Das Kabinett hat beschlossen, dass Verluste aus Medienfonds oder Schiffsbeteiligungen rückwirkend ab 11. November nicht mehr mit anderen Einkünften verrechnet werden dürfen. sueddeutsche.de sagt, was das für Anleger bedeutet.

Bisher galt: Wer in geschlossene Fonds investierte, hatte es paradoxerweise meist auf die Verluste abgesehen. Mit einer unternehmerischen Beteiligung auf Zeit wurde in den Bau neuer Containerschiffe, Bürohochhäuser oder Hollywood-Filme investiert.

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Dabei zahlte der Anleger bei einem Medienfonds etwa nur einen Teil der Anlagesumme ein, konnte jedoch den vollen Betrag als steuerlichen Aufwand beim Finanzamt angeben. Die beträchtlichen Anfangsverluste des Fonds senkten das zu versteuernde Einkommen.

Die Steuerersparnis brachte somit eine ordentliche Rendite auf das eingesetzte Kapital. So wurden mit deutschen Steuergeldern Hollywood-Filme finanziert und dem Staat entgingen jährlich Millionen Euro.

Künftig gilt: Die Koalition hat nun die Weichen für eine Gesetzesänderung gestellt, die den Modellen ihren größten Vorteil nimmt: Die Verluste aus den Beteiligungen sollen nicht mehr mit anderen Einkünften verrechnet werden können, sondern nur noch mit späteren Gewinnen aus demselben Fonds. Viele Anbieter haben bereits umgestellt und kalkulieren ihre Beteiligungen nun so, dass sie eine ordentliche Rendite ohne Steuertricks erzielen.

Schiffsbeteiligungen setzen etwa auf Tonnagebesteuerung, die am Gewicht des Schiffes orientiert ist. Dadurch fährt ein Containerschiff nahezu steuerfrei. Windkraft- oder Solarfonds können Verluste mit späteren Gewinnen verrechnen.

Probleme gibt es allerdings bei Medien- und Wertpapierfonds. Viele Filmfonds etwa erwirtschaften bislang kaum Erträge, mit denen vorgetragene Verluste später gegengerechnet werden könnten. Experten schätzen, dass hier nur wenige Anbieter übrig bleiben werden.

In der Zwischenzeit gilt: Schwierig wird es für Anleger, die seit dem 11. November Steuersparfonds gekauft haben. Zwar gilt das übliche 14-tägige Widerrufsrecht. Doch wer das verpasst, ist auf sein Emissionshaus angewiesen. Einige haben bereits angekündigt, die betreffenden Aufträge nicht auszuführen, andere wollen ein Sonderkündigungsrecht einräumen.

Wieder andere argumentieren, ihr Fonds sei auch ohne Steuergeschenk lukrativ und wollen die Kauforder ausführen. Besorgte Anleger sollten sich daher direkt an ihr zuständiges Emissionshaus wenden.

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(sueddeutsche.de/AFP)