Schlecker-Prozess:Schlecker-Familie will sich vor Gefängnis retten

Fortsetzung Schleckerprozess

Anton Schlecker (Mitte) mit seinen Kindern Meike und Lars gehen in Ehingen durch die Stadt (Archivbild vom 02.05.2017).

(Foto: dpa)
  • "Es ist nichts mehr da", hatte Anton Schleckers Tochter Meike nach der Insolvenz des Drogerie-Imperiums verkündet.
  • Später zahlte die Familie zehn Millionen Euro an den Insolvenzverwalter zurück.
  • Jetzt kommen weitere vier Millionen Euro hinzu - kurz vor dem Urteil im Bankrott-Prozess, in dem es um mutmaßlich verschobenes Vermögen geht.

Von Stefan Mayr und Klaus Ott

Ins Gefängnis zu kommen, das ist keine schöne Vorstellung. Die Familie Schlecker hat vergangene Woche vier Millionen Euro an den Insolvenzverwalter ihrer pleitegegangenen Drogeriekette gezahlt - beziehungsweise mitgeteilt, dies zu tun. Allem Anschein nach, um das Landgericht Stuttgart milde zu stimmen. Die 11. Große Wirtschaftsstrafkammer will demnächst ihr Urteil über den gescheiterten Firmen-Patriarchen Anton Schlecker, 73, und seine Kinder Lars, 46, und Meike, 44, sprechen. Freiheitsstrafen sind nicht ausgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft wirft allen dreien einen "besonders schweren Fall von Bankrott" vor. Sie sollen angesichts der drohenden Insolvenz mehrere Millionen Euro auf Privatkonten verschoben haben, um das Geld dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Der Prozess läuft bereits seit März. Doch erst jetzt, kurz vor dem Ende des Verfahrens und in Anbetracht einer möglicherweise drohenden Gefängnisstrafe, zahlen die Schleckers weiteres Geld an den Insolvenzverwalter zurück: Zwei Millionen Euro überweist Mutter Christa für ihren auf dem Papier mittellosen Ehemann, je eine Million der Sohn und die Tochter. Dies erklärten die Angeklagten am Montag vor Gericht.

Die Zahlung diene dem "Zwecke der Schadenswiedergutmachung", wie es der Anwalt von Lars Schlecker formulierte. Die Verteidiger betonten auch, dass der Insolvenzverwalter diese Zahlung nicht eingefordert habe - sondern dass die Familie aus eigenem Antrieb überwiesen habe. Während Meike und Lars ihre Summen aus dem eigenen Vermögen bezahlten, musste Anton Schlecker nach eigenen Angaben seine Ehefrau "bitten und überzeugen", die Summe in seinem Sinne zu überweisen. Er selbst sei seit der Insolvenz mittellos: "Ich habe mein gesamtes Vermögen verloren", sagte er am Montag. Und fügte hinzu: "Lamentieren nützt nichts, das war in meinem Leben immer schon so."

"Es ist nichts mehr da", hatte Meike Schlecker beteuert

10,1 Millionen Euro hatte die Familie Schlecker schon vor Jahren herausgerückt. Jetzt kommen also weitere vier Millionen hinzu. Das ist schon deshalb bemerkenswert, weil Meike Schlecker am 30. Januar 2012 einen Satz gesagt hatte, der in die Geschichte der deutschen Firmenpleiten einging: "Es ist nichts mehr da", beteuerte die Tochter damals mit bleichem Gesicht auf einer Pressekonferenz wenige Tage nach der Pleite. Ihr Vater Anton, der die Firma als Einzelkaufmann geführt hatte, habe "alles in das Unternehmen eingebracht".

Diese Aussage führte die Familie Schlecker gut ein Jahr später, im März 2013, selbst ad absurdum: Sie einigte sich mit Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz auf die Rückzahlung der 10,1 Millionen Euro. Mit dieser Summe wurden Vermögensübertragungen von Anton Schlecker an seine Familie quasi wiedergutgemacht. Im Gegenzug durften die Schleckers Immobilien und Sachgüter behalten. Zum Beispiel die Privat-Villa in Ehingen bei Ulm, die Anton seiner Ehefrau Christa am 11. August 2009 kostenlos übertragen hatte.

Obwohl Schlecker als Einzelkaufmann mit seinem gesamten Privatvermögen für seine Schulden haftet, wohnt das Paar deshalb auch nach der Pleite in dem Anwesen hinter mächtigen Mauern. Die eheliche Gütertrennung macht's möglich. Die 25 000 Beschäftigten der Drogeriekette, meist Frauen mit geringem Lohn, kamen schlechter weg. Sie verloren ihre Arbeitsplätze.

Das Nachtatverhalten fließt ins Urteil mit ein

Aus der Villa in Ehingen muss Anton Schlecker seit März regelmäßig nach Stuttgart fahren, wo gegen ihn und seine Kinder verhandelt wird. Gattin Christa war ursprünglich auch angeklagt. Das Verfahren gegen sie wegen Beihilfe zum Bankrott wurde aber nach Zahlung von 60 000 Euro eingestellt. Bei Vater, Sohn und Tochter Schlecker strich das Gericht kürzlich die lange Liste der Vorwürfe deutlich zusammen.

Im Umkehrschluss heißt das aber: Die restlichen Vorwürfe, die sich auf mutmaßliche Verschiebung von Vermögen im Jahr vor der Pleite beziehen, könnten für eine Verurteilung genügen. Im schlimmsten Fall für die Schleckers sogar für eine Gefängnisstrafe. Das wiederum könnte die Zahlung der vier Millionen Euro erklären.

In Paragraf 46 des Strafgesetzbuches heißt es, bei einer Verurteilung müsse das Gericht die Umstände, "die für und gegen den Täter sprechen", gegeneinander abwägen. Das gelte unter anderem für "sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen".

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