Sanktionen gegen Arbeitslose:Jobcenter verhängen mehr Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger

Die Arbeitsagenturen greifen bei vermeintlichem Fehlverhalten von Jobsuchenden hart durch. Wer gegen die Regeln verstößt, bekommt weniger Geld. Die Zahl der Sanktionen hat deutlich zugenommen.

Hartz-IV-Empfänger in Deutschland dürfen sich bei der Jobsuche keine Fehler erlauben. Wer grundlos einen Termin versäumt oder eine neue Stelle ohne gute Erklärung ablehnt, muss mit empfindlichen Kürzungen des Arbeitslosengeldes rechnen. Die Zahl dieser Strafen hat deutlich zugenommen: Arbeitsagenturen und Jobcenter haben in der ersten Jahreshälfte insgesamt 520.792 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsempfänger verhängt. Das geht aus einer BA-Statistik für die Monate Januar bis Juni 2012 hervor. In den ersten sechs Monaten des Vorjahres waren es noch 432.600 Strafen.

Der häufigste Grund für Strafen waren Meldeversäumnisse von Hartz-IV-Empfängern (352.233). Sie werden etwa dann verhängt, wenn ein Arbeitssuchender nicht auf schriftliche Anfragen des Jobcenters reagiert.

In 74.432 Fällen haben Arbeitslose gegen die Pflichten ihrer Eingliederungsvereinbarung verstoßen. Zu Beginn der Jobsuche wird festgelegt, welche Aufgaben die Bundesagentur für Arbeit übernimmt und was der Leistungsempfänger selbst tun soll, um eine neue Beschäftigung zu finden. Dazu zählt zum Beispiel eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen, die ein Arbeitssuchender innerhalb eines Monats schreiben muss.

Der dritthäufigste Grund für eine Strafe (56.489) war die Weigerung, eine angebotene Stelle anzunehmen.

Bis zu 60 Prozent Abzüge bei wiederholten Verstößen

Besonders hart sind die Sanktionen für Wiederholungstäter, wie eine Mitarbeiterin der Arbeitsagentur Süddeutsche.de erklärte.

Wer ohne Grund einen Termin versäume, müsse mit einer Kürzung des Arbeitslosengeldes um zehn Prozent für drei Monate rechnen. Bei erneutem Fehlverhalten innerhalb eines Jahres würden 20 Prozent der Leistungen gestrichen. Bei den anderen Verstößen gegen die Regeln der Jobcenter müssten Hartz-IV-Empfänger sogar mit Abzügen von bis zu 30 Prozent rechnen, so die BA-Mitarbeiterin. In diesen Fällen könnten Wiederholungstätern sogar 60 Prozent des Arbeitslosengeldes gestrichen werden.

Unter den männlichen Leistungsempfängern ohne Job wurden 6,2 Prozent schon mindestens einmal mit Leistungsentzügen bestraft - bei den Frauen sind es gerade einmal halb so viele.

Wie sich die Zahl der Sanktionen im Jahresverlauf entwickelt, ist ungewiss. Nach den bisherigen Entwicklungen ist aber nicht ausgeschlossen, dass die Zahl in diesem Jahr auf mehr als eine Million steigt. In 2011 gab es insgesamt 912.000 Strafen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: