Rente:Runter mit den Mindestbeiträgen

Viele Selbständige sorgen nicht für das Alter vor. SPD und Grüne wollen sie deswegen künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung besser absichern - mit einigen Sonderregeln, die für sie gelten sollen.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Viele Selbständige in Deutschland sorgen nicht für den Ruhestand vor. Mehr als die Hälfte der gut zwei Millionen Selbständigen ohne Angestellte zahlt weder in die gesetzliche Rentenversicherung noch in eine private Altersvorsorge ein, fand das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung heraus. SPD, Grüne und CDU sind sich deshalb im Prinzip einig: Hier besteht eine Schutzlücke. Doch was tun?

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will die drei Millionen Selbständigen, die nicht über ein verpflichtendes berufsständisches Versorgungswerk abgesichert sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Wie das geschehen soll, ist noch offen. Die Bundestagsfraktionen der SPD und der Grünen haben jetzt eigene Vorschläge vorgelegt - und kommen dabei den Selbständigen entgegen, bei denen staatliche Zwangsvorgaben nicht gerade beliebt sind.

Das Grundproblem ist klar: Ob Taxifahrer, Internetdienstleister oder Kioskbetreiber - vor allem Solo-Selbständige sind oft keine Großverdiener. Werden sie verpflichtet, einen Mindestbeitrag für die Altersvorsorge zu leisten, kann dies ihre Geschäftsgrundlage bedrohen. Viele sähen sich daher "finanziell überfordert, sich unter den gegebenen Möglichkeiten im gesetzlichen System zu versichern", heißt es in einem Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion.

Die Sozialdemokraten schlagen trotzdem vor, Selbständige grundsätzlich zu einer Mitgliedschaft in der Rentenversicherung zu verpflichten, außer sie sind Mitglied in einem Versorgungswerk. Die SPD-Abgeordneten wollen die Selbständigen aber im Gegenzug bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entlasten und dort die Mindestbeiträge senken. Beiträge in die GKV sollen künftig "einkommensabhängig" sein.

Bei der Altersvorsorge soll die gesetzliche Pflichtvorsorge nur für Selbständige unterhalb einer Altersgrenze wie zum Beispiel 50 Jahre gelten. Auch für Jüngere soll es Ausnahmen geben, sofern sie bereits andere ausreichende Ansprüche erworben haben, etwa aus einer privaten Rürup-Rente. Die Beiträge sollen ebenfalls "einkommensbezogen" sein und sich am Gewinn orientieren.

Auch die grüne Bundestagsfraktion schlägt vor, nicht anderweitig abgesicherte Selbständige in die Rentenversicherung einzugliedern. In dem Antrag, über den am Donnerstag der Bundestag berät, heißt es: "Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung sind für viele Selbständige zu hoch." Die Mindestbeiträge seien daher zu senken und die Beitragszahlungen zu flexibilisieren.

Die grüne Fraktion plädiert bei der Rente - oberhalb eines nicht näher genannten Mindestbeitrags - ebenfalls dafür, die Beiträge je nach Einkommen zu erheben. Der Antrag enthält außerdem eine Idee, für die sich vor allem Unternehmen und Mitarbeiter interessieren dürften, die mit dem Internet Geld verdienen: "Für Cloud-, Click- und Crowdworker könnten Vermittlungsplattformen zu einer Art Verwerterabgabe anlog zu den Regelungen der Künstlersozialkasse herangezogen werden." Gemeint ist damit die Künstlersozialabgabe, die Unternehmen mit Aufträgen an Künstler zahlen müssen.

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