Die Fahnder rücken zur Razzia aus. Einige Steuersünder haben sich womöglich eilig selbst angezeigt, um Strafen zu entgehen. Manchen Fahnder wurmt dies gewaltig.
An diesem Montag läuft die große bundesweite Razzia an, die Wochen und Monate dauern kann und die so anders sein wird als andere Razzien. Das Wesen einer solchen Heimsuchung ist eigentlich der Überraschungseffekt, und schon im Vorfeld gibt es Ärger. Dass Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD), bevor es losging, Ende vergangener Woche das Heer der Steuersünder aufforderte, massenhaft Selbstanzeige zu erstatten, ärgert manchen Fahnder kolossal.
"Deutschland sucht den Supersünder": Ein Mitarbeiter der Steuerfahndung zeigt seine Dienstmarke. (© Foto: dpa)
Anzeige
Einer von ihnen, der von nun an im Dauer-Einsatz sein wird, redet sich in Rage: "Ich kriege die Krätze; die in Berlin machen uns die Arbeit noch schwerer. Oder wollen die eine Amnestie?"
Dass die "Bochumer Fahnder nicht begeistert sein werden", sagt Steinbrücks Sprecher, Torsten Albig, "das war uns schon klar." Durch die Empfehlung des Ministeriums, erklärt er, sollten auch diejenigen, die ihr Geld nicht in Liechtenstein, sondern anderswo versteckt haben, "aufgerüttelt" werden. So was nennt man in der Ökonomie "Windfall-Profit".
Die Aktion "Deutschland sucht den Supersünder" (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung) ist fast so schizophren wie das "Superstar"-Original bei RTL. Die Fahnder sind irritiert. In einer ersten Welle wollten sie etwa 125 Heimsuchungen abwickeln, 20 bis 25 pro Tag ist die Marge. Strategen der Operation überlegen jetzt ernsthaft, die Durchsuchungen auszusetzen, wenn der Medienrummel wie im Fall Zumwinkel anhält. "Wir dürfen doch niemanden vorführen", sagt ein Ermittler.
Eigentlich war es mal ein normales, wenngleich ungewöhnlich großes Verfahren. Das Amtsgericht Bochum hatte wegen der Liechtenstein-Stiftungen 900 Durchsuchungsbeschlüsse gefertigt. Das Dokument ist gewohnt übersichtlich: Einleitung, vorgeworfener Verstoß gegen Paragraph 370 Abgabenordnung und ein paar andere Paragrafen noch, die Grundlagen des Verfahrens, Vergleich zwischen bisher angegebenen und tatsächlichen Einkünften und eine Berechnung über den verursachten Schaden im strafrechtlich relevanten Zeitraum. Meist zwei Seiten, mehr nicht.
Flitzen jetzt Steuersünder zum Finanzamt, um die unrichtigen Angaben rasch zu berichtigen? Die Selbstanzeige (Paragraf 371 der Abgabenordnung) kann sie vor einer Freiheitsstrafe oder Geldbuße bewahren, was manchen Fahnder wegen der entgangenen Geldstrafe wurmt. Die hinterzogenen Steuern müssen natürlich gezahlt werden, plus sechs Prozent Hinterziehungszinsen. Im Fall der Liechtensteinischen Stiftungen kann, im schlimmsten Fall, auch noch Schenkungssteuer anfallen, was den Fall sehr teuer macht.
Doch bei der Selbstanzeige reicht ein Verweis auf die Empfehlung des Finanzministers nicht aus. Dem zuständigen Finanzamt muss erklärt werden, welche Steuererklärung für welches Jahr falsch war und wie die richtigen Angaben sein müssen. "Grundsätzlich muss der Anzeigenerstatter die Finanzbehörde in die Lage versetzen, auf der Grundlage seiner Angaben die nachzuzahlenden Steuern ohne langwierige Nachforschungen festzusetzen", so der Kölner Fachanwalt für Steuerrecht, Thomas Wenzler.
Zu spät ist es, wenn die Fahnder schon in der Tür stehen oder wenn der Steuerflüchtling bereits über ein Straf- und Bußgeldverfahren informiert wurde. Ist die Tat schon entdeckt, so hilft die Selbstanzeige auch nicht. Nach der Abgabenordnung gilt eine Tat dann als entdeckt, wenn ein hinreichender Tatverdacht vorliegt und eine Verurteilung wahrscheinlich ist. Bei der Qualität der umfangreichen Liechtenstein-Unterlagen wird das meist der Fall sein.
- Staatsanwaltschaft im Steuerskandal Herren des Verfahrens 17.02.2008
- Steuerskandal Ehre, Gewissen und schwarze Schafe 17.02.2008
- Steuerskandal Informant im Fadenkreuz 17.02.2008
- Steuerhinterziehung Bestverdiener, im Betrug vereint 16.02.2008
- Illegale Transfers nach Liechtenstein Millionäre zittern 16.02.2008
(SZ vom 18.2.2008/sonn)
Neue Nutzungsbedingungen