Die Zivilklage gegen Pierer & Co. ist nicht Ausdruck von Missgunst, Rachsucht und Sündenbock-Suche. Es sind nur die Fesseln des Rechts, die für Siemens-Vorstände genauso gelten wie für jeden anderen.
Dem Siemens-Aufsichtsrat blieb gar nichts anderes übrig: Er muss den früheren Siemens-Vorstand auf Schadenersatz verklagen, weil er sich ansonsten selbst schadenersatzpflichtig machen würde.
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Die Schäden durch die Korruptionsaffäre werden gewaltig sein. (© Foto: dpa)
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Die Zivilklage gegen Pierer & Co. ist also nicht Ausdruck von Missgunst, Rachsucht und Sündenbock-Suche. Sie entspricht schlicht der geltenden Rechtslage. Wer einen Schaden rechtswidrig verursacht, der muss dafür haften.
Lediglich ein allgemeines Rechtsprinzip
Das ist kein Sonderrecht gegen Manager, das ist keine Fesselung des Managements, sondern ein allgemeines Rechtsprinzip. Es gilt in der marktwirtschaftlichen Ordnung genauso wie in der Straßenverkehrsordnung. Und auch im Straßenverkehr ist es so, dass die Haftpflichtversicherung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden nicht ersetzt.
Die finanziellen Schäden, für die der Siemens-Aufsichtsrat die Ex-Vorständler in Anspruch nimmt, werden gewaltig sein. Die Kosten, zu denen das Korruptionsregime bei Siemens geführt hat, belaufen sich nämlich auf viele hundert Millionen Euro: Geldbußen, Gewinnabschöpfung, Anwaltskosten.
Exorbitante Summen
Das sind Summen, die auch für Vorstandsmitglieder, die exorbitant gut verdient haben, exorbitant sind. Ein solches Haftungsrisiko wird zum großen Lamento der Manager-Magazine führen. Nur wer nichts macht, so wird es heißen, macht nichts verkehrt.
Wenn die Haftung für operatives Handeln nicht einmal von einer D&O (Directors and Officer)-Versicherung gedeckt wird, dann leidet, so wird es heißen, die Risikobereitschaft des Managements. Und Manager, die keine Risiken eingingen, seien schlechte Manager.
Es geht um Rechtsverstöße
Das stimmt und ist doch falsch. Richtig ist dies: Wer übervorsichtig ist, sich nicht zu entscheiden traut und jeden Konflikt scheut, der ist in der Konzernbuchhaltung besser aufgehoben als im Konzernvorstand. Aber im Fall Siemens geht es nicht um Unvorsichtigkeiten und Fehlentscheidungen, wie es sie in jedem Unternehmen gibt.
Es geht auch nicht darum, dass das Management Risiken eingegangen ist, um Gewinne zu machen, und sich dabei furchtbar verkalkuliert hat. Es geht darum, dass bei Siemens bewusst gegen geltendes Recht verstoßen worden ist. Wenn eine Konzernleitung glaubt, kriminelles Handeln zum Geschäftsmodell machen zu können, hat sie die Bodenhaftung verloren. In dem Maß, in dem das geschieht, wird Haftung Pflicht.
Die zivilrechtlichen Folgen könnten bitterer werden
Der Siemens-Vorstand, das ist die Basis für die Schadenersatzklage, hat nicht einfach unklug oder unrichtig, sondern rechtswidrig gehandelt oder solches Handeln zumindest geduldet oder gefördert. Die Kläger werden das beweisen müssen und dabei auf die Erkenntnisse aus den Straf- und Bußgeldverfahren zurückgreifen.
Auf einen Deal, wie er im Strafrecht üblich geworden ist, werden sich die Zivilkläger nicht einlassen können, weil das eine Pflichtverletzung gegenüber den Aktionären wäre. Es könnte sich also zeigen, dass die zivilrechtlichen Folgen für die Ex-Vorstände viel bitterer sind als die strafrechtlichen.
