Es ist wieder da — das Notebook von Aldi. Wir haben probiert, es zu kaufen.
Es ist Mittwoch morgen, kurz vor elf Uhr. Während ich eine Aldi-Filiale betrete, geistern mir Boulevard-Meldungen durch den Kopf: Kunden, die sich an der Aldikasse mit Schusswaffen bedroht haben sollen, als der Discounter zum ersten mal einen PC im Angebot hatte. Dunkel erinnere ich mich an Bilder von morgendlichen Menschenschlangen vor Aldi-Filialen.
Einmal im Jahr lockt Aldi mit preisgünstigen Notebooks. (© Foto: AP)
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In diesem Supermarkt in der Münchner Innenstadt ist es erstaunlich ruhig. Und Leer. Vorbei an Marmelade und Schokopuddings suche ich die Non-Food-Abteilung und entdecke Drucker, Hometrainer und Kompaktstaubsauger. Vom "Überall-Notebook", wie es im Prospekt angepriesen wird, keine Spur.
Die einzige Mitarbeiterin weit und breit arbeitet mit stoischer Ruhe die Schlange vor der Kasse ab. Mit gezücktem Aldi-Prospekt drängle ich mich vor und stelle ihr die Frage, die ihre verkäuferische Geduld auf eine harte Probe stellen dürfte: "Haben sie noch das Notebook "Medion MD 42200"?
Die Dame bleibt ruhig. Sie spricht kaum Deutsch, ich muss meine Frage wiederholen. Zwischen Milchtüten und Zahnpasta, die sie über den Scanner zieht, fühlt sie sich schließlich doch zu einer Auskunft genötigt: "Alle Aldi haben bis jetzt ausverkauft".
So erschöpfend diese Information auch ist, will ich mich nicht damit abfertigen lassen. Ob ich das Notebook denn nachbestellen könnte? Mehr als ein unhöfliches "nein" kann ich der Mitarbeiterin hinter der Kasse allerdings nicht abringen.
"Vielleicht im Westend", empfiehlt mir eine Kundin, die ordnungsgemäß in der Schlange wartet. "Da gibt's auch einen Aldi". Von der Hoffnung beflügelt, das Notebook woanders zu finden, mache ich mich auf in die nächste Filiale.
Dort finde ich zwar neben den erwähnten Staubsaugern noch etliches Computerzubehör, nach Notebooks suche ich allerdings auch hier vergeblich.
Nach einer Stunde vergriffen
Auf diese Tatsache angesprochen, erklärt mir die Verkäuferin, dass ich viel zu spät dran sei. Die Geräte seien schon um zehn Uhr, also eine Stunde nach Öffnung des Marktes, vergriffen gewesen.
Enttäuschung macht sich bei mir breit. Im Gegensatz zu ihrer Kollegin in der Innenstadt möchte mich die Mitarbeiterin nicht im Regen stehen lassen. Freundlich bietet sie mir an, mich mit Namen und Telefonnummer in eine Liste einzutragen. "Ich faxe die Bestellung weiter", verspricht sie.
Ob ich das Notebook dann auf jeden Fall bekäme, will ich wissen. "Das kann ich nicht sagen. Wir wissen noch gar nichts. Ich kann ihre Daten nur weitergeben." Wie lange es wohl dauern würde, bis ich benachrichtigt würde? Auch darüber will sie keine Auskunft geben.
Von ihrer Hilfsbereitschaft ermutigt, trage ich mich in eine formlose Liste ein, auf der bereits etwa fünfzehn Namen vermerkt sind. Unter dem letzten Eintrag ein dicker Strich. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass ich auch für die "Bestellliste" schon zu spät bin.
Eine Kassiererin klärt mich auf: Man habe die Namen derer, die noch auf ein Notebook hoffen dürften, bereits weitergeleitet. Eine schnell herbeigerufene Kollegin ahnt, dass ich mich nicht zufrieden geben würde, ohne wenigstens meinen Namen hinterlassen zu haben, und rät: "Lass' halt mal weiter aufschreiben."
"Diesmal verkalkuliert"
Zu Hause greife ich zum Telefonhörer und wähle die Nummer der zuständigen Aldi-Zentrale. In aller Deutlichkeit bekomme ich zu hören, was ich schon weiß. "Das ist halt blöd gelaufen".
Man bestelle immer so, dass man davon ausgehen könne, dass die Ware reiche, bestätigt mir die Aldi-Mitarbeiterin in der Zentrale. "Wir haben uns eben diesmal verkalkuliert".
Zu meiner Enttäuschung über das nicht erhältliche Notebook gesellt sich jetzt noch eine ordentliche Portion Ärger. Aber halt, da gibt es doch eine gesetzliche Regelung über Lockvogelangebote. Diese besagt, dass die beworbene Ware wenigstens 2 Tage lang vorrätig sein muss.
"Das Gesetz ist hier eindeutig", bestätigt man mir bei der Verbraucherzentrale. Auch das Kleingedruckte auf dem Aldi-Prospekt, in dem umständlich um Verständnis gebeten wird, falls die Ware trotz sorgfältiger Aldi-Planung ausverkauft sein sollte, ändere daran nichts.
"Der Kunde hat aber faktisch trotzdem keine Ansprüche gegen den Discounter", sagt der Mitarbeiter der Verbraucherzentrale. "Juristisch vorgehen können nur klagebefugte Verbände, oder die Konkurrenz. Das ist ein eklatanter Mangel unseres Wettbewerbsrechts."
Um diese Erkenntnis bereichert, kehre ich zu meinem stationären Rechner zurück und durchsuche die Seiten von Ebay: Vielleicht gibt es ja schon erste Kunden, die ihr Aldi-Notebook versteigern möchten.
Erster Arbeitstag als Chef der Deutschen Bank