Simpsons-Lizenz vor Gericht:Ende eines wüsten Streits um Duff Beer

Duff-Bier: Karlsruhe entscheidet Lizenzstreit. (Foto: dapd)

Wer stellt das echte Homer-Simpson-Bier her? Darüber lieferten sich zwei Firmen einen jahrelangen Rechtsstreit. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden, wer das "Duff Beer" brauen darf.

Es gibt einige Indizien dafür, dass Joachim Bornkamm, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, kein "Simpsons"-Fan ist. Jedenfalls sagte er während einer der Verhandlungstage: "In dieser Zeichentrickserie tritt ein Herr Homer Simpson auf, und dieser Herr trinkt". Ein eher distanziertes Verhältnis zum Hauptcharakter. Bornkamm versucht dann noch einen kleinen Witz zu machen und sagt, dass es "wohl ein eher billiges Bier sei".

Immerhin damit liegt er richtig. Das "Duff Beer" taucht in der Serie nicht gerade als Premiummarke auf. Vor Gericht geht es allerdings nicht um die Bierqualität, sondern darum, wer die Biermarke "Duff" in Deutschland verkaufen darf. Gleich zwei Firmen wollen Homers Lieblingsgesöff hierzulande anbieten. Sie streiten vor Gericht darüber, wer die Rechte an der Marke nutzen darf.

Nun ist der Streit entscheiden, wie die Nachrichtenagentur dapd meldet:

Im Markenstreit zweier Firmen um das aus der amerikanischen Zeichentrickserie "Die Simpsons" bekannte "Duff Beer" hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein rechtskräftiges Urteil gefällt. Demnach darf der ältere Anbieter seine eingetragene Marke weiter nutzen. Der Konkurrent aus Hessen scheiterte dagegen mit seiner Klage auf Löschung. Damit bestätigte der BGH ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 5. Juli 2011. Die Urteilsgründe wurden am Donnerstag nicht mitgeteilt. Sie sollen später folgen. Die Marke war 1999 für den älteren Anbieter eingetragen worden. Der Konkurrent beantragte aber deren Löschung. Weil der ursprüngliche Markeninhaber das Etikett seines "Duff Beers" grafisch verändert habe, sei sein Recht an der Marke erloschen.

Hier der Hintergrundartikel in der SZ, der vor dem Urteil erschienen ist.

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