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(SZ vom 30.07.2008/jkr/mel)
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Aus meiner Sicht soll und muss im vorliegenden Falle ein Exempel statuiert werden. Es ist richtig, dass Korruption hierzulande verboten ist. Anderswo zwar auch, aber man hält sich nicht daran. Man ist " flexibel". Zurecht weist Heribert Prantl zusätzlich darauf hin, das Differenzierung angebracht ist zwischen unternehmerischen Fehler, die immer passieren, und Rechtsverstößen. Ich sehe diese in einer Reihe mit Abhörvorgängen und Steuerhinterziehungen. Durch neo liberales Gedankengut scheint mir sehr viel an Verantwortungs - und Schuldbewusstsein verloren gegangen zu sein. Allerdings ist auch darauf hinzuweisen, dass es eine Reihe von hochdotierten Mangern gibt, die möglichst vielen Risiken aus dem Weg gehen. Die Folgen sind bekannt. Um vorschnellen Verurteilungen aus dem Weg zu gehen, sollten wir dem Ende der Prozesse entgegensehen.
Nach dem Abschluss dieser Affäre, die noch Jahre dauern wird, wird man weiter sehen, in wie weit es Parallelen in anderen Unternehmen gibt; und die gibt es mit Sicherheit.
@rolfschmidt:
Ich bin Dipl. Ing. (FH) für Elektrotechnik, und ja so etwas wie eine betriebsbedingte Kündigung habe ich auch schon erlebt.
Glauben Sie denn, dass sich Siemens und andere Global Player ihre Compliance Regeln aus Jux und Dollerei auf die Fahnen schreiben? Oder könnte es nicht vielmehr daran liegen, dass sie in bestimmten Gegenden (USA, Asien, Europa) gar keine Aufträge mehr kriegen, wenn sie das nicht machen würden?
Und was glauben Sie eigentlich, was Siemens mit einem Lieferanten machen würde, der einen ihrer Einkäufer besticht, um überteuerte Komponenten zu verkaufen? Jede Wette, sowas würden die niemals auf sich sitzen lassen (und das zu Recht...)! Der Lieferant wäre eher heute als morgen draußen und der Einkäufer würde "dem freien Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt" werden.
Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen: um den Kant´schen Imperativ kommen Sie hier nicht herum ;-)
Gruß Balldieb
Ich bin mit Herz und Seele Siemensianer, aber die Dopplemoral ist untragbar. Die Herren Kaeser und Hiesinger klagen den ehemaligen Vorstand mit an, das passt doch nicht ! Der eine leitete COM Mobile Networks als CFO und will von nichts gewusst haben, der andere war bei CEO PTD, wo Schmiergeldzahlungen von der Anwaltskanzlei afugedeckt wurden und wo unter seiner Leitung Preisabsprachen getroffen wurden. Die Motivation ist dahin, da man keinem mehr vetrauen kann. Aber die Herren Cromme und sein Maschall Loescher (er loescht aus) wissen, was sie tun ...
Sind Sie schon einmal ENTLASSEN worden, weil die Firma, in der Sie arbeiteten, zu wenige Aufträge bekommen hat?
Könnte daran, neben den nicht mehr konkurrenz-fähigen Produktionskosten, zu denen vielleicht auch die Ihren gehörten, vielleicht auch der Verzicht oder diîe Ablehnung der Bezahlung "milder Gaben" an potentielle Auftraggeber beigetragen haben?
Oder sind Sie -unkündbarer- Staatsangestellter, dessen Gehalt von den Steuern der ohnabhängig Beschäftigten und deren Arbeitgebern finanziert wird?
Und noch ein Allerletztes:
Was würde wohl passieren, falls der deutsche "Staat die Einhaltung dieser Regeln garantiert", die allermeisten anderen Staaten aber nicht?
Wie lautet für diesen, den Normalfall, Ihre blauäugige Antwort?
@rolfschmidt:
Es ist ein offenbar weitverbreiteter Irrglaube, das in der freien Marktwirtschaft jeder machen kann was er will, Hauptsache der Profit stimmt! Es ist vielmehr für gut funktionierende Märkte zwingend(!) notwendig, das sich alle an die vereinbarten Regeln halten. Nur wenn der Staat die Einhaltung dieser Regeln garantiert (z.B. sollte der Staat darauf achten, das niemand Falschgeld in Umlauf bringt....;-), klappt es auch mit den Märkten. Das gilt natürlich nicht für Monopole und Oligopole...
Gruß Balldieb
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