Sozialleistungen für Einwanderer:"Job-Center verweigern rechtswidrig Leistungen für EU-Bürger"

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat einer rumänischen Familie Hartz IV-Leistungen zugesprochen. Das verstößt eigentlich gegen deutsches Recht - und ist trotzdem Alltag an deutschen Sozialgerichten. Wird das Einzelfall-Urteil rechtskräftig, drohen den deutschen Kommunen Milliarden-Kosten.

Von Jana Stegemann

Haben Ausländer, die sich vergeblich arbeitssuchend in Deutschland aufhalten, Anspruch auf Hartz IV? Ja, urteilte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, das Jobcenter kündigte an, vor dem Bundessozialgericht in Revision zu gehen. Doch: "An dem Einzelfall zeigt sich ein grundlegendes Problem. Zwar hat das Gericht in seiner Entscheidung offen gelassen, ob das deutsche Recht europarechtswidrig ist, in vielen Fällen kommt es aber genau auf diese Frage an", sagt Frank Schreiber. Der 44-Jährige ist Experte für europäisches Sozialrecht und hat als Richter am Hessischen Landessozialgericht regelmäßig mit solchen Anträgen zu tun.

Es handele sich zwar um eine Einzelfallentscheidung, aber "es gibt in Deutschland noch nicht viele Hauptsachenentscheidungen, in denen mit vollem Prüfungsumfang in zweiter Instanz von einem Landessozialgericht eine solche Entscheidung getroffen worden ist", sagt Schreiber. Normalerweise wird in solchen Fällen in Eilverfahren entschieden. "Weil die Leute was zu essen brauchen", begründet der Jurist. Zumeist geht es um so elementare Dinge, wie die Beschaffung von Lebensmitteln. Im sogenannten Eilverfahren - das innerhalb von sechs Wochen entschieden werden kann - begründen die Richter ihre Urteile meist sehr oberflächlich und knapp. Es geht erstmal darum, den betroffenen Familien schnellstmöglich zu helfen und die Grundversorgung zu gewährleisten.

Im konkreten Fall hatte eine seit 2009 in Gelsenkirchen lebende rumänische Familie mit zwei Kindern geklagt, nachdem die Stadt 2010 einen Antrag auf Leistungen abgelehnt hatte. Die Familie finanzierte sich jahrelang durch Kindergeld und den Verkauf von Obdachlosenzeitungen.

Nach geltendem deutschen Recht haben EU-Bürger, die nach Deutschland einwandern, um eine Arbeit zu suchen, kein Recht auf Fürsorgeleistungen - in der Praxis wird jedoch zumeist anders entschieden. Als Richter am Hessischen Landessozialgericht muss sich Schreiber, wie viele andere Kollegen auch, derzeit mit einer regelrechten Klage-und Antragswelle zu dieser Thematik befassen. "Seit vielen Jahren kocht diese Diskussion um Sozialleistungen für EU-Einwanderer in Deutschland."

"Unangemessene Anspruchnahme von Leistungen"

Die Problematik ist kompliziert. Mehr als 250 Urteile hat es von den verschiedenen Sozialgerichten gegeben - mit unterschiedlichen Tendenzen. Doch in der Mehrzahl der Entscheidungen werden die Leistungen zumeist genehmigt, obwohl das deutsche Gesetz Ausländer von Hartz IV-Leistungen eindeutig ausschließt. Das hat vor allem damit zu tun, dass Europarecht über deutschem Recht steht. Die ständige Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist: Solange sich ein Ausländer rechtsmäßig in Deutschland aufhält, hat er Anspruch auf Gleichbehandlung bei den Sozialleistungen. Erst wenn die Rechtswidrigkeit des Aufenthalts festgestellt ist, darf dem Unionsbürger die Leistung verweigert werden. Das heißt, EU-Einwanderer haben in der Bundesrepublik zunächst den gleichen Anspruch auf Sozialleistungen wie deutsche Staatsbürger. Es sei denn, ein Gericht entscheidet, dass es sich um eine "unangemessene Inanspruchnahme von Sozialleistungen handelt". Die ist gegeben, wenn ein Ausländer keinen Bezug zu dem Land hat, in dem er die Leistungen beantragt.

