Schadenersatz:Kulanz bei Kfz-Steuer?

Theoretisch könnten die Finanzämter neue Steuerbescheide verschicken. Der Fahrzeughalter müsste dann zahlen und könnte sich das Geld anschließend über Schadenersatzklagen bei VW zurückholen. Theoretisch - in der Praxis will das niemand.

Von Cerstin Gammelin

Rein faktisch ist die Lage klar. Sollten durch die falschen Angaben die Kfz-Steuern korrigiert werden müssen, was sich abzeichnet, ist der Steuerschuldner gegenüber dem Finanzamt immer der Eigentümer des Kraftfahrzeuges. Theoretisch würde also die Korrektur der Kfz-Steuer so ablaufen, dass die Finanzämter Zehntausende neue Steuerbescheide verschicken müssten. Der Fahrzeughalter müsste dann zahlen und könnte sich das Geld anschließend über Schadenersatzklagen bei Volkswagen zurückholen.

Nicht nur Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble dringt auf eine Lösung zugunsten der Autobesitzer. "In erster Linie wollen wir dem Unternehmen helfen, mit seinen Kunden Wege zu finden, die die Dinge nicht weiter belasten", sagte Schäuble am Donnerstag. Mögliche Steuernachzahlungen dürften nicht zu Lasten der Fahrzeughalter gehen, die damit weiter verprellt werden könnten. "Das ist etwas, das im Interesse des Unternehmens ist" sagte Schäuble. Denn VW werde die Krise nur überstehen, "wenn es auch weiterhin Autos verkauft". Auch Nils Schmid, Finanzminister von Baden-Württemberg sagte, alle Beteiligten seien daran "interessiert, die Affäre nicht noch größer zu machen". Er könne sich deshalb vorstellen, dass es zu einer einvernehmlichen Lösung kommen werde. Wegen manipulierter Abgaswerte sind dem Staat im vergangenen Jahr nach Kalkulationen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) rund 1,8 Milliarden Euro an Kfz-Steuern entgangen. Damit diejenigen Verbraucher, die wegen der Angaben des Herstellers ein Auto gekauft hätten, nicht auf den sich abzeichnenden Zusatzkosten sitzen blieben, soll die Verantwortung dafür auf den Hersteller übertragen werden, forderte der Rechtsbeistand der DUH in Berlin.

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