Schufa:Auf dem Prüfstand

Wer eine schnelle Auskunft von der Schufa braucht, zahlt dafür 3,95 Euro. Der hessische Datenschutzbeauftragte stört sich nun am dem Geschäftsmodell.

Von Mirjam Hauck

Wer einen Mietvertrag unterschreiben will, der braucht für den Vermieter meist möglichst schnell eine Bonitätsauskunft der Schufa. Diese bekommt man etwa über Auskunftei in Wiesbaden, die eigenen Angaben zufolge über die Daten von rund 67,5 Millionen Menschen verfügt. Wer sie aber schnell braucht, der muss zahlen. Das Angebot heißt "Meine Schufa", kostet monatlich 3,95 Euro und läuft mindestens ein Jahr. Wer nicht zahlen möchte, kann die Schufa auch kostenlos um Auskunft bitten, allerdings muss er dann warten, bis diese nach etwa zwei Wochen den Weg per Post in den eigenen Briefkasten gefunden hat. Nur ist es dann gut möglich, dass die neue Wohnung schon weg ist.

Dem für die Schufa zuständigen hessischen Datenschutzbeauftragten stört nun die Praxis. Denn nach der seit Ende Mai geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen zeitnah und auf elektronischem Weg Auskunft erteilen, wenn die Anfrage der Person auch auf diesem Weg erfolgt ist. Hat die Person die Auskunft elektronisch beantragt, sollen die Unternehmen - sofern nicht anders angegeben - auch auf diesem Wege antworten. Artikel 15 der DSGVO sieht vor, dass Verbraucher eine Kopie der über sie gespeicherten personenbezogenen Daten bekommen können - und zwar kostenlos. Die Informationen sollen "unverzüglich" der betroffenen Person zur Verfügung gestellt werden. "Unverzüglich" bedeutet laut der DSGVO allerdings, dass es bis zur Auskunft einen Monat dauern kann. In komplexen Ausnahmefällen darf die Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden.

Diese Kopie nach Artikel 15 DSGVO lässt sich über die Website der Schufa zwar bestellen, auch wenn man sich erst einmal eine Weile durch das Dickicht der kostenpflichtigen Angebote klicken muss. Allerdings bekommt man diese dann eben nur per Post zugesandt. Laut Schufa ist dieses Vorgehen mit der Aufsichtsbehörde, die wiederum der hessische Beauftragte für Datenschutz ist, abgestimmt. Der Weg per Brief sei zulässig. Da die Anschriften der Betroffenen ohnehin bei der Schufa gespeichert seien, sei so eine Identifizierung und sichere Zustellung an den berechtigten Auskunftsempfänger möglich. Zudem habe die Schufa in der Regel keine verifizierten elektronischen Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail-Adressen der jeweiligen Betroffenen.

Wer in Zukunft eine schnelle Auskunft will, der muss wohl weiterhin zahlen

Beim kostenpflichtigen Angebot "Meine Schufa" wird die Auskunft allerdings auch Online erteilt. Die Identität der Anfragenden wird dort über die Prüfziffern des Personalausweises sichergestellt. Dieser Onlinezugang sei allerdings, so argumentiert die Schufa, auch nicht sofort, sondern erst nach einer Prüfung verfügbar. Nnach dem Identverfahren mittels Personalausweis werden die Zugangsdaten per Post zugesendet. Das dauere dann etwa so lang wie die Postzustellung der DSGVO-Datenkopie.

Die Schufa selbst findet den Vergleich zwischen den eigenen kostenpflichtigen Angeboten und der kostenlosen DSGVO-Auskunft sowieso nicht zulässig. Dabei handele es sich um komplett verschiedene Angebote. Und schließlich sei die Schufa wie jedes andere Unternehmen frei in der Gestaltung seiner Angebote. Außerdem sei die DSGVO-Kopie auch nur für den Betroffenen selbst gedacht und eben ausdrücklich nicht für die Weitergabe an Dritte, zum Beispiel an den künftigen Vermieter.

Das ist aus Datenschutzgründen durchaus sinnvoll, denn die DSGVO-Selbstauskunft enthält, so erklärt es die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI)), häufig mehr Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse als für eine Beurteilung der Bonität im Rahmen eines Mietverhältnisses erforderlich sei. Es bleibt dem Mieter also auch weiterhin nichts anderes übrig, als seine Bonitätsauskunft gegen Geld bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei zu bestellen.

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