Schwierigkeiten bei geplantem Frauen-Pflichtanteil:Das Quoten-Schlupfloch

Frauen in Führunspositionen

Eine Frau erklärt eine an die Wand projezierte Statistik. Die geplante gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte kann Unternehmen mit der Rechtsform Societas Europaea nicht vorgeschrieben werden.

(Foto: dpa)

Die große Koalition kann nicht allen Aktiengesellschaften eine Frauenquote für Aufsichtsräte vorschreiben. Viele Unternehmen haben die Rechtsform der Societas Europaea gewählt - und da greift Europarecht. Hat die Politik da etwas übersehen?

Von Karl-Heinz Büschemann

Die große Koalition in Berlin hat die Schwierigkeiten bei der Einführung einer Frauenquote für Aktiengesellschaften unterschätzt. Nach den bisherigen Plänen der Koalition kann das Gesetz, das für AG-Aufsichtsräte von 2016 an eine Geschlechterquote von 30 Prozent vorschreiben soll, nicht für Unternehmen gelten, die in der Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft organisiert sind. Davon gibt es in Deutschland etwa 300.

Die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) gibt es seit 2004. Sie beruht nicht auf deutschem, sondern auf europäischem Recht und kann in Organen und Abläufen anders aussehen als eine deutsche AG. In Deutschland haben auch Dax-Konzerne wie Allianz oder BASF diese Rechtsform.

Nach den Plänen der Koalition, die in den "Leitlinien für das Gesetzgebungsverfahren" vom 24. März festgehalten sind, wird die SE von der Vorschrift für eine Frauenquote nicht betroffen sein. "Das ist rechtlich nicht einfach", sagt dazu ein Sprecher des Bundesjustizministeriums. Auch das Bundesarbeitsministerium räumt Probleme mit diesem Gesellschaftstyp ein. "Bei der SE stellen sich ganz andere rechtliche Fragen als bei der nationalen Aktiengesellschaft oder der Kommanditgesellschaft auf Aktien", erklärt ein Sprecher.

Die Politiker haben den Sonderstatus der SE offenbar übersehen

Die schwarz-rote Koalition war angetreten, mehr für die Gleichstellung der Frauen in den Unternehmen zu tun und hatte schon im Koalitionsvertrag eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für die Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften angekündigt. Falls nicht genügend Frauen in die Aufsichtsräte berufen würden, sollten die für sie vorgesehenen Stühle sogar frei bleiben. In der Wirtschaft war eine gesetzliche Frauenquote auf weitgehende Ablehnung gestoßen. Viele Unternehmen versprachen jedoch, auf freiwilliger Basis den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu verbessern.

In der jetzt in Berlin verfassten Leitlinie, die alle Eckpunkte für das geplante Gesetz enthält, heißt es ähnlich wie im Koalitionsvertrag: "Die Geschlechterquote soll für die Aufsichtsräte von den Unternehmen gelten, welche börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen". Die zuständigen Ministereien schätzen: "Der Kreis dieser Unternehmen dürfte bei ca. 110 Gesellschaften liegen".

Doch offenbar haben die Politiker übersehen, dass ein deutsches Gesetz für eine Frauenquote im Falle der SE ein unerlaubter Eingriff in europäisches Recht wäre. Die Probleme liegen bei der Besetzung der Arbeitnehmervertreter in den Kontrollgremien, die für Deutschland im Mitbestimmungsgesetz geregelt ist. "Dafür gibt es noch keine Lösung", heißt es beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums räumt ein: Anders als eine nationale Aktiengesellschaft sei die SE "kein vollmitbestimmungspflichtiges Unternehmen". In einer SE würden die Arbeitnehmerrechte zwischen Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmerseite "frei verhandelt".

Ist die Thematik zu komplex, um sie zu regeln?

Den Politikern und Beamten ist diese offene Rechtsfrage in Dorn im Auge. Sie fürchten, dass Unternehmen ihre Rechtsform wechseln könnten, um der in der Wirtschaft ungeliebten Frauenquote zu entgehen. "Wir würden die SE gerne in das Gesetz einbeziehen", sagt ein Sprecher des Justizministeriums. "Wir sind optimistisch, eine Lösung zu finden" . Ein Sprecher des Arbeitsministeriums erklärte, der Diskussionsprozess über dieses Gesetzesvorhaben sei "noch nicht abgeschlossen".

In der Wirtschaft herrscht Stirnrunzeln. "Die Tatsache, dass in den bisher vorliegenden Leitlinien die Gremien der europäische Aktiengesellschaft SE nicht berücksichtigt sind, zeigt, wie schwierig es ist, diese komplexe Thematik umfassend zu regeln", meint Christine Bortenlänger vom Deutschen Aktieninstitut, das für die Interessen der börsennotierten deutschen Aktiengesellschaften eintritt.

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