Schlecker-Insolvenz:Schlecker-Kinder legen Revision ein

Lars und Meike Schlecker

Lars und Meike Schlecker vor der einstigen Unternehmenszentrale der Schlecker-Drogeriemärkte. (Archivbild)

(Foto: dpa)
  • Lars und Meike Schlecker wollen die Haftstrafen gegen sich nicht akzeptieren und legen Revision ein.
  • Ihr Vater Anton Schlecker hat das bislang noch nicht getan, hätte dazu aber noch bis Montag Zeit - genau wie die Staatsanwaltschaft, die für ihn drei Jahre Gefängnis gefordert hat.

Die Kinder des ehemaligen Drogeriekönigs Anton Schlecker wollen sich nicht mit den gegen sie verhängten Gefängnisstrafen abfinden. Lars und Meike Schlecker hätten Revision gegen das Urteil im Prozess um die Pleite der gleichnamigen Drogeriekette eingelegt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart. Damit geht der Prozess vor den Bundesgerichtshof (BGH), der das Urteil auf Verfahrensfehler prüft.

Das Gericht hatte die beiden Kinder von Anton Schlecker unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Untreue und Betrugs zu Haftstrafen verurteilt. Lars Schlecker soll für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis, seine Schwester Meike Schlecker für zwei Jahre und acht Monate.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Familie ihrem Konzern vor der Insolvenz im Januar 2012 Vermögen entzogen hat, um es vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen. "Alles deutet darauf hin, dass sie ab 2009 bereits damit gerechnet hatten und Vermögen gesichert haben", sagte der Vorsitzende Richter Roderich Martis in seiner Urteilsbegründung. Der schwerste Vorwurf gegen Lars und Meike Schlecker bezog sich auf eine Gewinnausschüttung vom Januar 2012. Wenige Tage vor dem Insolvenzantrag des Schlecker-Konzerns ließen sich beide per Blitzüberweisung je 3,5 Millionen Euro von ihrem Unternehmen LDG auf Privatkonten transferieren. Für die Anklage ein klarer Fall von Untreue.

Findet der BGH Rechtsfehler, muss das Landgericht den Fall neu aufrollen

Anton Schlecker war am Montag zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Er hat ebenso wie die Staatsanwaltschaft, die für ihn drei Jahre Gefängnis gefordert hat, noch bis kommenden Montag Zeit, Revision einzulegen.

Sollte der BGH in der Entscheidung gegen Lars und Meike oder Anton Schlecker Rechtsfehler finden, müsste das Landgericht den Fall neu aufrollen. Sollte das Gericht hingegen das Urteil bestätigen, wäre es rechtskräftig. Das Verfahren gegen Anton Schleckers Frau Christa, die wegen Beihilfe zum Bankrott vor Gericht stand, war bereits im Mai gegen Geldauflage eingestellt worden.

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