Schwerer Vorwurf für die Sendergruppen RTL und Pro Sieben Sat 1: Hochrangige Manager werden der Bestechung verdächtigt. Nun ermittelt die Justiz.
Begonnen hat alles Mitte vergangenen Jahres. Damals holte das Bundeskartellamt zum Schlag gegen die beiden großen TV-Konzerne in Deutschland aus, die RTL-Gruppe in Köln und die Pro Sieben Sat 1 Media AG in München. Deren Werbetöchter, die IP Deutschland (RTL) und die Seven One Media (Pro Sieben Sat 1) wurden durchsucht, die Ermittler nahmen kistenweise Material mit. Der Verdacht lautete, die beiden Konzerne hätten ihre marktbeherrschende Stellung bei der Fernsehwerbung missbraucht, um kleineren Sendern das Leben schwer zu machen. Die RTL- und die Pro-Sieben-Sat1-Gruppe kassieren 80 Prozent der Werbeeinnahmen im deutschen Fernsehen. Am Ende verhängte das Kartellamt ein Bußgeld von insgesamt 216Millionen Euro, die bisher höchste Strafe in der Medienbranche.
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Damit ist die Sache nicht ausgestanden. Die Kartellwächter reichten Unterlagen, die Hinweise auf mögliche Straftaten enthielten, an die zuständigen Staatsanwaltschaften weiter. Und die haben nun Ermittlungsverfahren gegen Top-Manager der beiden Sendergruppen eingeleitet. Es bestehe der Verdacht der "Bestechung im geschäftlichen Verkehr", teilte der Münchner Oberstaatsanwalt Anton Winkler mit. Ermittelt wird hier gegen Peter Christmann, Vorstandsmitglied bei Pro Sieben Sat 1 und im Konzern für die Werbetochter Seven One Media zuständig. Die Staatsanwaltschaft in Köln hat ein Verfahren gegen Martin Krapf eingeleitet, den Chef der RTL-Werbetochter IP Deutschland. Weder RTL noch Pro Sieben Sat1 wollten nähere Angaben dazu machen. Pro Sieben Sat 1 teilte lediglich mit, man werde mit der Staatsanwaltschaft kooperieren.
Das Problem der Rabatte
Anlass für die Ermittlungen ist eine langjährige, vom Kartellamt als unzulässig erachtete Praxis in der Medienbranche. Die beiden TV-Konzerne haben den sogenannten Mediaagenturen, die Werbeaufträge aus Industrie und Wirtschaft an das Fernsehen vermitteln, umfangreiche Rabatte in Form von kostenlos überlassenen Werbezeiten (Freispots) gewährt. Die Agenturen verkauften diese Spots dann auf eigene Rechnung, um ihre Kassen zu füllen, oder setzten sie zur Kundenpflege ein. Bedingung für die Freispots war allerdings teilweise, dass die Agenturen die von ihnen verwalteten Werbeetats in einem bestimmten Umfang bei der RTL und Pro Sieben Sat1 investierten. Nun prüfen die Staatsanwälte, ob die Werbechefs der beiden TV-Konzerne die Agenturen auf diese Weise korrumpiert haben.
In dieser Sache droht noch mehr Ärger. Die Staatsanwaltschaft in Wiesbaden will offenbar untersuchen, ob die Mediaagenturen sich des Betrugs schuldig gemacht haben. Womöglich hätten die Agenturen die Freispots ihren Kunden aus Industrie und Wirtschaft überlassen müssen. Und zwar jenen Kunden, für deren Werbeaufträge sie, die Agenturen, von den beiden TV-Konzernen diese Art von Rabatt erhalten hatten. Hier könnte der Tatbestand des Betrugs erfüllt sein, notierte die Wiesbadener Staatsanwaltschaft. Aus dem Kreis der Agenturen wird dem widersprochen.
(SZ vom 11.01.2008/mah)
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