Staatliche Leistungen:Mehr Rente, mehr Wohngeld

Rentnerpaar

2016 werden die Rentenbezüge wohl deutlich steigen. Wie viel es genau mehr wird, dürfte aber erst im Frühjahr feststehen.

(Foto: Stephan Scheuer/dpa)

Wer wenig hat, bekommt vom Staat mehr Geld: Besonders deutlich fällt das Plus beim Wohngeld aus. Außerdem steigen die Renten und der Bafög-Satz für Schüler und Studenten.

Von Thomas Öchsner

Ob Rentner, Hartz-IV-Empfänger oder Bafög-Bezieher - für alle gibt es im neuen Jahr mehr Geld. Besonders deutlich fällt das Plus bei den 870 000 Haushalten aus, die einen Anspruch auf Wohngeld haben. Für einen Zwei-Personen-Haushalt erhöht sich die staatliche Leistung zum Beispiel von durchschnittlich 112 Euro auf 186 Euro, rechnet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) vor. Die Anhebung wurde notwendig, weil die Warmmieten seit der letzten Reform von 2009 kräftig gestiegen waren. 320 000 Haushalte dürften nun erstmals oder wieder Wohngeld bekommen.

Mit einem kräftigen Aufschlag dürfen auch Schüler und Studenten rechnen, die Bafög beziehen können. Mit Beginn des Schuljahres 2016 und ab dem Wintersemester 2016/2017 werden die Bafög-Sätze um sieben Prozent aufgestockt. Studierende mit eigener Wohnung können laut VZ NRW dann bis zu 735 Euro monatlich (bisher 670 Euro) erhalten. Wer noch bei den Eltern wohnt, kann maximal 537 (bisher 495) Euro kassieren. Diverse Freibeträge für das Elterneinkommen, den Zuverdienst und das eigene Vermögen werden ebenfalls angehoben. Für Handwerker, die sich zum Meister fortbilden, steigen die Zuschüsse zum 1. August.

Mehr Geld gibt es auch für die gut sechs Millionen Hartz-IV-Empfänger. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 399 auf 404 Euro. Leben zwei Hilfe-Bezieher zusammen, erhalten sie je 364 statt 360 Euro. Für Kinder zahlt der Staat je nach Alter künftig zwischen 237 und 306 Euro, das sind je nach Alter drei bis vier Euro mehr. Geringverdiener mit Anspruch auf den Kinderzuschlag erhalten vom 1. Juli 2016 an bis zu 160 Euro pro Monat. Derzeit liegt der Betrag noch bei bis zu 140 Euro.

Freuen können sich ebenfalls die 20,5 Millionen Rentner in Deutschland. Ihre Bezüge werden zum 1. Juli 2016 um voraussichtlich vier bis fünf Prozent zulegen - so viel wie im Westen seit 1993 nicht mehr. Wie viel es genau mehr wird, dürfte aber erst im Frühjahr 2016 feststehen.

Bei den Arbeitnehmern, die mit ihrem Arbeitgeber in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ändert sich hingegen wenig: Der Beitragssatz bleibt konstant bei 18,7 Prozent. Die Altersgrenzen für den Eintritt in die Rente werden im Zuge der allmählichen Einführung der Rente mit 67 erneut um einen Monat angehoben. Versicherte, die 1949 geboren sind und nicht von anderen Regelungen profitieren können, erreichen nach Angaben des Arbeitsministeriums nun die Altersgrenze mit 65 Jahren und fünf Monaten. Für die folgenden Geburtsjahrgänge erhöht sich die Regelaltersgrenze zunächst pro Jahr um je einen weiteren Monat, später wird in Stufen von zwei Monaten pro Jahrgang angehoben. Für die Jahrgänge 1964 und jünger liegt die Regelaltersgrenze dann bei 67 Jahren.

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