Die neue Regierung ist in vielen Punkten noch völlig unentschieden - sie verlagert etliche Fragen in Fachgremien. Was sich ändern soll: eine Übersicht.
Wem soll man nun glauben, Dieter Hundt oder Josef Schlarmann? Noch ergibt das, was führende Wirtschaftsvertreter bisher zum Koalitionsvertrag von Union und FDP gesagt haben, kein stimmiges Bild. Von einem "guten Kompass" für die nächsten vier Jahre spricht etwa der Arbeitgeberpräsident.
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Schattenrisse vor den Parteilogos der Koalitionsparteien CDU, CSU und FDP. Die Parteichefs unterzeichneten zwar den Koalitionsvertrag, doch die Details handeln nun weniger bekannte Mitglieder von Fachkommissionen aus. (© Foto: ddp)
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Endlich, so Hundt, würden die drängenden Finanzierungsprobleme in der Sozialversicherung angegangen. Das sieht Schlarmann, Chef der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung und bekennender Merkel-Kritiker, anders: "Der Koalitionsvertrag ist keine Reformagenda", kritisiert er, und auf die Frage, ob es Union und Liberalen an Mut zu Reformen fehle, antwortet er: "Das kann man so sagen."
Angesichts der so unterschiedlichen Einschätzungen liegt der Verdacht nahe, dass die Wahrheit in der Mitte liegt. Tatsächlich enthält der Vertrag auf seinen 124 Seiten zahlreiche Aussagen, die das Gros der Unternehmer und Manager sofort unterschreiben würde. Ebenso richtig ist aber auch, dass immer dann, wenn es ans Eingemachte zu gehen scheint, das Kapitel plötzlich endet - oder aber eine Kommission eingesetzt wird.
Neue Steuerregeln werden nur gelockert
Beispiel Steuerpolitik: Viele der Regeln, die die noch amtierende Koalition 2008 zur Finanzierung ihrer Unternehmensteuerreform und zur Bekämpfung von Steuertricksereien eingeführt hatte, werden zwar gelockert, nicht aber - wie gehofft - wieder abgeschafft.
So bleibt es beispielsweise grundsätzlich dabei, dass bei Firmenkäufen ein Teil der übernommenen Verlustvorträge entfällt. Damit soll ein Handel mit leeren Firmenmänteln allein aus steuerlichen Gründen verhindert werden.
Auch an der heftig umstrittenen Zinsschranke, die Gewinnverlagerungen ins Ausland verhindern soll, wird nicht gerüttelt. Allerdings bleibt die Freigrenze, die zur Bekämpfung der Rezession auf drei Millionen Euro erhöht wurde, auf diesem Niveau bestehen.
Noch deutlicher tritt die Unentschiedenheit der neuen schwarz-gelben Koalition beim Dauerstreitthema Gewerbesteuer zu Tage. Statt die Steuer - wie seit Jahren von der FDP gefordert - abzuschaffen, wird auch hier eine Kommission ins Leben gerufen.
Die Unionsführung hat dafür aus ihrer Sicht gute Gründe: Zum einen droht ihr mächtiger Ärger mit den eigenen Kommunalpolitikern, die nicht auf die wichtigste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden verzichten wollen.
Zum anderen birgt das Alternativkonzept der Liberalen, die den Kommunen Hebesatzrechte auf die Einkommen- und die Körperschaftsteuer zugestehen wollen, großen Sprengstoff, da es einen Teil der Steuerlast von den Firmen auf die Bürger verlagert. Nicht einmal ihr Minimalziel, nämlich ein Ende der Besteuerung von Miet-, Zins- und Pachtzahlungen, hat die FDP erreicht.
Ähnlich sieht das bei den Abschreibungsregelungen aus. Zwar wird im Fall von geringwertigen Wirtschaftsgütern ein Wahlrecht zwischen einer Sofortabschreibung bis 410 Euro und einer Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1000 Euro eingeführt.
Keine Details zur Erbschaftsteuer
Die von vielen Unternehmen erhoffte Wiedereinführung der sogenannten degressiven AfA wurde aber aus Kostengründen fallengelassen. Auch bei der Erbschaftsteuer sind zwar Verbesserungen für die Betriebe angekündigt. Wie die neuen Haltefristen und Lohnsummenregeln aber im Detail aussehen sollen, verrät der Koalitionsvertrag nicht.
Und noch eine Baustelle bleibt in der Vereinbarung offen: die generelle Umstellung der Umsatzsteuer von der Soll- auf die Ist-Besteuerung. Bei letzterer Variante müssten die Firmen die Steuer erst dann an den Fiskus abführen, wenn ihr Kunde die Rechnung tatsächlich bezahlt hat.
In vielen weiteren Bereichen bleibt der Vertrag wolkig. So versprechen die Parteien wie in den meisten Koalitionsvereinbarungen zuvor die Vereinfachung des Planungs-, Steuer- und Vergaberechts sowie die Verkürzung von Genehmigungsverfahren und Aufbewahrungsfristen.
Schluss mit Mauscheleien
Um eine Kreditklemme zu verhindern, sollen bei Problemen Kreditmediatoren zwischen Firmen und Banken vermitteln. In das Wettbewerbsrecht wird ein interessanter Passus aufgenommen, der als letztes Mittel die "Entflechtung" marktbeherrschender Konzerne ermöglicht, der nach Einschätzung von Experten aber wohl nie zur Anwendung kommen wird.
