Steuerhinterziehung:Bitte melden

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Bund und Länder reagieren auf die Panama Papers und verschärfen die Regeln für Briefkastenfirmen.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Bund und Länder haben sich auf konkrete nationale Maßnahmen geeinigt, um wirksam gegen Briefkastengeschäfte zur Steuervermeidung vorgehen zu können. Das verlautete am Donnerstag übereinstimmend von den Länderfinanzministern und aus dem Bundesfinanzministerium. Damit reagieren die zuständigen Politiker ungewöhnlich schnell und einig auf die Enthüllungen, nach denen über Briefkastenfirmen in Panama systematisch Steuerhinterziehung, Vermeidung und Schwarzgeldwäsche betrieben wurde.

Die neuen Vorschriften erstrecken sich auf Steuerzahler, Banken und Steuerprüfer gleichermaßen.

Steuerzahler sollen verpflichtet werden, jegliche Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen und ausländischen Unternehmen zu melden. Bisher ist das nur vorgesehen, wenn sie mehr als zehn Prozent der Anteile an einer solchen Firma halten und wenn sie diese Anteil neu dazu kaufen. Künftig muss auch der Bestand gemeldet werden. Verstöße gegen diese Meldepflichten werden mit Geldbußen in Höhe von bis zu 25 000 Euro sanktioniert.

Strengere Berichtspflichten gibt es auch für Banken und andere Finanzinstitute. Sie müssen den Behörden mitteilen, welche relevanten Unternehmensbeteiligungen sie ihren Kunden vermittelt haben. Anzugeben sind der Name und die Anschrift des jeweiligen Kontoinhabers oder des wirtschaftlich Berechtigten.

Dadurch will man auch an diejenigen gelangen, die von Briefkästengeschäften profitieren und nicht als Eigentümer eingetragen sind.

Schließlich sollen die Finanzbehörden erweiterte Befugnisse bekommen. Wenn den Beamten bei einer routinemäßigen Betriebsprüfung unklare Geschäftsbeziehungen auffallen, kann der Betriebsprüfer eine weitergehende Untersuchung veranlassen. Damit entfällt das steuerliche Bankgeheimnis. Davon nicht betroffen ist das private Steuergeheimnis.

Der Bund hatte Anfang April einen Zehn-Punkte-Plan zum Kampf gegen Steueroasen und Briefkästenfirmen vorgelegt. Die Bundesländer hatten zahlreiche Nachbesserungen gefordert, insbesondere bei nationalen Maßnahmen.

Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans hatte dem Bund zuletzt vorgeworfen, zu langsam gegen Steuerhinterziehung vorzugehen. Bereits fertige Gesetzentwürfen würden "im Bundesfinanzministerium mit spitzen Fingern angefasst, verzögert und verwässert. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt", kritisierte der SPD-Politiker.

Walter-Borjans hatte in den vergangenen Jahren zahlreiche Datenträger mit belastendem Material aufgekauft und Steuersünder zur Kasse gebeten.

Der parlamentarische Finanzstaatssekretär Michael Meister zeigte sich am Donnerstag zufrieden. Bund und Länder zögen an einem Strang, um Steuerhinterziehung über Briefkastenfirmen wirksam zu bekämpfen.

Er sei "erfreut, dass die Länderfinanzminister die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe billigen wollen." Das Bundesfinanzministerium werde unmittelbar nach dem für Freitag erwarteten Beschluss die gesetzlichen Änderungen vorbereiten, kündigte Meister an.

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