Reformpläne für Erbschaftsteuer:Zehn Prozent auf alles

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Wenige zahlen viel Steuer, viele zahlen gar keine. Es spricht deshalb viel dafür, die Steuer auf vererbtes Vermögen radikal zu vereinfachen. Das wäre gerecht und kostet keine Arbeitsplätze.

Kommentar von Claus Hulverscheidt

Gegen die Versuchung, es sich in den eigenen Vorurteilen bequem zu machen, hilft gelegentlich eine Denksportaufgabe. Etwa die: Welcher Bundesfinanzminister war der bis dato letzte, dem eine wirklich grundlegende Steuerreform gelang? Die korrekte Antwort lautet: Hans Eichel, SPD. Fast anderthalb Jahrzehnte ist das her. Die selbst ernannten Steuerzahleranwälte von Union und FDP redeten derweil viel, taten aber nichts.

Das ist deshalb interessant, weil auch der jüngste Vorschlag für eine Radikalreform aus der Feder einer Sozialdemokratin stammt. Anke Rehlinger heißt die Dame, sie ist Wirtschaftsministerin des Saarlands, und man tritt ihr nicht zur nahe, wenn man sagt, dass sie bis heute weitgehend unerkannt durch Berlin spazieren kann. Sie will nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Erbschaftsteuer komplett umkrempeln, alle Verschonungsregeln streichen und dafür den Spitzensteuersatz von 50 auf 15 Prozent senken. Dennoch soll am Ende das Doppelte der heutigen Erlöse hereinkommen, also gut zehn Milliarden Euro.

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Rehlingers Konkurrenten sind der große Wolfgang Schäuble und der noch größere Markus Söder. Der Bundesfinanzminister will die vom Gericht gerügten, viel zu generösen Ausnahmeregelungen für Unternehmenserben wenigstens ein bisschen beschneiden, sein bayerischer Amtskollege hingegen hat ein kräftiges "Weiterwurschteln" als Parole ausgegeben. Wiedervorlage in Karlsruhe garantiert.

Hinter den so unterschiedlichen Herangehensweisen steckt ein fundamentaler Dissens über Sinn und Daseinsberechtigung der Erbschaftsteuer. Vor allem Familienunternehmer sehen in ihr das üble Nachtreten eines raffgierigen Staats, der sich noch ein letztes Mal an schon mehrmals versteuertem Privatbesitz vergreift. Das Argument lässt sich nicht ausrotten, obwohl es offensichtlich hanebüchen ist. Denn besteuert wird ja nicht der Verstorbene, sondern sein Erbe. Ihm fällt ein großes Vermögen einfach in den Schoß - ohne jedes Zutun, ohne Leistung, ohne Aufwand. Warum aber soll einer, der mit seiner Hände Arbeit 100 000 Euro verdient, 30 000 Euro Steuern zahlen, jener aber, der die gleiche Summe erbt, gar nichts?

Wenige zahlen viel Steuer, viele zahlen gar keine

Die Belastung von Erben ist der Versuch des Staats, das vor allem auf Arbeitseinkommen zielende Steuerrecht auf Vermögen auszudehnen. Anders als die zu Recht kritisierte Vermögensteuer wirkt die Erbschaftsteuer dabei als einmalige Vermögenszuflusssteuer. Wie nötig ihr Ausbau ist, zeigen zwei Quoten: Während die Einkommensteuer mehr als ein Drittel zum Gesamtsteueraufkommen beiträgt, macht die Erbschaftsteuer nicht einmal ein Hundertstel aus. Bleibt es dabei, wird die soziale Ungleichheit im Lande zwangsläufig immer weiter zunehmen.

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Kommentar von Jakob Schulz

Möglich ist eine Reform nur, wenn endlich auch die Unternehmer ihren Beitrag leisten. Sie übertragen heute selbst Milliardenbetriebe am Fiskus vorbei auf die nächste Generation, allein zwischen 2009 und 2012 waren es 71 Milliarden Euro. Im Ergebnis zahlen wenige viel und viele gar keine Erbschaftsteuer. Begründet wird die Verschonung des Betriebsvermögens mit dem Erhalt von Jobs - ein politisches Killerargument, auf das alle Parteien hereinfielen. Dabei ist aus der Zeit vor Einführung der Verschonungsregeln kein einziger Fall bekannt, in der ein Betrieb wegen der Erbschaftsteuer in Not geraten wäre.

Wenn der Sportwagen zum Firmenauto wird

Schäuble immerhin will große Firmenübergaben bald nur noch dann verschonen, wenn der Erbe die Steuer nicht aus seinem Privatvermögen bezahlen kann. Damit bleibt jedoch das zentrale Problem bestehen. Indem er weiter zwischen Privat- und Betriebsvermögen unterscheidet, lädt der Minister zu Verschiebereien geradezu ein. Da wird aus dem Sportwagen des verstorbenen Patriarchen zwangsläufig der Firmenwagen des Filius und aus dem Ferienhaus am Comer See eine Fortbildungsstätte für die Geschäftsführung. Man kann solcherlei Tricksereien schäbig finden oder auch natürlich, wahrscheinlich ist der Mensch einfach so.

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Das Problem lösen kann nur ein einfaches, unbestechliches Erbschaftsteuerrecht - eines, wie es die weithin unbekannte Frau Rehlinger vorschlägt: weg mit allen Sonderregeln, runter mit den Steuersätzen. Bei einem Satz von beispielsweise zehn Prozent müsste der Erbe einer Firma im Wert von zehn Millionen Euro dann eine Million Euro Steuer zahlen - wie jeder Bargeld-, Aktiendepot- und Hauserbe auch. Kann er das nicht, wird der Betrag gestundet, über zehn, vielleicht gar 20 Jahre. Blieben also 50 000 Euro pro Jahr. Ein Zehn-Millionen-Euro-Betrieb aber, der das nicht hergibt, hat ganz andere Probleme als die Erbschaftsteuer. Und er kann gewiss nicht das Alibi dafür sein, das nächste verfassungswidrige Erbschaftsteuergesetz zu produzieren.

© SZ vom 16.03.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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