Steuerboni für Wärmedämmung:Helft den Sanierern!

Kanzleramt mit Thermobildkamera

Streit um Wärmedämmung - Ansicht des Bundeskanzleramts durch eine Wärmebildkamera

(Foto: Tim Brakemeier/dpa)

In Deutschlands Häusern wird hemmungslos Energie verschwendet. Energetische Sanierungen sind dringend nötig. Doch der geplante Steuerbonus für Wärmedämmer wird jetzt gekippt - ein fatales Signal.

Kommentar von Marc Beise

Die große Koalition in Berlin wird ihrem Ruf gerecht, wirtschaftspolitisch ohne Konzept zu sein und rein machtpolitisch zu entscheiden. Wenn die SPD etwas ganz dringend will, bekommt sie es (Mindestlohn, Mietpreisbremse), dasselbe gilt für die CSU (Maut), und die CDU nimmt alles hin. Jetzt darf mal wieder die kleine CSU triumphieren, die sich dagegen sperrt, dass Steuervergünstigungen für Handwerkerleistungen gekürzt werden.

Damit wird eine andere, sehr sinnvolle Maßnahme blockiert: die steuerliche Förderung umweltverträglicher Gebäudesanierung. Die ist eigentlich längst fest vereinbart und versprochen. Doch sie kommt nun erst mal nicht - obwohl doch Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder sich mehrheitlich auf dieses seit Jahren angestrebte Vorhaben verständigt haben. Ziel war es, das Energiesparen durch den steuerlich begünstigten Austausch von Fenstern und alten Heizkesseln sowie durch bessere Dämmung voranzubringen.

Die Energiewende ist Merkels größte politische Maßnahme. Die Kanzlerin und ihre CDU müssten eigentlich am stärksten daran interessiert sein, dass sie auch funktioniert. Das heißt vor allem auch, dass Deutschland Energie spart. Ein zwingender Pfeiler einer neuen, umweltverträglichen Energiepolitik ist die Energieeffizienz. Und die Politik sollte wissen, dass nicht nur Flugzeuge und Autos die großen Energieverbraucher sind, sondern vor allem auch Gebäude.

Steuerrecht ist Steuerungsinstrument

Deutschland hat nie gelernt, energieschonend zu bauen. Wenn es nicht gelingt, die Millionen Häuser und Wohnungen so nachzurüsten, dass sie die Wärme nicht mehr sinnlos in die Atmosphäre verfeuern, wird die Energiewende schwerlich gelingen. Das Umdenken sollte beschleunigt werden, indem die Umrüstung teilweise von der Steuer absetzbar ist.

Das ist auch steuerpolitisch vertretbar. Schon immer ist das Steuerrecht auch Steuerungsinstrument. Dagegen spricht nichts, solange es um besonders wichtige und die Allgemeinheit betreffende Sachverhalte geht. Das ist bei der Energieeffizienz der Fall.

Dreiste Argumente

Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkersteuerrechnungen hat diese Dimension ganz sicher nicht. Diese Regelung ist ohnehin höchst fragwürdig. Die Anhänger dieser Steuervergünstigung sind darin geübt, alle Angriffe auf dieses Privileg, das vor allem den Handwerkern zugutekommt, abzuwehren. Sie machen sich scheinbar zum Anwalt der Bürger, die doch für jede Steuerentlastung dankbar seien. Doch sie können nicht erklären, warum nur Handwerkerrechnungen betroffen sind und nicht solche von Bäckern, Autohäusern oder Modeboutiquen.

Noch dreister ist das Argument, die Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen fördere die Steuerehrlichkeit. Es lautet: Die Bürger seien eher bereit, Handwerker auf offizielle Rechnung zu beschäftigen, wenn sie den Fiskus an den Kosten beteiligen können. Schwarzarbeit ist ein großes Ärgernis, das zu bekämpfen viele Mühen lohnt.

Die Gesetzesumgeher aber mit Steuergeld zu locken, ist die einfallsloseste Lösung. Also, liebe Koalitionäre: Zurück in die Runde und die energetische Gebäudesanierung erneut diskutieren!

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