Steuererleichterung:E-Books sind auch Bücher

Die EU-Kommission will, dass die ermäßigte Mehrwertsteuer auch für digitale Werke gilt. Das freut die Verlage.

Von Alexander Mühlauer, Brüssel

Für E-Books und Onlinezeitungen sollen nach dem Willen der EU-Kommission künftig dieselben Mehrwertsteuersätze gelten wie für entsprechende Printprodukte. Die Brüsseler Behörde will es den EU-Staaten freistellen, bislang geltende Vorschriften aufzuheben, sodass auch Online-Veröffentlichungen von Steuervergünstigungen profitieren können. In Deutschland wären dies statt 19 nur sieben Prozent Mehrwertsteuer.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßte den Vorschlag. "Die EU-Kommission hat in ihrer Erklärung klar Position für die kulturelle Qualität und Vielfalt und gegen eine unverständliche Ungleichbehandlung bezogen. Bücher sind Kulturgüter - ob analog oder digital", sagte Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis. Die Entscheidung unterstütze Verlage dabei, ihr digitales Buchangebot weiterzuentwickeln und an nutzerfreundlichen Lese- und Vertriebsmodellen zu arbeiten.

Onlinehändler sollen künftig Geld sparen, wenn sie ihre Waren im EU-Ausland verkaufen

Zuvor hatte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs Frankreich und Luxemburg die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf E-Books untersagt. Der Börsenverein und die europäischen Dachverbände von Verlegern, Buchhändlern und Autoren hatten sich daraufhin an die Europäische Kommission, die EU-Staaten und das Europaparlament gewandt und auf eine Änderung gedrungen. Auch die Bundesregierung hatte sich für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Bücher eingesetzt. Die EU-Staaten müssen dem Vorschlag der Kommission noch zustimmen.

Die Pläne aus Brüssel sind Teil eines Pakets zur Förderung des Onlinehandels in der EU. Auch Unternehmer können auf vereinfachte Steuerregeln hoffen. Statt sich wie bisher in jedem EU-Land für die Mehrwertsteuer-Erhebung anzumelden, sollen sie künftig nur noch vierteljährlich eine einzige Steuererklärung für die gesamte EU abgeben. Für den elektronischen Verkauf von Dienstleistungen wie Apps für Mobiltelefone gebe es schon ein solches System, erklärte die EU-Kommission. Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen würde nach Angaben der Behörde mit den neuen Regeln um 95 Prozent sinken. Derzeit entstünden Händlern pro Jahr Kosten von 8000 Euro für jedes EU-Land, in dem sie Waren verkaufen.

Kleine Unternehmen, die ins EU-Ausland exportieren, sollen sich generell weniger mit fremden Steuerregelungen herumschlagen müssen. Die Mehrwertsteuer für grenzüberschreitende Verkäufe mit einem Wert von bis zu 10 000 Euro sollen künftig im Heimatland des Händlers abgerechnet werden. Auch die Verfahren für Verkäufe mit einem Wert von bis zu 100 000 Euro würden vereinfacht. Außerdem soll die Buchführung der Unternehmen nicht mehr von jedem einzelnen EU-Staat, in dem sie aktiv sind, geprüft werden müssen.

Um europäische Händler besser vor unfairer Konkurrenz aus anderen Staaten zu schützen, will die EU-Kommission die Mehrwertsteuerbefreiung für Sendungen mit geringem Wert abschaffen. Derzeit sind Waren im Wert von weniger als 22 Euro davon befreit. Angesichts von 150 Millionen Paketen, die jedes Jahr mehrwertsteuerfrei in die EU eingeführt werden, lässt das System aber viel Raum für Steuerbetrug.

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