Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Auftraggeber, die bei Malberg oder anderen Detekteien abblitzen, andere Dienstleister finden. Detekivbüros, die es möglicherweise mit Recht und Gesetz nicht so genau nehmen. Davon gibt es eine ganze Menge. Denn der Beruf des Detektivs ist nicht geschützt - ein Gewerbeschein genügt, dann kann jeder "Detektiv" auf die eigene Visitenkarte schreiben. "Ich glaube, dass in unserer Branche viele schwarze Schafe existieren", sagt Jurist Malberg. "Viele machen den Job für das schnelle Geld." Nur etwas mehr als zehn Prozent der Detekteien sind Mitglied im Bundesverband, der hohe Anforderungen an seine Mitglieder stellt.

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Und selbst diejenigen, die sich an Recht und Gesetz halten wollen, haben es nicht leicht. Die Debatte sei geprägt durch "juristische Graubereiche", sagt Professor Wedde. In vielen Fällen sei den Unternehmen selbst nicht klar, was eigentlich erlaubt sei. Auch Detektiv Malberg gibt zu, dass Fehler häufig auch "aus Unwissenheit" heraus entstehen.

Die Politik ziert sich, Licht ins Dunkel zu bringen. "Ein Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer würde vieles leichter machen", sagt Experte Wedde. Doch das existiert in Deutschland nicht. Im Herbst 2002 hatte die rot-grüne Bundesregierung das Thema zwar im Koalitionsvertrag festgeschrieben. "Der Schutz der Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird erstmals in einem eigenen Gesetz verankert", heißt es dort. Doch passiert ist nichts. Die große Koalition von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat das Thema vorsorglich erst gar nicht in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehen.

Drogenscreening bei Azubis

Vor allem für die Angestellten wird so ein Überblick über die Rechtslage erschwert. "Viele Arbeitnehmer kennen ihre Rechte gar nicht", klagt Datenschützerin Tangens. Und selbst diejenigen, die misstrauisch werden, trauen sich häufig nicht, den Mund aufzumachen - aus Angst, ihren Job zu verlieren.

Besonders Jugendliche sind gefährdet. Wer etwa eine Ausbildung beim Pharmakonzern Bayer beginnen möchte, wird zuvor aufgefordert, einen Urintest abzugeben. Drogenscreening heißt das im Konzernjargon. Damit will das Unternehmen prüfen, ob der Lehrling in spe möglicherweise Drogen wie Cannabis, Heroin oder Kokain konsumiert. Konzentrationsfähigkeit und ein gutes Reaktionsvermögen seien für die Arbeit bei Bayer erforderlich, sagt eine Konzernsprecherin. "Dies kann durch den Konsum von Drogen oder Medikamentenmissbrauch maßgeblich negativ beeinflusst werden."

Arbeitsrechtler Wedde ist von diesen Maßnahmen entsetzt. "Das ist absurd und greift in die Persönlichkeitsrechte ein", erklärt der Experte. Zwar werden die künftigen Lehrlinge nicht zu dem Urintest gezwungen. "Doch ein Azubi, dem ein Job bei Bayer winkt, wird so einen Test sicher nicht ablehnen", sagt Datenschützerin Tangens. Ähnlich klingt die Regelung bei Volkswagen. Auch dort empfiehlt man künftigen Azubis einen Urintest. Es gehe vor allem um die Sicherheit der Angestellten selbst, sagt ein VW-Sprecher. Weigere sich ein Bewerber, den Test durchzuführen, könne er in etlichen Bereichen nicht eingesetzt werden. Faktisch bedeutet das wohl, dass die Chancen auf einen Job drastisch sinken.

Ein Drogenscreening führt auch der Chemiekonzern BASF durch. Hier ist eine solche "Einstellungsuntersuchung" sogar Pflicht. Potentielle Mitarbeiter, die nicht teilnehmen wollen, können sich eine Anstellung gleich ganz abschminken.

Fehlende Transparenz

Die Konzerne begründen diese Untersuchungen mit Sicherheit am Arbeitsplatz, doch Rena Tangens vom FoeBuD-Klub sieht darin grundsätzlich ein Datenschutzproblem: So könnte ein Urintest auch eine mögliche Schwangerschaft ans Tageslicht bringen. Doch davon darf die Unternehmensführung per Gesetz nichts wissen. Beim Bayer-Konzern bleiben eigentlich alle medizinischen Daten der Bewerber in der Akte des Betriebsarztes. Details aus den Untersuchungen würden nicht bekanntgegeben, teilt das Unternehmen mit. Doch aus welchem Grund der Arzt einen Bewerber für geeignet hält oder nicht, muss er bei derartigen Untersuchungen nicht angeben.

Zwar beteuern Bayer, Volkswagen und BASF einstimmig, der Urin werde nicht auf Schwangerschaften getestet. Doch Rena Tangens ist das System nicht transparent genug. Für die Datenschützerin zeugen die Tests von einem grundsätzlichen Misstrauen einer Unternehmensleitung gegenüber den potentiellen Mitarbeitern. Auch aus diesem Grund hat der Datenschützerklub FoeBuD dem Bayer-Konzern - stellvertretend für viele Unternehmen, die ähnliche Tests durchführen - vor zwei Jahren seinen "BigBrother-Award" verliehen.

Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg können Arbeitgeber berechtigt sein, Arbeitnehmer auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung zu verdachtsunabhängigen Suchtmittelkontrollen heranzuziehen. Die heimliche Überwachung von Mitarbeitern mit der Kamera ist jedoch verboten. Wird sie doch durchgeführt, muss die Maßnahme durch den Betriebsrat genehmigt werden. In jedem Fall braucht man einen konkreten Verdacht gegen einen Mitarbeiter, sagt Jurist Malberg. Arbeitsrechtler Wedde ist nicht überzeugt, dass die versteckte Videoüberwachung dann ein angemessenes Mittel ist: "Besteht dieser konkrete Verdacht tatsächlich, dann kann man gleich zur Polizei gehen."

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(sueddeutsche.de/jja)