Regulierungsbehörde:Telekom darf stundenweise abrechnen

12 Cent je angefangene Stunde — für manchen Langtelefonierer mag sich ein neues Tarifmodell rechnen.

Mit einem neuen Stundentarif können Kunden der Deutschen Telekom ab Juli günstiger Orts- und Ferngespräche führen. Einen entsprechenden Antrag der Telekom genehmigte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post am Montag in Bonn.

Danach kosten bei einer zusätzlichen monatlichen Grundgebühr von 4,68 Euro Orts- und Ferngespräche rund um die Uhr 12 Cent je angefangene Stunde, teilte die Behörde in Bonn mit. Dieser Tarif rechnete sich allerdings nur für Langtelefonierer, erklärte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth.

Scharfe Kritik

Bestehende Angebote der Wettbewerber in Deutschland und Europa zeigten, dass derartige Tarifmodelle wettbewerbskonform seien, hieß es weiter. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), in dem die Telekom-Konkurrenten organisiert sind, kritisierte die Entscheidung.

Den Anbietern von Call-by-Call-Gesprächen werde die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Der Regulierer sei in letzter Sekunde eingeknickt und habe es nicht geschafft, ein deutliches Zeichen gegen das Ausufern von Bündelprodukten zu setzen, sagte VATM-Geschäftsführer, Jürgen Grützner.

Die oberste Aufsichtsbehörde über den Telekommunikationsmarkt hatte einen ersten Antrag der Deutschen Telekom auf Genehmigung eines Optionstarifes abgelehnt. Daraufhin erhöhte der Bonner Riese die zusätzliche Grundgebühr und die zu zahlenden Preise für Orts- und Ferngespräche von 10 auf 12 Cent pro Stunde.

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