Siemens-Prozess:Ganswindt-Verfahren eingestellt

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Erstmals sollte sich ein hoher Siemens-Manager vor Gericht für die Schmiergeld-Kassen des Konzerns verantworten - doch das Gericht hat das Verfahren gegen Thomas Ganswindt jetzt eingestellt. Ihn treffe weniger Schuld als zunächst angenommen. Doch die Einstellung ist mit einer saftigen Geldauflage verbunden.

Mit Thomas Ganswindt stand im Siemens-Korruptionsskandal erstmals ein Top-Manager vor Gericht. Doch die Schuld des ehemaligen Vorstandes ist nach Ansicht der Richter gering: Der Schmiergeldprozess gegen den ehemaligen Siemens-Vorstand soll ohne Urteil abgeschlossen werden - gegen Zahlung einer Geldauflage von 175.000 Euro.

De Prozess gegen Ex-Siemens-Vorstand Ganswindt ist eingestellt. (Foto: dpa)

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes München I sei der Ansicht, dass die Schuld des Angeklagten nach dem bisherigen Prozessverlauf geringer ist als ursprünglich angenommen, so ein Sprecher des Gerichts.

Ganswindt stand seit Anfang April in München vor Gericht. Der Ex-Manager war wegen Steuerhinterziehung und vorsätzlicher Verletzung der Aufsichtspflicht angeklagt. Der 50-Jährige hatte die Vorwürfe zum Prozessbeginn zurückgewiesen.

Wenn Ganswindt die Geldauflage bezahlt, wird das Verfahren nach Angaben des Gerichts endgültig eingestellt. Einen Teil der Vorwürfe hatten die Richter aber vor Prozesseröffnung abgetrennt. Dabei geht es um die Anschuldigung, der Manager habe in sieben Korruptionsfällen Beihilfe durch Unterlassung begangen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe zumindest von Bestechungsfällen in seinem Zuständigkeitsbereich wissen müssen. Der Justizsprecher sagte, die Kammer werde vermutlich erst nach der Bezahlung der Geldauflage entscheiden, wie sie mit dem abgetrennten Teil des Verfahrens umgehen wolle.

Ganswindt war von 2004 bis 2006 im damaligen Zentralvorstand des Elektrokonzerns für den Telekommunikationsbereich zuständig, in dem der Skandal seinen Anfang nahm. Insgesamt sollen bei Siemens rund 1,3 Milliarden Euro an dubiosen Zahlungen zur Erlangung von Auslandsaufträgen geflossen sein. Das Landgericht war der Ansicht, dass es nach der bisherigen Beweisaufnahme kein besonderes öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung mehr gibt. Ganswindt soll deswegen bis Mitte August die 175.000 Euro an fünf gemeinnützige Einrichtungen überweisen. Danach soll das Strafverfahren endgültig eingestellt werden. Die weiteren Verhandlungstermine wurden von den Richtern abgesagt.

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