen Informationsaustausch an. Trotzdem lägen noch zwischen 125 und 200 Milliarden in Deutschland nicht versteuerte Euro auf ausländischen Konten. Zu diesem Ergebnis kommt der Steuerexperte Christoph Trautvetter, Mitglied im Netzwerk Steuergerechtigkeit, in einer bisher unveröffentlichten Studie im Auftrag des Grünen EU-Abgeordneten Sven Giegold.

Demnach sei auch der automatische Informationsaustausch lückenhaft, und immer wieder würden neue Wege gefunden, Geld vor dem Fiskus zu verstecken. Zwischen fünf und 15 Milliarden Euro Steuereinnahmen gingen dem deutschen Staat auf diese Weise jährlich verloren, schätzt Trautvetter. Dies geschehe auch, weil Deutschland die zur Verfügung stehenden Daten nicht effizient genug nutze. Indem Steuerdelikte nicht schnell genug aufgedeckt und verfolgt würden, drohten viele Fälle zu verjähren.

Insbesondere eine Maßnahme bleibe in Deutschland weithin ungenutzt: Das Instrument der sogenannten Gruppenersuchen oder Gruppenabfragen. Die Idee dieser Abfragen entstand auf Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Staaten können damit Behörden anderer Länder um alle Informationen zu Kontoinhabern bitten, die in eine bestimmte, in der Abfrage definierte Risikogruppe fallen.

Der Vorteil im Vergleich zu anderen Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ist, dass das abfragende Land die Person nicht persönlich identifizieren muss. Voraussetzung für ein Gruppenersuchen ist, dass die inländischen Behörden alle Möglichkeiten, selbst den potenziellen Steuerhinterzieher zu finden, ausgeschöpft haben müssen. Ersuchen, die auf gut Glück nach Kontoinhabern fragen, sind nicht erlaubt.

Deutschland nutzt das Gruppenersuchen nur selten

Deutschland lässt dieses Instrument weitgehend ungenutzt. Waren es 2013 noch neun, hat die Bundesrepublik seit 2014 nur acht solcher Gruppenersuchen gestellt, davon 2014 sowie von 2016 bis 2018 sogar lediglich eines. Die Empfänger der Abfragen waren Belgien, Irland, Island, Luxemburg und Spanien. Das geht aus einer Anfrage bei den Länderfinanzbehörden durch SZ und NDR hervor. Zuvor hatte Lisa Paus, Finanzexpertin der Grünen im Bundestag, die Zahlen in einer schriftlichen Frage bei der Bundesregierung abgefragt. Konkrete Angaben zum Inhalt der Ersuchen machte das zuständige Bundeszentralamt für Steuern nicht. So bleibt auch unklar, ob das Bundesamt versteckte Konten oder Gelder aufdecken konnte.

Der Verdacht liegt nahe, dass Deutschland ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Steuerflucht nicht ausreichend nutzt. "Das ist ein Fall von 'Wer nicht fragt, bleibt dumm' und lässt Steueroasen florieren", kritisiert der EU-Parlamentarier Giegold. Welchen Effekt eine Gruppenabfrage haben kann, zeigt ein Fall aus den Niederlanden, den Trautvetter beschreibt: Per Gruppenersuchen hätten die niederländischen Behörden eine Liste der Kontoinhaber einer Schweizer Bank erhalten, die erstens einen Wohnsitz in den Niederlanden angegeben hatten und zweitens der Bank nicht nachweisen konnten, dass ihr Schweizer Konto in ihrem Heimatland behördlich bekannt ist. Der Fall sorgte in der Schweiz für viel Aufsehen. Dort sprachen Kritiker von einer rückwirkenden Abschaffung des Bankgeheimnisses.

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