Die neuen Branchenmindestlöhne sollen "evaluiert", die Mini-Job-Grenzen "dynamisiert" werden. Mit Mauscheleien zwischen Unternehmensführungen und Arbeitnehmervertretungen soll Schluss sein: So erhalten Manager künftig Gehälter, die sich am langfristigen Unternehmenserfolg orientieren - und Betriebsräte müssen ihre Sonderzuwendungen offenlegen.
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Berliner Zeitung
Die wissen sehr wohl was sie tun: uns auspressen bis zum letzten Tropfen. Der Staat soll wie bei Bienen oder Ameisen organisiert werden (siehe auch Sozialdarwinismus). Aber Vorsicht, Totgesagte leben länger.
Und wenn man nicht mehr weiter weiss, gründet man 'nen Arbeitskreis.
Ändert sich wirklich etwas?
Abgeschriebene alte KKW sind DIE Lizenz zum Geld drucken. Darf ich mir auch so eins kaufen? Die Energieversorger verdienen Milliarden und erhöhen dennoch stetig die Verbraucherpreise.
Und die Autoindustrie? Welche großen Fortschritte seit der ersten Ölkrise (1972) wurden denn gemacht. Das ist 37 Jahre her und wir gurken immer noch mit einem Hubkolbenmotor durch die Gegend!!! Vergleichen wir das mal mit den Innovationen im Flugzeugbau im selben Zeitraum. Womit bewiesen ist: die größten Nieten im Nadelstreifen sitzen in den Vorstandsetagen der Autoindustrie. Deren größter rhetorischer Nebelwerfer ist der VDA-Präsident Matthias Wissmann. Als ehemaliger Verkehrsminister wurde er abgewrackt und erfolgreich zu seinem ehemaligen liebsten Lobbyisten entsorgt.
Die Schweiz, Österreich, Liechtenstein, Monaco und viele mehr leben auch ohne eine erwähnenswerte Autoindustrie.
Und in Europa werden in den nächsten 10 Jahren lediglich Fiat, VW, Daimler Benz und PSA überleben - wetten?!
jetzt zeigt sich, was im wahlkampf gefehlt hat: die kritischen, bohrenden fragen von allen journalistInnen an die damen und herren von schwarz/geld, sich nicht abwimmeln lassen, nochmals und nochjmals nachfragen. mehrere sendungen von der art der letzten "hart aber fair" sendung vor den wahlen und man hätte mehr gewusst oder aber gemerkt, dass da eine amateurmannschaft gewählt werden will, die aber die traumhaftesten plakate und marketingstrategien von einigen sponsoren geschenkt bekommen hat. Und jetzt sind diese amateure auf dem platz!! und die zuschauer merken, dass es wirklich nur amateure sind, aber mit super-trikot!!
Dergleichen einfach so dahin zu schreiben, ist mehr als lediglich journalistisch fahrlässig.
Fakt ist:
1. Die Anhebung des abzugsfähigen Betrages von 1 auf 3 Mio. Euro bei der Zinsschranke führt Jahr für Jahr zu Einnahmeausfällen in Höhe von 1 Mrd. .
2. Die Anhebung begünstigt keinen Handwerksbetrieb, keine der sonstigen "tragenden Säulen" (aus dem "typischen" Mittelstand) unserer Wirtschaft. Nein, sie nützt so gut eie ausschließlich rund 300 deutschen global agierenden Unternehmen mit irgendwelchen Töchtern, ... in irgendwelchen steuerfreundlichen Gebieten. *)
3. Auch die "Heuschrecken" in den Genuss dieser "Wirtschaftsförderungsmaßnahme".
4. Und gerade die deutschen Banken sind irre groß darin, ihre Auslandsgesellschaften mit Sitz in "Steueroasen" mit billigem Geld zu versorgen, um sich (fast) zeitgleich selbst in Deutschland zu höheren Zinsen bei eben diesen Töchtern zu refinanzieren.
5. Resultierende Effekte:
- Die Töchter (o.ä) "erwirtschaften" hohe Gewinne, welche mit Oasensteuersätzen bedacht werden
- Die deutschen Mütter hingegen, die ächzen (vor Steuern) unter einer hohen Zinsaufwandslast, welche sie als Betriebsausgabe in Deutschland Gewinn und Steuern mindernd geltend machen.
.
*) Das sind nicht "meine" Zahlen, das sind diejenigen, die vom stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Meister ermittelt worden sind und dies als noch "nur" 1 Mio. Euro der Differenz zwischen Zinsaufwand und Zinsertrag als betriebliche Ausgaben geltend gemacht werden konnten.
Die Anhebung der Freigrenze wurde Mitte diesen Jahres per Gesetz vorgenommen. Dieses Gesetz nennt sich offiziell wirklich "Bürgerenlastungsgesetz". [kein Spaß oder so]. Die Anhebung erfolgte rückwirkend (!!!) für 2008 und 2009 und ist vermutlich - weil rückwirkend - verfassungswidrig.
Ziemlich teures Theater, was wir da haben. Und so akstrakt, in dem jede Logik ausgehebelt wird.
Entschuldigung mal: Wenn ich keine Ehre hätte, würde ich auch locker Aussenminister werden können. Oder Kanzler, oder Verteidigungsminister. *LOL*
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