Die Bundesbürger müssen sich nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf weitere Erhöhungen der Rundfunkgebühren einstellen. Allerdings geloben die Sender vorläufig noch Zurückhaltung.
Die öffentlich-rechtlichen Sender seien durch die von den Bundesländern festgelegten Abgaben um Einnahmen in Millionenhöhe gebracht worden, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe.
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Die im April 2005 geringer als von den Anstalten gewünscht erhöhten Gebühren seien verfassungswidrig. Das Grundrecht auf Rundfunkfreiheit sei verletzt worden.
440 Millionen Euro weniger
Den Öffentlich-Rechtlichen entgehen nach Angaben des Gerichts in der laufenden Gebührenperiode Einnahmen in Höhe von 440 Millionen Euro.
Die bis Ende 2008 geltende Monatsgebühr von 17,03 Euro bleibt nach den Worten des Ersten Senats aber gleichwohl in Kraft.
Zwar hat das Gericht den Anstalten zugestanden, für die Mindereinnahmen von insgesamt 440 Millionen Euro einen Ausgleich bei der nächsten Gebührenanhebung zum 1. Januar 2009 zu fordern. Davon wollen ARD und ZDF aber keinen Gebrauch machen.
"Es wird keinen Nachschlag geben. Es ging uns nicht um eine Erhöhung", sagte ZDF-Intendant Markus Schächter. Auch WDR-Intendantin Monika Piel versicherte: "Niemand muss befürchten, dass er jetzt irgendetwas nachzahlen muss für die Gebührenperiode."
Rechte der Länder neu definiert
Die Länder dürften zwar grundsätzlich von der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) abweichen, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.
Im konkreten Fall seien die Gründe für die Abweichung jedoch zum Teil nicht nachvollziehbar oder gingen sogar von falschen Annahmen aus. Bei der Neufestsetzung der Gebühren für 2009 müssten außerdem eventuelle finanzielle Verluste der Sender ausgeglichen werden.
Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff erklärte, die KEF sei gestärkt worden. Der Verband privater Rundfunk und Telemedien forderte, der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter müsse definiert werden. Erst dann könne die Gebührenfestsetzung geordnet verlaufen, sagte Verbands-Präsident Jürgen Doetz.
ARD, ZDF und Deutschlandfunk hatten dagegen geklagt, dass sich die Länder bei der Festsetzung der Abgaben erstmals nicht an die Empfehlung der KEF gehalten haben. So erhöhten die Länder die Gebühren ab dem 1. April 2005 nur um 88 Cent auf 17,03 Euro.
Die Empfehlung der Kommission sah Erhöhung der Gebühren zum 1. Januar 2005 um 1,09 Euro auf 17,24 Euro vor. Die Länder hatten dafür unter anderem die damalige wirtschaftlichen Lage mit stagnierenden Renten und hoher Arbeitslosigkeit als Begründung angeführt.
Die Gebührenhöhe dürfe keinen medienpolitischen Zwecken dienen, sagte Gerichtspräsident Papier. Die Rundfunkfreiheit dürfe nicht gefährdet sein. "Die Anstalten müssen durch eine bedarfsgerechte Finanzierung ihren Auftrag erfüllen können." Dennoch seien Abweichungen von den Empfehlungen der KEF erlaubt.
Die Länder dürften dazu neben rundfunkspezifischen Gründen auch die wirtschaftliche Lage, die Einkommensentwicklung oder sonstige Abgabenbelastungen der Bürger als Begründung anführen.
Dann müssten sie jedoch auch beweisen können, dass die empfohlene Anhebung zu einer unangemessenen Belastung führe. Dies bei den Gebühren 2005 nicht ausreichend geschehen.
Es sei deutlich geworden, dass die Gebühren nicht dazu dienen dürften, die Balance zwischen privaten und öffentlichen Sender zu verschieben, sagte der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck (SPD), in Karlsruhe. Ebenso dürfe der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender nicht kommerzialisiert werden. Sein Amtskollege aus Baden-Württemberg, Günther Oettinger (CDU), erklärte, künftig müssten Abweichungen von den Empfehlungen der KEF genauestens begründet werden.
