Da beschlossen die Geschwister, zu fighten - und womöglich war das der Beginn großen Ungemachs für Witwe Friede. Denn in zwei unabhängigen Schiedsverfahren wurden Axel Sven und Ariane weitgehende Rechte im Großbetrieb ihres Großvaters zugesprochen. Nichts läuft in wichtigen Fragen - Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen und dergleichen - ohne die Enkel. Da haben sie ein Vetorecht. Das ist eine Macht, denn die Familienholding muss einstimmig entscheiden. Andernfalls stimmt sie mit Nein. Selbstverständlich werden Aggi und Ariane auch im Aufsichtsrat vertreten, und zwar von Anwalt Oliver Heine.

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Axel Sven Springer saß einst selbst in dem Kontrollgremium. Er wirkte auch in der Verlagsleitung von Bild, und pflegte hier ein freundschaftliches Verhältnis mit dem Journalisten Kai Diekmann, der dort längst Chefredakteur ist. Die häufigste Spekulation in der Springer-Belegschaft geht so, dass Aggi Springer - wenn er denn in den Besitz der Mehrheit käme - Diekmann rasch in den Vorstand holen und ihn sogar zum Chef machen würde.

Dafür müsste Friede Springer aber den Prozess verlieren, dafür müssten die Richter einen möglichen Kardinalfehler bei der Erbenvereinbarung heilen. Wenn es ganz schlecht für die Mehrheitsaktionärin kommt, müsste sie noch Entschädigungen für vergangene Gewinne zahlen.

Vom Kindermädchen zur Verlegerfrau aufgestiegen

Friede Springer, einst das Kindermädchen im Verlegerhaushalt, dann die fünfte Ehefrau, ist noch einmal in Gefahr. Die Burdas, Kirch, ja auch Servatius und die anderen Erben, die sich auszahlen ließen - alle hat sie überwunden. Aber jetzt? Bricht ihr Lebenswerk?

Im Konzern gibt man sich zuversichtlich, dass es zu einem für Friede Springer positiven Urteil kommt. "Man kann eigentlich davon ausgehen, dass alles rechtens war. Die moralische Bewertung ist davon allerdings unberührt", heißt es. Eine Rückabwicklung des gesamten Erbfalls nach mehr als zwanzig Jahren gilt als unwahrscheinlich.

Für das Haus jedenfalls ist der Erbenkrieg so unnötig wie eine Gegendarstellung auf Seite eins von Bild. Nach dem Totalflop mit dem groß hinausposaunten Einstieg ins Geschäft mit Postdienstleistungen und dem folgenden Ausstieg aus dem Privatfernsehen sowie betriebswirtschaftlich schwierigen Investitionen in den Werbezeitenvermarkter Zanox und ins Webportal aufeminin.com gibt es doch sehr laute Geräusche im Gebälk.

Eine "Privatangelegenheit"

Offiziell heißt es bei Springer, der Erbstreit sei eine Privatangelegenheit der Familie. Aussagen zu den möglichen Folgen eines Urteils gibt es nicht.

Nicht völlig ausgeschlossen ist, dass die Hamburger Richter einen Vergleich vorschlagen. Das haben sie angeblich bereits während des Verfahrens versucht, doch ohne Erfolg. Eine Möglichkeit ist auch, dass das Gericht eine nochmalige Beweisaufnahme anordnet. Weder die Anwälte noch das Gericht äußern sich.

Ein Insider: "Wäre die Lage im Konzern einfacher, könnte man ein ungünstiges Urteil besser wegstecken." Dienstag, zwölf Uhr, weiß man mehr. High Noon in Hamburg.

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(SZ vom 19./20.01.2008/mah)