EU-Strafen gegen Großkonzerne:Zur Kasse, bitte!

Schwere Schlappe für Siemens: EU-Richter haben eine Klage des Unternehmens gegen ein 400-Millionen-Euro-Bußgeld abgewiesen. Jetzt soll der Konzern zahlen. Ungewöhnliche EU-Strafen in Bildern.

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(Foto: AFP)

Die EU-Kommission hat wegen illegaler Wettbewerbspraktiken schon oft Bußgelder in Millionenhöhe verhängt. Falls ein Unternehmen die Strafe nicht akzeptieren will, kann es dagegen beim EU-Gericht vorgehen. Scheitert es dort wie nun der Elektrokonzern Siemens, bleibt als letzte Instanz nur noch der Europäische Gerichtshof (EuGH). Danach muss das Unternehmen zahlen - bis zu zehn Prozent seines Jahresumsatzes. Hier große Fälle aus der jüngeren Vergangenheit. Mai 2009: Die EU-Kommission verdonnert den weltgrößten Chip-Hersteller Intel zu einer Rekordgeldstrafe von gut einer Milliarde Euro. Die Vorwürfe: Marktmissbrauch und Wettbewerbsbehinderung.

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November 2008: Die Brüsseler Wettbewerbshüter brummen dem Autoglashersteller Saint-Gobain eine Strafe von 896 Millionen Euro wegen illegaler Preisabsprachen auf. Auch drei andere Unternehmen werden zur Kasse gebeten. Insgesamt fallen Bußgelder in Höhe von 1,38 Milliarden Euro an.

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Februar 2008: Dem Software-Konzern Microsoft wird ein Bußgeld von 899 Millionen Euro auferlegt, weil er zu hohe Lizenzgebühren für technische Informationen verlangt hatte. Das US-Unternehmen musste schon früher hohe EU-Strafen zahlen und kommt so insgesamt auf Bußgelder in Höhe von 1,7 Milliarden Euro.

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Februar 2007: EU-Kartellfahnder sehen es als erwiesen an, dass Thyssen-Krupp an einem Kartell von Fahrstuhl- und Rolltreppenherstellern beteiligt war. Das kostet den Konzern knapp 478 Millionen Euro.

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Januar 2007: Der deutsche Elektrokonzern Siemens steht im Visier der EU-Wettbewerbshüter. Brüssel fordert von den Münchnern 396,6 Millionen Euro wegen illegaler Absprachen bei Geschäften mit Stromnetz-Schaltanlagen.

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März 2004: Microsoft muss 497 Millionen Euro berappen. Der US-Konzern hat seine marktbeherrschende Stellung bei PC-Betriebssystemen ausgenutzt, urteilt die EU-Kommission.

© sueddeutsche.de/rtr/dpa/dapd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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