(Reuters/dpa)
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In Fernsehkrimis ist es ja ein beliebtes Drehbuchautoren-Stereotyp, den klugen
Kommissaren (auch schon ghobene Beamte) tumbe eitle Vorgesetzte an die Seite
zu stellen. Ein laecherliches Klischee, das aber natuerlich beim Normalseher offene
Scheunentore an Trivialvorurteilen bedient.
Mein Eindruck immer wieder: Generale, auch (ziemlich) gehobene Beamte sind oft
viel klueger und maszvoller im Urteil als viele Politiker.
Wir lassen mal vor jeder Wahl bei jedem den Geisteszustand, den Charakter und das
Wissen ueber eine Reihe wichtiger Tatsachen aus allen relevanten Bereichen des
Lebens pruefen.
Dann duerfen nur noch zwei Prozent waehlen und wir erhalten endlich mal vernuenftige
Politiker.
Ja, dann macht es sogar Spass, selbst Politiker zu werden. Man weiss ja, die Waehler
sind nicht so dumm, auf dumme Schwaetzer hereinzufallen, und sind in der Lage, zu
erkennen, wer wirklich etwas kann und leistet.
(In China hat man schon jetzt so aehnliche Verhaeltnisse. Vielleicht entwickelt sich daraus
ja ganz allmaehlich eine Alternative zu unserer westlichen Demokratie.
Bei uns jedenfalls wird aus der Demokratie durch schleichende Hirnerweichung breiter
Massen per Vulgaerglotzen eine Vulgaerdemokratur.)
Und was die "gehobenen Beamten" angeht: Trotz aller dummen Witze haben die meisten
wirklich gehobenen Beamten eine hochkaraetige Qualifikation und leisten eine Arbeit,
fuer die eine solche auch noetig ist, mit Verantwortungsbewusstsein gegenueber
dem Gemeinwohl. (Das gilt schon fuer die allermeisten Lehrer.)
Und das bei meist weit geringerem Gehalt als dasjenige so manches niedriger
Qualifizierten in der Industrie.
Da hat der Stand der "gehobenen" Beamten mal wieder sein wahres Gesicht gezeigt. Unfähig am Markt Geld zu verdienen, aber es der Bevölkerung abpressen.
Wie lange sich die Deutschen sich den Luxus der Anwesenheit dieser unproduktiven, teuren, unkreativen und überflüssigen Kaste wohl noch leisten werden !
wir lassen mal die Bürger in einer Abstimmung entscheiden, wie viel Grundversorgung er braucht, was diese Kosten darf und wie sie gestaltet wird. Die Argumentation dazu, warum das funktionieren muss ist ganz einfach:
Jeder Bürger ist durch die hervorragende Arbeit der öR in der Lage als Demokrat in diesem Staat dazu seine Entscheidung zu formulieren, denn alle Macht geht vom Volke aus.
Ich weiß schon, wie die Argumente lauten würden, würde dieser Vorschlag es nur weit genug schaffen. Daraus ließe sich dann allerdings die Frage ableiten, ob den die so genannte Grundversorgung, die die öRR heute leisten, überhaupt ihre Berechtigung hat, so wie sie heute ist.
Na ja, Freifahrt für Abzocke im Rahmen den GG. Die öffentlich Rechtlichen vergeuden so richtig Geld, sinnlose Eigenproduktionen, Schunkelmist, etc.
Als normaler Arbeitnehmer, der unter permanenten Reallohnverlusten ist die Situation nicht akzeptabel. Wenn man erfährt was ein was ein Redakteur bei den öffentlichen Verdient kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Bestens versorgt sind nicht wir mit öffentlich rechtlichem TV, sondern die Mitarbeiter der Anstalten durch unsere Gebühren.
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