Siemens-Aktionäre wollen Börsengang verzögern:Berufskläger gegen Osram

Lukratives Geschäftsmodell: Berufskläger gehen gegen wichtige Hauptversammlungs-Beschlüsse vor - und beenden ihren Widerstand gegen eine diskrete Geldzahlung. Jetzt ficht eine Gruppe von Siemens-Aktionären die Osram-Abspaltung an. Weil die Händetrockner auf den Toiletten zu laut gewesen seien.

Von Björn Finke

Heißluft-Händetrockner auf Toiletten von Restaurants oder Veranstaltungshallen sind manchmal ganz schön laut. Die der Olympiahalle in München machen da keine Ausnahme. Neun Siemens-Aktionäre nehmen diesen Krach zum Anlass, gegen die Abspaltung der Lichttochter Osram zu klagen. Zumindest berichtet die FAZ ohne Nennung von Quellen, dass diese Gruppe am Montag vor dem Landgericht München eine Anfechtungsklage einreiche gegen den Beschluss der 8100 Aktionäre auf der Siemens-Hauptversammlung, sich von der Tochter zu trennen.

Das Aktionärstreffen fand vor genau einem Monat in der Olympiahalle statt, 98,21 Prozent des anwesenden Kapitals stimmten für die Abspaltung. Die Kläger argumentieren offenbar, dass die Ausführungen des Vorstands zum Thema Osram nicht überall gut zu verstehen gewesen seien, etwa nicht auf der Toilette mit den lauten Trocknern. Daher fechten sie den Beschluss an.

Ernster Hintergrund der skurrilen Klage: Solange solche Verfahren laufen, kann Siemens die Abspaltung nicht ins Handelsregister eintragen. Und das ist nötig, damit die Firma Osram, die zuletzt 5,4 Milliarden Euro umsetzte, an der Börse notiert werden kann. Selbst wenn die Kläger das Verfahren verlieren, bereiten sie dem Konzern also Ungemach. Dies ist das Geschäftsmodell von Berufsklägern: Sie gehen gegen wichtige Hauptversammlungs-Beschlüsse vor und beenden ihren Widerstand gegen eine diskrete Geldzahlung.

Die Anteilseigner erhalten für zehn Siemens-Papiere zusätzlich eine Osram-Aktie ins Depot gebucht. Die Planung von Siemens sieht vor, dass die Erstnotiz in Frankfurt und München "frühestens im April" erfolge. Allerdings hatte der Konzern immer darauf hingewiesen, dass der Termin nur einzuhalten sei, wenn Berufskläger das Verfahren nicht verzögern. Geschehe dies, werde es eher Frühsommer, hieß es stets.

Nun gibt es offenbar eine Klage. Ein Siemens-Sprecher sagte dazu lediglich, auf der Hauptversammlung seien elf Widersprüche zu Protokoll gegeben worden. Sollte tatsächlich jemand vor Gericht ziehen, werde man die rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Siemens kann etwa beim Oberlandesgericht beantragen, dass dieses trotz der Anfechtungsklage beim Landgericht die Eintragung ins Handelsregister bewilligt. Das Oberlandesgericht hat drei Monate, um diese Freigabe zu prüfen und anzuordnen. Nutzt es die Spanne, fände der Börsengang erst im Mai oder Juni statt.

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