Im Europarecht gibt es zwei Rechtsgrundlagen aus denen der Gleichbehandlungsanspruch für alle Unionsbürger hergeleitet wird. Erstens: Aus dem allgemeinen Diskriminierungsverbot, das beinhaltet, dass alle Staatsangehörigen in der EU gleich behandelt werden müssen. Ein Bürger der Europäischen Union darf in anderen EU-Staaten nicht schlechter gestellt werden als die eigenen Staatsbürger. Zweitens: Aus der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. In der Praxis gilt dann: Das Europarecht darf von den deutschen Sozialrichtern auch dann angewendet werden, wenn es dem nationalen Recht entgegensteht. Das heißt für Deutschland: Auch wenn das deutsche Gesetz Ausländer von Sozialleistungen ausschließt, gilt trotzdem das Europarecht.

"Wohlstands-Tourismus" in Deutschland

"Deutschland kann nur durch eine Änderung des Europäischen Rechts verhindern, dass hier Sozialleistungen unangemessen in Anspruch genommen werden. Bei bestehender Rechtslage gibt es in den meisten Fällen einen Gleichbehandlungsanspruch", sagt Schreiber. Das heißt konkret: Nur die europäische Kommission und der europäische Rat können das Sozialrecht verschärfen. "Ein Spielraum ist vorhanden, aber nur ein kleiner", weiß Schreiber. Denn zu den Grundfesten der europäischen Verfassung gehört es, dass kein Unionsbürger aus Gründen der Staatasangehörigkeit in einem anderen Staat diskriminiert werden darf.

Migrationsströme aus Bulgarien und Rumänien machen Experten vor allem im Rhein-Main-Gebiet, im Rhein-Ruhr-Raum und in Berlin aus. Eine Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung rechnet für das kommende Jahr mit einer Zuwanderung von 100.000 bis 180.000 Personen aus diesen beiden Ländern. Ein Grund dafür ist die Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit am 1. Januar 2014. Die Arbeitslosenquote von Bulgaren und Rumänen in der Bundesrepublik lag Ende 2012 bei 9,6 Prozent.

Kindergeld können die Einwanderer übrigens ab dem ersten Tag beantragen, Hartz IV nicht. "Das Problem ist, dass in den Durchführungsanweisungen, die den Mitarbeitern im Job-Center vorliegen, nicht auf Europarecht hingewiesen wird. Die deutschen Job-Center verweigern daher regelmäßig rechtswidrig Leistungen für EU-Bürger", sagt Schreiber.

Kommunen drohen Milliarden-Lasten

Kritiker pochen schon lange auf eine Verschärfung des europäischen Sozialrechts. In einem Brief an die EU-Kommission haben Länder wie Deutschland, Österreich, die Niederlande und Großbritannien vor "Wohlstands-Tourismus in Europa" gewarnt. Das Bundessozialgericht hat sich bisher noch nicht zu der Thematik verhalten; zwei Verfahren sind noch anhängig. Eine Entscheidung des EuGH dazu, ob der unbefristete Leistungsauschluss für Ausländer in Deutschland europarechtskonform ist, steht aus. Das Sozialgericht Leipzig hatte einen entsprechenden Antrag vorgelegt. Zuletzt hatten die Landessozialgerichte Hessen und Bayern einem griechischen beziehungsweise einem italienischen Staatsbürger Hartz IV zugebilligt.

Sollte das Urteil des Landessozialgerichts NRW rechtskräftig werden, drohen den deutschen Kommunen neue Milliarden-Lasten. Viele Kommunen beklagen sich bereits heute, dass sie mit der relativ hohen Armutszuwanderung aus diesen beiden Ländern überfordert seien. Innenminister Hans-Peter Friedrich hatte wiederholt auf die Problematik hingewiesen. Viele Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien seien willkommen, allerdings warnte der CSU-Politiker stark vor einem "Missbrauch der Sozialsysteme" mancher und forderte Wiedereinreisesperren für solche Unionsbürger.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßte das Urteil. Der Verband forderte die Politik auf, Konsequenzen zu ziehen und empfiehlt allen Betroffenen, Hartz IV zu beantragen und gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen. "Es ist ein Gebot sowohl der Mitmenschlichkeit als auch der Vernunft, allen europäischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern endlich gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu gewähren", sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen.

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