Sozialreform:Die Hartz-IV-Pleite

Erste Niederlage für die Arbeitsministerin von der Leyen: Hessens Regierungschef Koch will der geplanten Reform bei der Betreuung von Hartz-IV-Empfängern nicht zustimmen.

D. Kuhr, T. Öchsner und M. Widmann

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) steht in ihrem neuen Amt vor der ersten Schlappe. Ihr Parteifreund, der hessische Ministerpräsident Roland Koch, will der geplanten Reform bei der Betreuung von Hartz-IV-Empfängern im Bundesrat nicht zustimmen. Die Ministerin müsste dann bereits bei ihrem ersten großen Projekt von vorne anfangen, weil sie in der Länderkammer für das zustimmungspflichtige Gesetz ohne Hessens Stimmen keine Mehrheit hätte.

von der Leyen, Hartz IV

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hat Ärger - weil Hessens Ministerpräsident Roland Koch der geplanten Reform bei der Betreuung von Hartz-IV-Empfängern im Bundesrat nicht zustimmen will.

(Foto: Foto: dpa)

In Deutschland gibt es derzeit knapp sieben Millionen Menschen, die auf Grundsicherung (Hartz IV) angewiesen sind. Sie werden durch Arbeitsagenturen und Kommunen gemeinsam in Jobcentern und "Arbeitsgemeinschaften" betreut. Diese "Mischverwaltung" hatte das Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt. Die Betroffenen müssten wissen, von welcher staatlichen Behörde sie welche Leistung bekommen. Die Richter verlangten bis Ende 2010, die Hartz-IV-Verwaltung neu zu ordnen.

Von der Leyen schlug deshalb in einem Gesetzentwurf vor, dass die Kommunen und Arbeitsagenturen weiter unter einem Dach auf freiwilliger Basis zusammenarbeiten. Allerdings sollen die Langzeitarbeitslosen künftig wieder zwei Bescheide erhalten, einen von der Arbeitsagentur und einen von der Kommune, die etwa für das Wohngeld zuständig ist. Die Opposition, Chefs von Jobcentern, aber auch der Bundesrechnungshof warnen jedoch vor mehr Bürokratie, höheren Kosten und einer schlechteren Betreuung der Hartz-IV-Empfänger. Michael Kanert, Richter am größten deutschen Sozialgericht in Berlin, sagte der Süddeutschen Zeitung: "Das Kompetenz-Wirrwarr würde mit der Reform nur noch schlimmer." Koch hat sich nun mit einem bemerkenswert offenen Brief in die Riege der Kritiker eingereiht.

Weitere Bundesländer pochen auf Änderung

Darin macht er sich wie die Opposition für eine Änderung des Grundgesetzes stark, um dem Grundsatzurteil nachkommen zu können. Ohne diese sei "eine für die betroffenen Menschen befriedigende Verwaltungslösung nicht erreichbar", heißt es in dem Schreiben. Auch andere CDU-geführte Länder wie Schleswig-Holstein pochen auf eine Änderung. Ein entsprechender Reformversuch der früheren großen Koalition war am Widerstand der Union im Bundestag gescheitert. Die SPD hat inzwischen erneut ihre Zusammenarbeit angeboten. Von der Leyen hielt davon bislang nichts, weil sie für eine Grundgesetzänderung auf die Stimmen der Opposition angewiesen ist.

Koch wirft von der Leyen vor, dass mit ihrem Vorschlag die Kommunen "in zentralen Bereichen der Betreuung und Vermittlung von einer Mitwirkung faktisch ausgeschlossen sind". Er fordert, dass in Zukunft mehr Kommunen sich um die Langzeitarbeitslosen in Alleinregie kümmern dürfen. Das wäre ebenfalls über eine Änderung des Grundgesetzes möglich. Bislang haben nur 69 Kommunen Alleinregie, die aber auch von vielen weiteren Städten und Landkreisen angestrebt wird. Von der Leyen lehnte dies bislang ebenfalls ab. In seinem Brief kündigte Koch an, dass Hessen sein Abstimmungsverhalten nicht mehr ändern wolle. "Das ist ein Stoppschild, und das ist auch so gemeint", sagte er in Wiesbaden. Von der Leyen sagte daraufhin in Berlin: "Ich bin für eine Grundgesetzänderung offen." Sie müsse aber in kürzester Zeit realisierbar sein, um "am Ende des Jahres nicht mit leeren Händen dazustehen."

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