Schwarz-Gelb zum Mindestlohn:Lohndumping in die Tonne

Alles, nur keine Dumpinglöhne: Die neuen Koalitionäre haben sich auf gemeinsame Regeln für Lohnuntergrenzen verständigt.

Thomas Öchsner

"Sozial ist, was Arbeit schafft", sagt die Union. "Arbeit hat Vorfahrt", erklärt die FDP. Ob dazu auch Mindestlöhne beitragen können, ist innerhalb der Koalitionäre aber umstritten. Trotzdem haben sich Union und FDP jetzt geeinigt, wie der Entwurf des Koalitionsvertrages zeigt. Herausgekommen ist ein Kompromiss, der an den bestehenden Regeln für Lohnuntergrenzen wenig ändert. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Mindestlohn, Abfallwirtschaft, dpa

Bereits im November könnte die Abfallwirtschaft eine Lohnuntergrenze einführen.

(Foto: Foto: dpa)

Wird es einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn geben? Nein, aber dies war von Anfang an klar, weil Schwarz-Gelb eine flächendeckende Lohnuntergrenze ablehnt.

Werden die bestehenden Mindestlöhne in einzelnen Branchen abgeschafft? Derzeit gibt es in sechs Branchen mit einer Tarifbindung von mehr als 50 Prozent Lohnuntergrenzen, die die Tarifparteien ausgehandelt haben und die auf ihren Antrag hin von der Regierung für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Dazu zählen Baugewerbe und Briefdienstleister. Davon profitieren 1,8 Millionen Arbeitnehmer, wenn man die Gebäudereiniger dazurechnet, bei denen die Verordnung ausgelaufen ist und die Tarifparteien verhandeln. Bei diesen nach dem Entsendegesetz verordneten Lohnuntergrenzen wird es vorerst bleiben.

Werden die Mindestlöhne überprüft? Ja, und zwar bis Oktober 2011. Falls dabei herauskommt, dass sie Jobs vernichten oder nicht dem Schutz der Arbeitnehmer dienen, werden diese Lohnuntergrenzen wieder abgeschafft. Außerdem haben die FDP-Mitglieder im Kabinett ein Vetorecht. Bisher kann der Arbeitsminister auch im Alleingang einen Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklären, wenn die Tarifpartner einer Branche dies beantragen. Künftig sei dies "einvernehmlich im Kabinett" zu regeln. Dies war in der Praxis aber ohnehin üblich.

Wird es neue Mindestlöhne geben? Ja, und zwar bei den Großwäschereien (40.000 Mitarbeiter) und bei den Bergbauspezialdiensten (1400 Arbeitnehmer). Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums treten die Mindestlöhne dort am Samstag in Kraft.

Was ist mit den geplanten Lohnuntergrenzen in anderen Branchen? In der Abfallwirtschaft mit 170.000 Beschäftigten könnte der neue Arbeitsminister im November eine entsprechende Verordnung unterschreiben. Ob dies geschieht, ist offen. Vorerst nichts wird es mit Mindestlöhnen im Wachgewerbe und bei der Weiterbildung. Hier konnte sich der Tarifausschuss im Arbeitsministerium nicht einigen. Das Gremium, in dem je drei Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sitzen, muss den Anträgen zustimmen, Lohnuntergrenzen für allgemeinverbindlich zu erklären. Bei den Pflegediensten sind ebenfalls Mindestlöhne geplant. Dafür ist der Ausschuss aber nicht zuständig, weil die Kirchen hier mitreden dürfen.

Was passiert in den Branchen mit geringer Tarifbindung? Das Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz kommt bei Branchen ins Spiel, in denen weniger als 50 Prozent der Mitarbeiter Tariflöhne erhalten. Hier kann ein von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Ökonomen besetzter Ausschuss festlegen, ob in einem Wirtschaftszweig soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestlöhne festzusetzen sind. Denkbar wäre dies zum Beispiel für Schlachthöfe. Eine Einigung ist derzeit aber nicht in Sicht.

Wird die neue Koalition sittenwidrige Löhne verbieten? Union und FDP planen ein Verbot, obwohl sittenwidrige Rechtsgeschäfte bereits im Bürgerlichen Gesetzbuch untersagt sind. Praktisch ändert dies nichts. Für Gerichte sind Löhne bereits sittenwidrig, wenn die branchenübliche Bezahlung um ein Drittel unterschritten wird.

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